Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 0025-02
GRDrs 1109/2004
Stuttgart,
12/03/2004



Verwaltungsreform Land / Kommunen
hier: Umsetzung des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
15.12.2004
16.12.2004



Beschlußantrag:

1) Vom Bericht zur Umsetzung des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes (Anlage 1) wird zustimmend Kenntnis genommen.

2) Der im Zuge des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes einzurichtenden Haushaltsunterabschnitte mit den jeweils dort ausgewiesenen Einnahmen und Ausgaben sowie den angebrachten Haushaltsvermerken (Anlagen 2.1 – 2.11) wird zugestimmt.

3) Den zu übernehmenden staatlichen Waldarbeitern werden weiterhin die bisher beim Land üblichen Erstattungen und Entschädigungen (für die Benutzung eigener Maschinen, Geräte, Arbeits- und Schutzkleider sowie Wegegeld) gewährt.

4) Der Übertragung der Zuständigkeit gemäß den §§ 51 und 53 b StrG i.d.F. des VRG auf die Landkreise Böblingen, Ludwigsburg, Esslingen und den Rems-Murr-Kreis für die betriebliche Unterhaltung der bis zum 31.12.2004 vom Land betreuten Bundes- und Landesstraßen wird zugestimmt (Anlage 5). Sofern einzelne Zuständigkeitsübertragungen nicht oder nicht für alle Streckenabschnitte zustande kommen, wird die Verwaltung ermächtigt, mit den jeweiligen Kreisen Vereinbarungen über die Wahrnehmung von Aufgaben der Straßenbauverwaltung abzuschließen.

5) Der Vereinbarung mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) über die Weitergeltung der Zuständigkeit der VBL für die im Zuge des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes zum 01.01.2005 zur Landeshauptstadt übertretenden Arbeitnehmer (Anlage 6) wird zugestimmt.

6) Der Erklärung über den Beitritt zur Vereinbarung bezüglich der Übernahme der Mitarbeiter/innen der Landeswohlfahrtsverbände wird zugestimmt. (Anlage 7).

7) Die Stellen für die vom Land und vom Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohen-zollern zu übernehmenden Beschäftigten werden im Stellenplan 2006 ausgewiesen. Die im Jahr 2005 erforderlichen Stellen werden im Vorgriff auf den Stellenplan 2006 durch eine gesonderte Vorlage (GRDrs 987/2004) geschaffen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Auf der Grundlage des Berichts der Verwaltung (GRDrs 147/2004) hat der Gemeinderat am 04.03.2004 eine Stellungnahme zum Verwaltungsstruktur-Reformgesetz (VRG) beschlossen und gleichzeitig die Verwaltung beauftragt, im Herbst 2004 über die weitere Umsetzung des VRG zu berichten. Das VRG wird zum 01.01.2005 in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt werden verschiedene Behörden bzw. Teile von Behörden in die Landeshauptstadt eingegliedert bzw. – hinsichtlich des Staatlichen Schulamts – angegliedert. Für die Übernahme von Personal sind 110,5 Stellen einzurichten; gleichzeitig sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit ab 2005 Ausgaben geleistet werden können. Nach der Budgetplanung für 2005 ist vorgesehen, dass die Ein- bzw. Angliederung der staatlichen Sonderbehörden (ohne Aufgaben des Landeswohlfahrtsverbands) kostendeckend erfolgt; d.h. Grundlage für die Budgetbemessung war der vom Land gewährte Kostenausgleich. Mit der Übertragung der Aufgaben des Landeswohlfahrtsverbands ist 2005 voraussichtlich eine Mehreinnahme von rd. 2,3 Mio Euro verbunden.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister


Anlagen

1. Bericht zur Umsetzung des Verwaltungsstruktur-Reformgesetzes (VRG)
2. Übersicht über die einzurichtenden Haushaltsunterabschnitte
3. Stellungnahme des Gemeinderats vom 04.03.2004 zum Entwurf des VRG
4. Vereinbarungsentwurf des Landes zur Angliederung des Staatlichen Schulamts
5. Zuständigkeitsübertragung auf die Kreise Böblingen und Ludwigsburg gem. StrG
6. Vereinbarung mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
7. Erklärung über den Beitritt zur Vereinbarung bzgl. Übernahme der Mitarbeiter/innen der Landeswohlfahrtsverbände