Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
301
12
VerhandlungDrucksache:
789/2005
GZ:
-
Sitzungstermin: 08.12.2005
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Sanierung Hedelfingen 1 - Ortsmitte -, Teilbereich II
Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung
des Sanierungsgebietes

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 22.11.2005, nichtöffentlich, Nr. 679

Ergebnis: Einbringung

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 29.11.2005, nichtöffentlich, Nr. 693

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 24.10.2005, GRDrs 789/2005, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung 23.09.2004 (BGBl. I 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.06.2005 (BGBl. I S. 1818), und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24.07.2000 (GBl. S. 582, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.07.2005 (GBl. S. 578) in seiner Sitzung am 08.12.2005 folgende Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Hedelfingen 1 - Ortsmitte, Teilbereich II - beschlossen:
§ 1
Aufhebung

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Hedelfingen 1 - Ortsmitte - vom 19.11.1987 wird für den Teilbereich II aufgehoben.

Das Aufhebungsgebiet umfasst den hauptsächlich nördlich des Hedelfinger Platzes gelegenen Teil des Sanierungsgebietes Hedelfingen 1 - Ortsmitte -, der nach Aufhebung des Teilbereiches I weiter Bestand hatte.

Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung der Landeshauptstadt Stuttgart vom 22.07.2005.
Dieser Plan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage 1 beigefügt.
§ 2
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt gemäß § 162 (2) BauGB am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Ein Plan zu der im Betreff genannten Angelegenheit ist im Sitzungssaal ausgehängt.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.