Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 69/2006
Stuttgart,
02/17/2006



Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Kornwestheimer Straße 30, Gemeinbedarf "Pflegeheim Luise-Schleppe-Haus" (Sta 116) im Stadtbezirk Stammheim

- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
07.03.2006
16.03.2006



Beschlußantrag:

Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Kornwestheimer Straße 30 Gemeinbedarf “Pflegeheim Luise-Schleppe-Haus” (Sta116) im Stadtbezirk Stammheim wird in der Fassung vom 16. August 2005 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung vom 16. August 2005 (Anlage 3).

Der Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung dargestellt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In zentraler Lage des Stadtbezirks Stammheim soll ein Mehrgenerationenprojekt (“Alt und Jung unter einem Dach”) realisiert werden.

Es ist geplant, das Pflegeheim Luise-Schleppe-Haus zu sanieren, teilweise abzubrechen und mit einem Anbau an der Westseite des Gebäudes zu erweitern. Außerdem ist vorgesehen, eine Tageseinrichtung für Kinder (KITA) mit Wohnungen in den Obergeschossen und zusätzliche Anlagen für betreutes Wohnen mit Gemeinschaftsräumen baulich zu realisieren.

Der Ausschuss für Umwelt hat am 22. November 2005 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Kornwestheimer Straße 30 Gemeinbedarf “Pflegeheim Luise-Schleppe-Haus” (Sta116) beschlossen. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 9. Dezember 2005 bis zum 13. Januar 2006. Anregungen wurden nicht vorgetragen.


Finanzielle Auswirkungen

Der Investitionskostenzuschuss für den Bau der Kindertagesstätte beträgt ca. 1,2 Mio. € (GRDrs 371/2005). Nach § 5 Landespflegegesetz wird die Stadt – vorbehaltlich der Zustimmung des Gemeinderates – 15 % der förderfähigen Kosten für die Sanierung des Luise-Schleppe-Hauses übernehmen. Der Betrag beläuft sich auf ca. 1,3 Mio. €.



Beteiligte Stellen

Referate WFB, SJG, TS, USO

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
3. Begründung in der Fassung vom 16. August 2005
4. Bebauungsplanentwurf (Verkleinerung) vom 16. August 2005
5. Text zum Bebauungsplan vom 16. August 2005