Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
142
19
VerhandlungDrucksache:
152/2007
GZ:
-
Sitzungstermin: 19.07.2007
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann fr
Betreff: Sanierung Stuttgart 25 - Arnulf-Klett-Platz -
Satzung über die Erweiterung des Sanierungsgebiets
nach § 142 BauGB

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 26.06.2007, nicht öffentlich, Nr. 282

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 03.07.2007, öffentlich, Nr. 296

Ergebnis: Vertagung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 10.07.2007, öffentlich, Nr. 318

Verwaltungsausschuss vom 18.07.2007, öffentlich, Nr. 278

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Maßgabe


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 13.06.2007, GRDrs 152/2007, mit folgendem


Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils aktuellen Fassung in seiner Sitzung am 19.07.2007 folgende Satzung über die förmliche Festlegung der Erweiterung des Sanierungsgebiets Stuttgart 25 -Arnulf-Klett-Platz - beschlossen.

§ 1
Erweiterung des Sanierungsgebiets

Das Sanierungsgebiet Stuttgart 25 - Arnulf-Klett-Platz - wird um das Flurstück 635/4, die Teilfläche südlich des Charlottenplatzes, die Teilfläche nördlich des Gebhard-Müller-Platzes sowie um die straßenbegleitenden Vorbereiche am Akademiebrunnen, vor dem Landtag, vor dem Staatstheater, vor der Staatsgalerie, vor dem Kammertheater, vor dem Haus der Geschichte, vor dem Haus der Abgeordneten, vor der Landesbibliothek sowie vor dem Hauptstaatsarchiv erweitert.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 01.03.2007. Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.

§ 2
Verfahren

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a finden keine Anwendung.

§ 3
Genehmigungspflichten

Die Vorschrift des § 144 ff BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge findet keine Anwendung.

§ 4
Inkrafttreten

Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.



Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.



OB Dr. Schuster stellt den Beschlussantrag der GRDrs 152/2007 mit folgendem Zusatz zur Satzung zur Abstimmung: "Die Sanierung soll bis zum 31.12.2022 durchgeführt werden. Diese Frist kann durch Beschluss des Gemeinderats der Landeshauptstadt
Stuttgart verlängert werden."

Der Vorsitzende hält fest:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig wie beantragt.
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Protokoll1522007.pdf