Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau
Gz: St
GRDrs 43/2005
Stuttgart,
02/16/2005



A. Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans 2010, Parallelverfahren
- Feststellungsbeschluss
B. Bebauungsplan m. Satzung üb. örtl. Bauvorschriften Obere Straße/ Karl-Schurz-Straße (Stgt 172)
- Satzungsbeschluss gem.§10(1) BauGB u.§ 74 LBO




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
öffentlich
01.03.2005
03.03.2005



Beschlußantrag:

A. Vom Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zur Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans 2010 wird Kenntnis genommen.

B. Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften ”Obere Straße / Karl-Schurz-Straße (Areal Frauenklinik)” wird in der Fassung des Entwurfs vom 20. April 2004 als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 20. April 2004 (redaktionell ergänzt am 25. November 2004).


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

zu A:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat am 29.06.2004 beschlossen, den Entwurf zur Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans 2010 öffentlich auszulegen.

Ziel der Änderung ist es, auf dem Grundstück der ehemaligen Frauenklinik anstelle von GBD-Fläche künftig W-Fläche darzustellen. Das Änderungsverfahren wurde parallel zum Bebauungsplan “Obere Straße / Karl-Schurz-Straße (Stgt. 172) durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung wurde durchgeführt und die von der Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange unterrichtet (vgl. Anlage 2).
Es wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planung vorgebracht. Maßgebend bleibt der Übersichtsplan des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung (früher Stadtplanungsamt) vom 30. Mai 2003.


zu B:
Der Ausschuss für Umwelt und Technik des Gemeinderats hat am 29.06.2004 beschlossen, den oben genannten Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen. Ziel des Bebauungsplans ist es, für das durch die Verlegung der Frauenklinik frei werdende Grundstück an der Oberen Straße die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnnutzung zu schaffen.

Die öffentliche Auslegung wurde durchgeführt. Die von der Planung betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden von der Auslegung benachrichtigt. Es wurden von 181 Bürgern Anregungen vorgebracht. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die geplante bauliche Dichte, die geplanten Gebäudehöhen an der Oberen Straße und die Lage der Garagenzufahrten. Die vorgetragenen Anregungen konnten nicht berücksichtigt werden. Die Anregungen der Bürger und Träger öffentlicher Belange sind im Anhang (Anlage 4) zur ausführlichen Begründung dargestellt und erörtert.


Finanzielle Auswirkungen

Der Landeshauptstadt Stuttgart entstehen Planungskosten. Anläßlich der Veräußerung des Grundstücks der Frauenklinik wurde eine Erstattung der Planungskosten nicht vereinbart. Daher ist kein Abschluss eines städtebaulichen Vertrags vorgesehen.

Kosten für Ausgleichsmaßnahmen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) entstehen nicht, da durch die Neuplanung kein Ausgleichserfordernis nach § 1 a BauGB entsteht.



Beteiligte Stellen

Referate TS, USO

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Erläuterung und Übersichtsplan zur Änderung Nr. 23 des Flächennutzungsplans 2010
2. Ergebnis der öffentlichen Auslegung der Änderung Nr.23 des Flächennutzungsplans 2010
3. Ausführliche Begründung
4. Anhang zur ausführlichen Begründung
5. Liste: Beteiligte
6. Anregung Nr. 10 (vollständiges Schreiben)
7. Anregung Nr. 11 (vollständiges Schreiben)
8. Straßenabwicklung Obere Straße Nordseite
9. Straßenabwicklung Obere Straße Südseite
10. Straßenprofil Obere Straße
11. Straßenabwicklung Karl-Schurz-Straße Ostseite
12. Begründung gem. § 9 (8) BauGB vom 20.04.2004 (redaktionell ergänzt am 25.11.2004)
13. Bebauungsplanentwurf vom 20.04.2004