Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft und Krankenhäuser
Gz: WK
GRDrs 921/2001
Stuttgart,
09/14/2001



Umschlagbahnhof (Ubf) Stuttgart-Hafen, Änderung der Zeiten für die Umschlagtätigkeit



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Wirtschaft und Wohnen
Ausschuß für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
28.09.2001
02.10.2001
11.10.2001



Beschlußantrag:

Die von Montag bis Freitag geltenden Zeiten für die Umschlagtätigkeit des Ubf Stuttgart-Hafen werden von bisher 5.30 Uhr bis 21.00 Uhr mit sofortiger Wirkung auf 5.30 Uhr bis 22.00 Uhr geändert.

Die Hafen Stuttgart GmbH (HSG) wird die entsprechende Änderung der zwischen ihr und der Deutschen Umschlaggesellschaft Schiene-Straße mbH (DUSS) abgeschlossenen Vereinbarung über den Betrieb der Umschlaganlage herbeiführen.


Begründung:


Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 18.10.1990 dem Bau und Betrieb des Ubf für den kombinierten Verkehr Schiene/Straße (Kombi-Bahnhof) im Hafen Stuttgart zugestimmt. Dieser Beschluss erfolgte u. a. mit der Maßgabe, dass folgende Zeiten für die Umschlagtätigkeit gelten:

    a) montags bis freitags:
    von 5.30 Uhr bis 21.00 Uhr
    b) samstags:
    von 7.00 Uhr bis 14.00 Uhr
      c) sonn- und feiertags erfolgt keine Umschlagtätigkeit.


Des Weiteren hat sich der Gemeinderat die Entscheidung über eine Änderung der Zeiten für die Umschlagtätigkeit vorbehalten.

In der Vereinbarung über den Betrieb der Umschlaganlage zwischen der HSG und der DUSS wurden diese Vorgaben entsprechend berücksichtigt.

Es hat sich gezeigt, dass der Betrieb des Umschlagbahnhofs nicht zu dem von den angrenzenden Stadtbezirken befürchteten spürbar höheren Lkw-Aufkommen und den daraus entstehenden Beeinträchtigungen geführt hat.

Aufgrund des Eisenbahnneuordnungsgesetzes haben auch Dritte die Möglichkeit, das Gleisnetz der Deutschen Bahn AG (DB AG) zu nutzen. Nicht zuletzt diese Möglichkeit wirkte sich in Mehrverkehren für den Umschlagbahnhof aus. Da die Trassenpreise der DB AG in den verkehrsarmen Zeiten besonders günstig sind, nehmen dritte Eisenbahnverkehrsunternehmen diese Zeiten gerne in Anspruch, um so im Wettbewerb, insbesondere zur Straße, preiswert anbieten zu können.

Damit der Umschlagbahnhof für dritte Eisenbahnverkehrsunternehmen weiter an Attraktivität gewinnt und so Straßentransporte auf die Schiene verlagert werden können, wie auch um gegenüber dem Direktverkehr auf der Straße, dem keine zeitlichen Beschränkungen obliegen, wettbewerbsfähiger zu werden, hat die DUSS beantragt, die Zeiten für die Umschlagtätigkeit von Montag bis Freitag von 5.00 Uhr bis 23.30 Uhr zu erweitern.

Der Aufsichtsrat der HSG hat sich am 24.07.2001 mit der Angelegenheit befasst und dem Antrag der DUSS insoweit zugestimmt, als die Zeiten für die Umschlagtätigkeit von montags bis freitags von bisher 5.30 Uhr bis 21.00 Uhr auf künftig 5.30 Uhr bis 22.00 Uhr erweitert werden; die übrigen Zeiten bleiben unverändert.

Beteiligte Stellen






Dr. Blessing
Bürgermeister