Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 316/2007
Stuttgart,
05/02/2007



Änderung der Förderrichtlinien zur Energieeinsparung
und Schadstoffreduzierung im Gebäudebestand
(Kommunales Energiesparprogramm)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
11.05.2007
24.05.2007



Beschlußantrag:


1.1


1.2



1.3
Die Kumulierung der Förderung aus dem Kommunalen Energiesparprogramm mit Förderprogrammen des Bundes (KfW) wird zugelassen.

Im Falle der Kumulierung mit Zuschüssen/Tilgungszuschüssen aus den CO2-Gebäudesanierungsprogrammen Nr. 130 oder 430 werden die städtischen Zuschüsse um 20 % gekürzt.

Die Mindestanforderungen in der Pauschalförderung werden verschärft und den KfW-Richtlinien angepasst.
2.Die Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung (Kommunales Energiesparprogramm) werden entsprechend der Anlage geändert.
3. Die geänderten Richtlinien gelten für alle Anträge, die nach Veröffentlichung der geänderten Richtlinien beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen.



Begründung:



1. Allgemeines

Als konkreten Beitrag zum Klimaschutzkonzept der Stadt Stuttgart (KLIKS) hat der Gemeinderat am 18.06.1998 ein kommunales Energiesparprogramm beschlossen. Die Förderrichtlinien wurden mehrfach, zuletzt am 28.09.2006, geändert. Dabei wurden jeweils die Zuschüsse reduziert und die Anforderungen erhöht.

Über die Entwicklung des Förderprogramms bis Ende 2006 wurde im Rahmen des letzten Halbjahresberichts am 18.01.2007 (GRDrs 34/2007) berichtet.

Der Antragseingang ist trotz inzwischen erfolgter Mehrwertsteuererhöhung und gestiegener Bauhandwerks- und Materialkosten unverändert hoch, sodass die für dieses Jahr vom Gemeindrat bereitgestellten Zuschüsse von 1,5 Mio. EUR benötigt werden.


2. Änderung der Richtlinien

2.1 Kumulierung der städtischen Förderung mit KfW-Mitteln

Der Bund, vertreten durch die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), hat seine günstigen Finanzierungshilfen für die energetischen Gebäudesanierungen seit Jahresbeginn inhaltlich und finanziell erheblich verbessert. Er will damit die Zielstetzungen zur CO2-Reduzierung, die von der Europäischen Union und der Bundesregierung formuliert worden sind, unterstützen. Erstmals wird - neben den bisherigen zinsgünstigen Krediten - für Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentümer von Wohnungseigentümergemeinschaften auch eine Zuschussvariante angeboten. Außerdem erhalten die Darlehensnehmer die Möglichkeit, Tilgungszuschüsse in Anspruch zu nehmen.

Nach den aktuellen städtischen Richtlinien ist zwar eine Kumulierung mit zinsverbilligten Darlehen, nicht jedoch mit Zuschüssen zulässig. Um diese unterschiedliche Behandlung zu vereinheitlichen und die Inanspruchnahme der Bundesmittel zu erhöhen, wird vorgeschlagen, künftig generell eine Kumulation mit den verbesserten zinsverbilligten Darlehen und Zuschüssen zuzulassen (s. Ziffer 8 der Richtlinien).

Die Kumulationsmöglichkeit in der städtischen Regelförderung (umfassende Maßnahmen mit Energiediagnose) betrifft nur einen Teil der Antragsteller, da die KfW-Zuschüsse nur für Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentümer von Wohnungseigentümergemeinschaften gewährt werden. Die meisten Antragsteller in der städtischen Regelförderung haben aber mehr als 2 Wohnungen. Erfahrungsgemäß sind umfassende Energiesparmaßnahmen für Wohnungseigentümergemeinschaften schwierig, da es oft an der Einigkeit der Beteiligten und am Geld fehlt. Deshalb hat die Stadt bisher wenige Anträge von Eigentümergemeinschaften gefördert. Außerdem fördert die Stadt Eigentümergemeinschaften nur bis maximal 20 Wohnungen.

Im Falle der Kumulierung mit Zuschüssen/Tilgungszuschüssen aus den CO2-Gebäude-sanierungsprogrammen Nr. 130 oder 430 werden die städtischen Zuschüsse pauschal um 20 % gekürzt. Trotzdem erhalten Antragsteller, die diese KfW-Programme mit dem städtischen Förderprogramm verbinden, höhere Zuschüsse als ohne Kumulierung.

Durch die Kumulierung werden die KfW-Mittel interessanter und vermehrt in Anspruch genommen. Durch die Kürzung der städtischen Förderung kann die Stadt mit gleichen Mitteln mehr Wohnungen fördern.


2.2 Erhöhung der Mindestanforderungen in der Pauschalförderung Seit 2003 fördert die Stadt Stuttgart neben umfassenden Maßnahmen mit Energiediagnose (Regelförderung) auch Einzelmaßnahmen, d.h. die Dämmung von Dach, Fassade und Fenstern an mindestens 15 Jahre alten Wohngebäuden. Diese Einzelförderung hat sich bewährt und richtet sich an Eigentümer, insbesondere auch an Wohnungseigentümergemeinschaften, die umfassende Energie einsparende Maßnahmen finanziell nicht tragen können, aber auf dem Weg „der kleinen Schritte“ Verbesserungen zur Energieeinsparung erreichen, Heizkosten senken und den Wohnwert der Gebäude erhalten wollen.

Die KfW hat im Rahmen ihrer neuen Richtlinien die bautechnischen Mindestanforderungen für Fassaden und Fenster über die derzeitigen Mindestanforderungen der Stadt erhöht. Aus Gründen der Einheitlichkeit und zur besseren Energieeinsparung übernimmt die Stadt in ihre Förderrichtlinien die neuen bautechnischen Mindestanforderungen für Fassade und Fenster. Die Mindestanforderungen an das Dach bleiben unverändert.

Finanzielle Auswirkungen

--


Beteiligte Stellen

Ref. STU hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 19.01.2007, Nr. 27/2007

Erledigte Anträge/Anfragen

Antrag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 19.01.2007, Nr. 27/2007



Michael Föll
Erster Bürgermeister


Anlagen

Gegenüberstellung der inhaltlichen Änderungen der Förderrichtlinien




File Attachment Icon
Vorlage3162007.pdf