Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 892/2004
Stuttgart,
10/29/2004



Eigenbetrieb Leben & Wohnen
Managementvertrag über die Betriebsführung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Leben und Wohnen
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
15.11.2004
17.11.2004
18.11.2004



Beschlußantrag:

1. Der Managementvertrag mit der Sana Kliniken GmbH & Co. KgaA über die Betriebsführung des Eigenbetriebs Leben & Wohnen wird zum Ende der Laufzeit am 31.12.2005 ordentlich gekündigt.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Position des Geschäftsführers/der Geschäftsführerin beim Eigenbetrieb Leben & Wohnen zum 1.1.2006 zu besetzen.



Begründung:


Zwischen der Sana Kliniken-Gesellschaft mbH und der Landeshauptstadt Stuttgart wurde am 30. Juni 2000 ein Managementvertrag über die Betriebsführung des Eigenbetriebs Leben & Wohnen ab 1.7.2000 abgeschlossen. Die Laufzeit des Vertrags wurde in Anlehnung an den Managementvertrag über die Betriebsführung des Eigenbetriebs Klinikum Stuttgart auf den Zeitraum bis zum 31.12.2005 festgelegt. Danach verlängert sich der Vertrag um weitere 5 Jahre, sofern er nicht mit einer Frist von 1 Jahr gekündigt wird (§ 7 Abs. 1 S.2).

Es war von vornherein geplant, die Betriebsführung zunächst für einen begrenzten Zeitraum an die Sana zu übertragen, und gegen Ende der Vertragslaufzeit erneut Überlegungen zur Strukturierung des Managements des ELW anzustellen. Die Verwaltung sieht inzwischen trotz einer guten Managementleistung der Sana keine Notwendigkeit mehr, die Geschäftsführung durch ein externes Management wahrnehmen zu lassen und möchte deshalb künftig die Betriebsleitung mit einem städtischen Geschäftsführer besetzen. Dazu wird Anfang 2005 eine Ausschreibung in die Wege geleitet mit dem Ziel, das Bewerbungsverfahren spätestens im Juni 2005 abzuschließen.


Finanzielle Auswirkungen

Bisher ist aufgrund des Managementvertrags eine Grundvergütung sowie eine erfolgsabhängige Vergütung durch den ELW an die Sana zu entrichten. Die Kosten der künftigen Betriebsleitung sind ebenfalls vom ELW zu tragen - die Höhe ist noch nicht bekannt.


Beteiligte Stellen



Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 262/2004 vom 03.09.2004 (Bündnis 90/DIE GRÜNEN)




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

keine