Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1133/2003
GZ:
WFB 3252-08
Sitzungstermin: 29.01.2004
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:EBM Föll
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann hr
Betreff: Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH
- Gründung und Gesellschaftsvertrag

Vorgang:
Verwaltungsausschuss vom 28.01.2004, nichtöffentlich, Nr. 13

Ergebnis:
einmütige Zustimmung zum Beschlussantrag sowie den folgenden drei Änderungen im Entwurf des Gesellschaftsvertrags:

- § 8 Abs. 1: Nach dem Wort "Beginn" (1. Zeile) ist "ausgenommen das Gründungsjahr" einzufügen.
- § 10 Abs. 8: Nach dem Wort "Beteiligungsverwaltung" sind die Wörter "und der Kulturverwaltung" einzusetzen.
- § 12 Abs. 3, Buchstabe k

Das in Klammern befindliche Wort "Saisonkräfte" ist zu streichen.

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 16.01.2004, GRDrs 1133/2003, mit folgendem


Beschlussantrag:

1. Der Gründung der "Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH” durch die Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) und dem Entwurf des Gesellschaftsvertrags (Anlage 1) wird zugestimmt.

2. Die LHS erbringt für die Gründung der Gesellschaft eine Stammeinlage von 100.000 EUR. Der Aufwand von 100.000 EUR wird im Vermögenshaushalt 2004 bei der Ausgabenfinanzposition 2.3211.9300.000-0020, Kunstmuseum Stuttgart, Kapitalbeteiligung - gedeckt.

3. Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der "Stiftung Kunstmuseum Stuttgart gGmbH" wird beauftragt, Frau Dr. Marion Ackermann als Geschäftsführerin zu bestellen.

4. Der Vertreter der LHS wird ermächtigt, alle Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die für die Errichtung der Gesellschaften erforderlich und zweckmäßig sind. Ferner kann die Verwaltung den vorgelegten Vertragsentwurf aus der Anlage 1 anpassen, soweit dies aus steuer-, handels- oder kommunalrechtlichen sowie notariellen Gründen erforderlich sein sollte und dadurch keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen bedingt sind.


EBM Föll führt aus, dass am Tag zuvor der Verwaltungsausschuss drei Ergänzungen des Gesellschaftsvertrags beschlossen habe. Darüber hinaus habe das Rechnungsprüfungsamt darauf hingewiesen, dass beim Kunstmuseum eine gesellschaftsvertragliche Regelung bezüglich Sponsoringverträgen getroffen werden sollte. Dieser Hinweis sei sachgerecht; deshalb sei im Gesellschaftsvertrag in § 12, Aufgaben des Stiftungsrats, Abs. 3, der Buchstabe h wie folgt geändert worden (Änderung fett):

"h) die Genehmigung von unentgeltlichen Zuwendungen und Sponsoringleistungen an die Gesellschaft oberhalb einer vom Stiftungsrat in der Geschäftsordnung festzulegenden Grenze, soweit es sich nicht um geschäftsübliche Spenden und Bewirtungen handelt"

OB Dr. Schuster stellt den Beschlussantrag der GRDrs 1133/2003 unter Berücksichtigung der vom Verwaltungsausschuss beschlossenen Änderungen und der oben genannten Ergänzung im Entwurf des Gesellschaftsvertrags zur Abstimmung und hält fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.