Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
919/2005
GZ:
TS
Sitzungstermin: 08.12.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann fr
Betreff: Erhöhung der Parkgebühren und Parkentgelte in der
Stuttgarter Innenstadt (City)
- Maßnahme M27 im Luftreinhalte-/Aktionsplan

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 28.11.2005, nichtöffentlich, Nr. 533 (1. Lesung)

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 06.12.2005, nichtöffentlich, Nr. 712

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Tiefbau und Stadtentwässerung vom 23.11.2005, GRDrs 919/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Anhebung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Gebührenzone 2 (City) erfolgt ab 01.01.2006 entsprechend Anlage 1, Modell 1.

2. Die privatrechtlichen Entgelte für das Kurzparken in Parkhäusern und auf Parkplätzen der Stadt im Bereich der Stuttgarter Innenstadt werden ab 01.01.2006 entsprechend Anlage 2, Modell 2, neu festgesetzt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Erweiterung der Parkgebührenzone 2 im Bereich der Innenstadt zu prüfen.

StR Fahrion (FW) verweist auf den Haushaltsantrag Nr. 557/2005 seiner Fraktion. Die zusätzliche Belastung der Autofahrer müsse begrenzt werden, denn der Handel in der Innenstadt brauche diesen Kundenkreis. Wenn also auf der einen Seite die Parkgebühren erhöht würden, müsse man dem Autofahrer in bestimmten Teilbereichen entgegenkommen: In der Innenstadt soll die erste halbe Stunde an Parkuhren gebührenfrei sein, und in den Parkhäusern wird ein halbstündiger Zeittakt festgesetzt. Seine Fraktion beantrage, über diese Punkte abzustimmen.

StR Dr. Schlierer (REP) sieht gewisse Interessenskonflikte zwischen dem Ansatz, den Luftreinhalte-/Aktionsplan durch eine Erhöhung der Parkgebühren umzusetzen, und den Befürchtungen des Einzelhandels vor Umsatzeinbußen, weil dann weniger Autofahrer in der Innenstadt einkaufen. Er halte daher die Forderung der Freien Wähler für berechtigt.

StR Wölfle (90/GRÜNE) dankt OB Dr. Schuster und Referent Prof. Beiche, dass sie im Zusammenhang mit der letzten Preiserhöhung im ÖPNV die Anregung aufgegriffen haben, auch die Parkgebühren in der Innenstadt deutlich zu erhöhen, um somit eine Gleichbehandlung zwischen den jährlichen Tariferhöhungen im Bereich des VVS und dem Parkverkehr herstellen.

StR R. Zeeb (FDP) hält den Verwaltungsvorschlag für moderat, denn angesichts steigender Preise müssten die Parkgebühren ebenfalls angehoben werden. Die Stadt folge damit auch den Gebührenerhöhungen in den privaten Parkhäusern und denen des Landes.

StR Rockenbauch (SÖS) bezieht sich auf die Anregung des Regierungspräsidiums und beantragt, als Maßnahme zur Luftreinhaltung die Parkgebühren pro Stunde von 2 € auf 5 € zu erhöhen. Wenn eine politische Steuerung gewollt werde, habe eine Erhöhung um lediglich 40 Cent keine Wirkung.

StRin Küstler (DIE LINKE.PDS) begrüßt die Vorlage, da es nicht richtig sein könne, dass nur der öffentliche Nahverkehr ständig teurer wird und dadurch seine Attraktivität gegenüber dem Auto verliert.

OB Dr. Schuster stellt zur Abstimmung:

1. Antrag von StR Rockenbauch (SÖS), die Parkgebühr in der Innenstadt generell auf 5 € pro Stunde zu erhöhen

2. GRDrs 919/2005

bei 8 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt

Ziffer 1 in der Fassung der Vorlage:

mehrheitlich beschlossen


Zum Antrag der Gemeinderatsfraktion der Freien Wähler, in Parkhäusern eine 30-Minuten-Zeittaktung einzuführen, berichtet Referent Prof. Beiche, dass eine solche Taktung in einzelnen Parkhäusern der Innenstadt bereits einmal gegolten habe, jedoch wieder abgeschafft wurde, weil sie sich nicht bewährt habe. Überdies wäre damit auch eine finanzielle Einbuße von etwa 100.000 bis 200.000 € verbunden. Bis auf eine Ausnahme gelte in allen Stuttgarter Parkhäusern der Stundentakt. Da die Stadt nur an einem Viertel der Parkhäuser beteiligt sei, hätte eine Änderung keine umfassende Wirkung. Der Stundentakt sei für die Kunden auch überschaubarer. StR Lieberwirth (REP) hält dem entgegen, dass z. B. die Stadt Sindelfingen einen Einstundentakt eingeführt habe, bei dem die erste Stunde kostenfrei sei; diese Regelung funktioniere. Es sei klar, so OB Dr. Schuster, dass kostenloses Parken für eine ganze Stunde von den Autofahrern befürwortet wird. Er halte das dennoch für falsch.

Somit ist der Beschlussantrag der GRDrs 919/2005 unverändert mehrheitlich beschlossen worden.