Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
142
19
Verhandlung
Drucksache:
152/2007
GZ:
-
Sitzungstermin:
19.07.2007
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
fr
Betreff:
Sanierung Stuttgart 25 - Arnulf-Klett-Platz -
Satzung über die Erweiterung des Sanierungsgebiets
nach § 142 BauGB
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 26.06.2007, nicht öffentlich, Nr. 282
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 03.07.2007, öffentlich, Nr. 296
Ergebnis: Vertagung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 10.07.2007, öffentlich, Nr. 318
Verwaltungsausschuss vom 18.07.2007, öffentlich, Nr. 278
jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 13.06.2007, GRDrs 152/2007, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils aktuellen Fassung in seiner Sitzung am 19.07.2007 folgende Satzung über die förmliche Festlegung der Erweiterung des Sanierungsgebiets Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz - beschlossen.
§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebiets
Das Sanierungsgebiet Stuttgart 25 - Arnulf-Klett-Platz - wird um das Flurstück 635/4, die Teilfläche südlich des
Charlottenplatzes, die Teilfläche nördlich des Gebhard-Müller-Platzes sowie um die straßenbegleitenden Vorbereiche am Akademiebrunnen, vor dem Landtag, vor dem Staatstheater, vor der Staatsgalerie, vor dem Kammertheater, vor dem Haus der Geschichte, vor dem Haus der Abgeordneten, vor der Landesbibliothek sowie vor dem Hauptstaatsarchiv erweitert.
Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 01.03.2007. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a finden keine Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten
Die Vorschrift des § 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge findet keine Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Schuster
stellt den Beschlussantrag der GRDrs 152/2007 mit folgendem Zusatz zur Satzung zur Abstimmung: "Die Sanierung soll bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden. Diese Frist kann durch Beschluss des Gemeinderats der Landeshauptstadt
Stuttgart verlängert werden."
Der Vorsitzende hält fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt.
Protokoll1522007.pdf