Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St 6122-3
GRDrs 288/2001
Stuttgart,
05/31/2001



Sanierung Bad Cannstatt 9 - Neckarvorstadt -
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
19.06.2001
20.06.2001
21.06.2001



Beschlußantrag:

Von der Kosten- und Finanzierungsübersicht für das Sanierungsverfahren Bad Cannstatt 9 - Neckarvorstadt - entsprechend Anlage 2 wird zustimmend Kenntnis genommen.


Begründung:


Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes eine Kosten- und Finanzierungsübersicht aufzustellen.

Finanzielle Auswirkungen
Das Sanierungsverfahren wurde im Programmjahr 1996 in das Landessanierungsprogramm (LSP) mit einem Förderrahmen von 6,0 Mio. DM aufgenommen. Die Mittel stehen In der mittelfristigen Finanzplanung bereit.


Beteiligte Stellen

Referat F




Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen



Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Kosten- und Finanzierungsübersicht
Anlage 3: Maßnahmenübersicht
Anlage 1 zur GRDrs 288/2001


Ausführliche Begründung:

Das Sanierungsverfahren Bad Cannstatt 9 - Neckarvorstadt - wurde mit Erlass des Regierungspräsidiums vom 25.03.1996 im Programmjahr 1996 in das durch das Land geförderte Landessanierungsprogramm (LSP) mit einem Förderrahmen von 6,0 Mio. DM aufgenommen und ist nach dem Satzungsbeschluß des Gemeinderates mit der Bekanntmachung im Amtsblatt am 3. September 1998 in Kraft getreten.

Die Landesfinanzhilfe beträgt 3,0 Mio. DM, da bei Aufnahme des Verfahrens 1996 der Anteil des Landes im Landessanierungsprogramm 50 % betrug. Die sonstigen Einnahmen (Ausgleichsbeträge) waren mit 0,5 Mio. DM veranschlagt. Trotz der Änderung der Städtebauförderungsrichtlinien im Jahre 1997 und der damit verbundenen Aufstockung des Fördersatzes für Einzelmaßnahmen auf 60 %, wurde die Landesfinanzhilfe insgesamt nicht erhöht. In der mittelfristigen Finanzplanung wurden die benötigten Mittel für das Sanierungsverfahren Bad Cannstatt 9 - Neckarvorstadt - entsprechend bereitgestellt.

Gemäß § 149 BauGB ist nach der förmlichen Festlegung nach dem Stand der Planung eine Kosten- und Finanzierungsübersicht zur Durchführung der Sanierung aufzustellen.

Nach der beiliegenden Kosten- und Finanzierungsübersicht soll mit den bereitgestellten Mitteln für Ordnungsmaßnahmen in Höhe von 2,95 Mio. DM die Erhaltung und Aufwertung der Wohnnutzung, durch Verkehrsberuhigung und die Schaffung von Grün- und Freiflächen realisiert werden. Mit den Mitteln für Baumaßnahmen in Höhe von 3,05 Mio. DM sollen Modernisierungsmaßnahmen an privaten und auch städtischen Gebäuden (Wilhelmastraße 6) gefördert bzw. durchgeführt werden.

Für die Modernisierung und den Umbau des städtischen Gebäudes Wilhelmastraße 6 wurden die ersten Arbeiten vergeben (s. GRDrs 93/2001). Der Baubeschluss ist für Juli 2001 vorgesehen. Die Planungen für den Wilhelmaplatz wurden im Bezirksbeirat beraten.

Eine mögliche Erweiterung des Sanierungsgebietes Bad Cannstatt 9 (s. GRDrs. 209/2001) kann im gegenwärtigen Förderrahmen nicht finanziert werden.


Anlage 2 zur GRDrs. 288/2001


Sanierung Bad Cannstatt 9 - Neckarvorstadt -
Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF) gemäß § 149 Baugesetzbuch Landessanierungsprogramm

1
2
3
4
5
6
Geschätzte zuwendungsfähige
Gesamtkosten



TDM
Bisher angefallene
u. noch anfallende Kosten
bis Beginn
Programmjahr


TDM
Kosten im
Programmjahr
2001



TDM
Weitere Kosten bis zum Ende
der Maßnahme


TDM
Bemerkungen
zu Spalte
3 bzw. 4
Ausgaben
I. Vorbereitende
    Untersuchungen
II. Weitere Vorbereitung der Sanierung


III. Grunderwerb

IV. Sonstige Ordnungsmaßnahmen

V. Baumaßnahmen:

    städtische Gebäude

    private Gebäude

VI. Sonstige Maßnahmen

VII. Vergütung
50


750

2.950




1.750

1.300




200
15




602



6
35


750

100




500






50
2.248



1.244

1.300




150
Duisburger Straße 5
Wilhelmaplatz, Abbrüche



Wilhelmastr. 6





    Summe der Ausgaben
I.-VII.
7.000
623
1.435
4.942
    Summe der Einnahmen aus Grundstücks-
    erlösen und Ausgleichs-
    beträgen
1.000

0
0
1.000
z.B. Verkauf Duisburger Str. 5

Saldo
6.000
623
1.435
3.942
Hinweis: Die tatsächlichen Kosten der Umsetzung Wilhelmastraße 6 betragen laut Grundsatzbeschluss 2,5 Mio. DM.

Anlage 3 zur GRDrs. 288/2001

Darstellung der im Gebiet vorgesehenen Maßnahmen


MaßnahmenKostenschätzung TDM (förderfähiger Anteil)
Gesamtkosten in TDM
zuwendungsfähige Kosten in TDM
Vorbereitende Untersuchung
50
50
Weitere Vorbereitung
750
750
Ordnungsmaßnahmen:

- Gebäudeabbrüche und -entschädigungen/Umzüge

- Betriebsverlagerungen

- Straßen-/Platz- und Freiflächengestaltung

Baumaßnahmen

- städtische Gebäude

- private Gebäude

sonstige Maßnahmen

Vergütung
1.600


50

1.300




2.500

1.300

--

200
1.600


50

1.300




1.750

1.300

--

200
Zwischensumme
Sanierungsbedingte Einnahmen
7.750
1.000
7.000
1.000
Unrentierliche Kosten
6.750
6.000