Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 1438/2001
Stuttgart,
12/17/2001


Übersicht über Stellenschaffungen Jugendamt 2002/2003 sowie Aufgaben und Stellenausstattung Allgemeiner Sozialdienst



Mitteilungsvorlage


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
GemeinderatKenntnisnahmeöffentlich19.12.2001

Bericht:


1. Stellenschaffungen Jugendamt 2002/2003

Es werden insgesamt 221,8687 Stellen geschaffen. Hiervon entfallen:

184,9092 Stellen auf den unmittelbaren Betrieb der Kindertageseinrichtungen

11,1595 Stellen auf die zentrale Unterstützung der Kindertageseinrichtungen:
25,8000 Stellen auf die übrigen Arbeitsbereiche, davon: Außerdem wurden bei 1,5 Stellen für Beihilfe, Gebühren die KW-Vermerke verlängert.



2. Allgemeiner Sozialdienst – Ausstattung, Aufgaben und Aufgabenentwicklung

Der ASD ist mit den seit 1.1.1999 (Umsetzung der OE) dezentralisierten und dort integrierten wirtschaftlichen Hilfen neben den Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften und Unterhaltsvorschusskasse der einzige Dienst im Jugendamt, der fast ausschließlich gesetzliche Aufgaben zu erfüllen hat, die auch nicht an freie Träger übertragen werden können. Rechtliche Grundlagen sind das Grundgesetz (GG), das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG), das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und das Gesetz zur freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG). Vor allem die Einführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (1991) und die Kindschaftsrechtsreform (1998) hat durch beratungsbetonte gesetzliche Vorgaben und neue verbindliche Verfahren (z.B. den Hilfeplan bei der Gewährung von Hilfen zur Erziehung) den Zeitaufwand in der Einzelfallarbeit erheblich vergrößert.
Gesetzliche Aufgaben (u.a.):
1. Kinderschutz – Wächteramt (§ 6 GG, § 50, Abs.2 KJHG)
2. Mitwirkung bei allen Fragen der Regelung der elterlichen Sorge bei ehelichen und nichtehelichen Kindern – Regelung nach Scheidung, Umgangsrecht, Gefährdung des Kindeswohls (§ 50 KJHG, BGB, FGG)
3. Hilfe zur Erziehung – Bedarfsfeststellung, Vermittlung, Gewährung von Leistungen einschließlich Hilfeplanung und –fortschreibung, Finanzierung (§ 27 ff KJHG)

Daten bezogen auf das Jahr 2000:

Ansiedlung und Personal (Bestand seit Gründung ASD im Jahr 1980 unverändert):

· 10 ASD-Bereiche mit 13 Standorten
· 10 Leitungskräfte
· 82 ASD-Sozialarbeiterstellen (plus 23 Stellen wirtschaftliche Hilfen)

A Gesetzliche Aufgaben, die nicht an freie Träger übertragen werden können

1. Hilfe zur Erziehung (§ 27 ff KJHG)

    • Anzahl der Fälle
ca. 2000
    • Anzahl der Hilfepläne (derzeit durchschnittlich alle
      6 Monate in lfd. Fällen, ab Reform alle 3 Monate
ca. 4000
    • Kosten (Finanzverantwortung)
ca. 84 Mill. DM

2. Maßnahmen zum Kinderschutz und Fallzahlen

    • Kindesmißhandlung und – vernachlässigung
      einschl. erhärteter Verdachtsfälle
461 Fälle
    • Sex. Mißbrauch einschl. erhärteter Verdachtsfälle
95 Fälle
    • Inobhutnahme
74
    • Mitteilungen über Kindeswohlgefährdung mit und
      ohne Antrag auf Sorgerechtsregelung
79
    • Gerichtliche Maßnahmen zum Entzug der
      elterl. Sorge
58


B Anzahl der Haushalte, die mit dem ASD in Kontakt waren

    • Anzahl
7.898
      - davon mit Kindern
5.796
      - davon mit Kindern und Anspruch auf Leistungen nach dem BSHG
2.648


STOP-Fälle vom 1.1. – 30.11.2001

      Fälle mit Kinder
173
      Anzahl der mitbetroffenen Kinder
323
      Davon im Alter von unter 6 Jahren
123


Beteiligte Stellen




Vorliegende Anträge/Anfragen
mündliche Anfrage des Herrn Stadtrats Föll (CDU) aus der 2. Lesung HH 2002/2003 - Stellenplan




Gabriele Müller-Trimbusch
Bürgermeisterin