Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
399/2005 korrigierte Fassung
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 06.10.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann fr
Betreff: Fortführung der Schuldnerberatung auf der Basis der neuen gesetzlichen Regelungen des Sozialgesetzbuches (SGB II und SGB XII)

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 11.07.2005, nichtöffentlich, Nr. 89
Verwaltungsausschuss vom 20.07.2005, nichtöffentlich, Nr. 313
Gemeinderat vom 21.07.2005, öffentlich, Nr. 168

jeweiliges Ergebnis: Zurückstellung

Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 26.09.2005, nichtöffentlich, Nr. 104

Ergebnis: Zustimmung

Verwaltungsausschuss vom 05.10.2005, nichtöffentlich, Nr. 402

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 09.08.2005, GRDrs 399/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Von der Absicht der Verwaltung, die Zentrale Schuldnerberatung (ZSB) ab 2006 in den Räumlichkeiten Eberhardstraße 33 in Trägerschaft des Caritasverbandes für Stuttgart e. V., der Evangelischen Gesellschaft Stuttgart e. V. und der Bewährungshilfe Stuttgart e. V. fortzuführen, wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern der ZSB ab 2006 eine neue Zuwendungsvereinbarung abzuschließen.

2. Die Förderung (12 Beraterstellen und eine Stelle Verwaltung) unter den bisherigen Fördermodalitäten (Basisförderung und Fallpauschalen) wird im bisherigen Umfang bis 31.12.2009 fortgesetzt.

3. Die Förderung des Verbraucherinsolvenzbüros in Höhe von jährlich 65.212 EUR wird bis auf weiteres fortgesetzt (GRDrs 1426/2001 "Haushaltsrelevante Auswirkungen des Ausbaus der Schuldnerberatung").

4. Die Weiterführung der Projekte Ehrenamt und Prävention erfordern die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel in Höhe von 24.910 EUR im Haushaltsjahr 2006 und 41.285 EUR im Haushaltsjahr 2007. Hierüber ist im Rahmen der Beratungen des Haushalts 2006/2007 zu entscheiden.

5. Von dem Konzept zur Weiterentwicklung der ZSB (Anlage 1 Ziff. 2) wird Kenntnis genommen.

6. Von der Absicht der Verwaltung, auch zukünftig Stiftungsmittel - insbesondere die der Vereinigten mildtätigen Stiftungen der Landeshauptstadt Stuttgart - zur Finanzierung der Beratungskosten zu verwenden, wenn eine präventive Schuldnerberatung zur Stabilisierung der Lebenssituation dringend geboten ist, wird Kenntnis genommen.


StRin Küstler (DIE LINKE.PDS) hält es für erforderlich, das Konzept der Weiterentwicklung der Zentralen Schuldnerberatung ohne Abstriche umzusetzen und mit Haushaltsmitteln zu versehen. Eine Weiterarbeit wie bisher gewährleiste nicht die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen laut SGB XII SGB II. Bekanntlich würden Arbeitgeber auf Pfändungsverlangen sehr allergisch reagieren. Das Problem Schuldnerberatung wirke sich damit unmittelbar negativ auf die Arbeitserfolge des JobCenters aus. Die Überleitung bzw. Privatisierung der Schuldnerberatung habe faktisch eine Mittelkürzung bewirkt, weil seither die Leitungstätigkeit von der Beratungskapazität abgehe und die Gesamtförderung mehrere Jahre nicht an die gestiegenen Kosten angeglichen wurde.

Sie beantrage, dass die Verwaltung dem Gemeinderat im Zuge der Haushaltsberatungen mitteilt, wie sie die Vergabe des Auftrags an das Verbraucherinsolvenzbüro in der Zukunft regeln möchte. Ihre Frage im Sozialausschuss, ob diese Position ausgeschrieben werden muss bzw. ob diese Ausschreibung sinnvoll ist, sei nicht klar beantwortet worden. Soweit sie in Erfahrung bringen konnte, sei laut SGB II eine Ausschreibung zwingend. Ebenso stehe noch eine hinreichende Begründung aus, warum Stiftungsgelder für Pflichtaufgaben der Stadt verwendet werden.

Der Vorlage insgesamt stimme sie zu in der Hoffnung, dass der Gemeinderat im Dezember die Investitionen an der richtigen Stelle beschließt.

BMin Müller-Trimbusch erinnert an die Vorberatung im Sozialausschuss und betont, dass in der Vorlage nur vorgeschlagen werden könne, was im Rahmen der vorhandenen Mittel und als Ergebnis eines fairen Aushandlungsprozesses möglich ist. Der Umfang einer Pflichtaufgabe orientiere sich stets an den zur Verfügung stehenden Mitteln.

Sie bitte StRin Küstler, ihren Antrag nochmals schriftlich zu stellen, damit er im Rahmen der Haushaltsplanberatungen an der entsprechenden Haushaltsstelle aufgerufen werden könne. Sollte die Stadträtin mit den dann gegebenen Auskünften nicht einverstanden sein, würden sie nachgereicht.

Zur Frage von StR J. Zeeb (FW), warum laut Seite 10 der Vorlage, erster Absatz, aktiv Gewerbetreibende von der Schuldnerberatung ausgenommen werden, erläutert BMin Müller-Trimbusch, dass das Insolvenzgesetz die Beratung dieses Personenkreises bislang nicht vorsehe. Am Gesetz werde derzeit aber noch gearbeitet; dabei gehe es auch um diesen Punkt.


Abschließend stellt OB Dr. Schuster fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.