Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 624/2002
Stuttgart,
06/28/2002



Entsendung von sachkundigen Einwohnern in den Gesundheitsausschuss



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
24.07.2002
24.07.2002



Beschlußantrag:

Für den Themenbereich Sucht im Gesundheitsausschuss wird Frau Oberstaatsanwältin Ehrmann als sachkundige Einwohnerin neu bestellt. Die Bestellung von Herrn Oberstaatsanwalt Häußler wird zurückgenommen.


Begründung:


Gemäß § 39 der Gemeindeordnung und § 4 der Hauptsatzung wurde der Gesundheitsausschuss gebildet (GRDrs 551/1999 sowie GRDrs 20/2000 und 65/2000 - Benennung der sachkundigen Einwohner).
Herr Oberstaatsanwalt Häußler hat Anfang Juni das Tätigkeitsgebiet gewechselt und ist seither nicht mehr mit der Betäubungsmittelkriminalität befasst. Nachfolgerin in der Abteilung Betäubungsmittelkriminalität ist Frau Oberstaatsanwältin Susanne Ehrmann. Sie wurde von der Staatsanwaltschaft Stuttgart zur Bestellung als sachkundige Einwohnerin empfohlen.

Beteiligte Stellen






Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin