Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 4203-01
GRDrs 1076/2004
Stuttgart,
12/08/2004



Umsetzung des Hartz-Konzepts
JobCenter Stuttgart




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
15.12.2004
15.12.2004
15.12.2004
16.12.2004



Beschlußantrag:

1. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2006 werden insgesamt 17,7 Stellen geschaffen:

a) für das JobCenter Stuttgart beim Sozialamt
für die Beschäftigung der SAVe-Mitarbeiter/-innen sowie Hilfeplaner/-innen.

b) für das JobCenter Stuttgart bei den Bezirksämtern Botnang und Bad Cannstatt Stellenanteile für Zweigstellenleitungen
c) 1,35 Stellen bei den Bezirksämtern Mühlhausen (0,7 Bes.Gr. A 13 hD), Bad Cannstatt (0,3 Bes.Gr. A 13 hD) und Botnang (0,35 Bes.Gr. A 12) für die in die ARGE übergegangenen Stellenanteile der stellvertretenden Bezirksvorsteher/-innen für originäre Aufgaben des Bezirksamts.

An allen unter a) und b) genannten Stellen wird der Stellenvermerk “künftig wegfallend bei Auflösung der ARGE JobCenter Stuttgart” angebracht.

Der sofortigen Besetzung aller Stellen wird zugestimmt.


2. Die Verwaltung wird zu den Auswirkungen von Hartz IV auf das Sozialamt, die Bezirksämter und die Stabsabteilung Wirtschafts- und Arbeitsförderung spätestens im 2. Quartal 2005 berichten. Im Rahmen der Stellenplanberatungen 2006 ist über die zu treffenden Folgerungen zu entscheiden.

3. Die Verwaltung wird über die Konzeption zur Ausgestaltung der Eingliederungsleistungen und der kommunalen Arbeitsförderung im 1. Quartal 2005 berichten.

4. Für die bauliche Anpassung der ARGE-Zweigstellen wird im Verwaltungshaushalt 2004 bei FiPo. 1.8800.5010.000, Wohn- und Geschäftsanwesen, Bauunterhaltung, eine außerplanmäßige Ausgabe von 250.000 € zugelassen. Die Mehrausgabe wird bei FiPo. 1.9140.8500.000, Deckungsreserve gedeckt.

Sofern sich die Arbeitsagentur nicht durch einen einmaligen Finanzierungsbeitrag an diesen Kosten beteiligt, werden diese über die zu verrechnenden Mieten bzw. Sachkostenpauschalen abgerechnet.

5. Hinsichtlich der im Stadthaushalt 2005 in dem neuen Haushaltsunterabschnitt 4040 zu deckenden Kosten für die ARGE wird die Verwaltung ermächtigt, entsprechende Mittelumschichtungen aus den Haushaltsunterabschnitten 0520 und 4000 vorzunehmen. Darüber hinaus können die Kostenerstattungen aus dem Verwaltungskostenbudget der ARGE zur Deckung der für diesen Zweck vorgesehen Aufwendungen herangezogen werden.



Begründung:


1. Stellenschaffungen

Durch GRDrs 752/2004 “Umsetzung des Hartz-Konzeptes” wurde der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) JobCenter Stuttgart mit der Agentur für Arbeit Stuttgart zur gemeinsamen Wahrnehmung der Aufgaben nach dem SGB II und dem Abschluss eines entsprechenden Kooperationsvertrags zugestimmt. Desweiteren wurde der Einbringung von Personalkapazität der Landeshauptstadt in die ARGE im Umfang von ca. 190 Stellen zugestimmt, sofern die Finanzierung dieser Stellen aus Mitteln der ARGE gesichert ist.

Vom errechneten Personalbedarf in Höhe von 278 Stellen wird die Stadtverwaltung 198,75 Stellen einbringen, die Arbeitsagentur Stuttgart 63 + x Stellen (die genaue Zahl stand zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht fest und wird deshalb mündlich berichtet). Somit besteht derzeit eine Personallücke im Bereich Leistungsgewährung in Höhe von 16,25 – x Stellen. Nach dem Kooperationsvertrag ist für die Schließung dieser Personallücke die Agentur für Arbeit Stuttgart verantwortlich.

Wie bereits im Zusammenhang mit der o.g. Vorlage mitgeteilt, wird die Landeshauptstadt Stuttgart die bislang bei der SAVe GmbH beschäftigten 8 Mitarbeiter/-innen aufgrund ihrer Qualifikation übernehmen und diese der ARGE zur Verfügung stellen. Aus diesem Grund ist die Schaffung entsprechender Planstellen erforderlich.

Weitere Stellenschaffungen sind notwendig, um die bislang als Hilfeplaner/-innen im Rahmen des Projekts "Hilfeplanung der Sozialhilfe" (vgl. GRDrs 809/2000, 5/2002) eingesetzten Mitarbeiter/-innen weiterzubeschäftigen. Deren bisherige Stellen wurden zunächst befristet geschaffen. Die Stellenplanvermerke an diesen Stellen des Sozialamtes wurden zuletzt zum Stellenplan 2004 wegen der damals nicht voraussehbaren Auswirkungen von Hartz IV um ein weiteres Jahr verlängert (KW 01/05). Über den Bedarf sollte im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hartz IV entschieden werden. Zum 1. Januar 2005 werden diese Stellen nun automatisch gestrichen. Sie müssen deshalb neu geschaffen werden.

Für zwei Zweigstellenleitungen sind Beamtinnen ausgewählt worden, die derzeit in einem Teilarbeitsverhältnis aus familiären Gründen beschäftigt sind. Beide Mitarbeiterinnen müssen aufgrund dieser Leitungsfunktion zum 1.1.2005 mit 100% Beschäftigungsumfang eingesetzt werden. Da keine entsprechenden freien Stellenanteile verfügbar sind, müssen die im Beschlussantrag genannten Anteile in Höhe von 0,25 Stellen für das Bezirksamt Botnang und 0,1 Stellen für das Bezirksamt Bad Cannstatt geschaffen werden.

Insgesamt drei stellvertretende Bezirksvorsteher/-innen übernehmen bei der ARGE die Funktion einer Zweigstellenleitung. Sie nehmen jeweils ihre gesamte Stelle in die ARGE mit. Die Stellenanteile für Stellvertretungs- und allgemeine Verwaltungsaufgaben gehen somit dem Bezirksamt verloren. Diese Stellenanteile sind den Bezirksämtern wieder zur Verfügung zu stellen: Bezirksamt Bad Cannstatt 0,30 Stelle; Bezirksamt Mühlhausen 0,70 Stelle; Bezirksamt Botnang 0,35 Stelle.

Die Landeshauptstadt Stuttgart muss für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach § 22 SGB II (Leistungen für Unterkunft und Heizung) und § 23 SGB II (Leistungen zur Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung sowie für mehrtägige Klassenfahrten) im Rahmen der vorstehend genannten 198,75 Stellen Personalkapazitäten im Umfang von 22,9 Stellen zur Verfügung stellen. Die anfallenden Personal- und Sachkosten für die restlichen 175,85 Stellen, also auch für die zu schaffenden Stellen, werden aus dem Verwaltungskostenbudget der ARGE erstattet. Dies bedeutet, dass der Landeshauptstadt Stuttgart durch die Stellenschaffungen keine Kosten entstehen und somit Kostenneutralität vorliegt.

Die genauen Aufgabenbeschreibungen der zu schaffenden Stellen sind der Anlage zu entnehmen.

Das stadtinterne Personalauswahlverfahren ist abgeschlossen. Die Mitarbeiter/-innen konnten in einem Interessenbekundungsverfahren Wünsche hinsichtlich SGB II bzw. XII, der Funktion und des Einsatzortes äußern. Größtenteils konnten diese Wünsche bei der Zuordnung berücksichtigt werden.


2. Auswirkungen von Hartz IV auf das Sozialamt, die Bezirksämter und die Stabsabteilung Wirtschafts- und Arbeitsförderung

Die Personalauswahl für das JobCenter Stuttgart (SGB II) bzw. zum SGB XII und die damit verbundenen Stellenzuordnungen konnten erst dieser Tage abschließend entschieden werden. Aus diesem Grund kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine detaillierte und abschließende Aussage zu den verbleibenden Aufgaben und den dafür notwendigen Stellenkapazitäten gemacht werden.

Die verbleibenden Bereiche (insbesondere Abteilung Sozialleistungen des Sozialamts sowie Bürgerinformation) sind nun vorrangig zu überprüfen. Im weiteren Verlauf ist über die künftigen Aufgaben, den dafür erforderlichen Stellenbedarf wie auch über die neuen Organisationsstrukturen zu entscheiden. Spätestens im 2. Quartal 2005 wird die Verwaltung hierzu berichten. Im Rahmen der Stellenplanberatungen 2006 ist über die zu treffenden Folgerungen zu entscheiden.


3. Eingliederungsleistungen

Die Finanzierung von Eingliederungsleistungen ist ab 01.01.2005 Aufgabe des Bundes, der hierfür voraussichtlich 32,4 Mio. € im Jahr 2005 für Stuttgart zur Verfügung stellt.

Mit der GRDrs 752/2004 wurde eine Übergangsfinanzierung der laufenden Eingliederungsleistungen der örtlichen Maßnahmenträger für das 1. Halbjahr 2005 beschlossen. Die Kosten hierfür werden aus dem Eingliederungsbudget der ARGE erstattet. Die Fortführung über den 30. Juni 2005 hinaus wird im Rahmen der konzeptionellen Weiterentwicklung der Eingliederungsleistungen insgesamt zu entscheiden sein. Dabei ist die Nutzung der vorhandenen örtlichen Strukturen der Maßnahmenträger bzw. der regionalen Angebote vorgesehen.

Es ist derzeit davon auszugehen, dass für die ARGE keine Verpflichtung besteht, zentrale Ausschreibungen durch die Bundesagentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen, vielmehr sollen die Eingliederungsleistungen Dritter einzelfallorientiert und modular genutzt werden.

Die Agentur für Arbeit und die Landeshauptstadt haben einen gemeinsamen Arbeitskreis gebildet mit dem Ziel, die Kosten- und Personalstrukturen sowie die Inhalte der Leistungen zur Eingliederung zu prüfen und zu bewerten.

Die vorrangige Zielsetzung von allen Maßnahmen insbesondere auch von Arbeitsgelegenheiten bleibt die Heranführung von Langzeitarbeitslosen an den Arbeitsmarkt.

Ausgangspunkt für die Vermittlung und Bewilligung von Eingliederungsleistungen ist die zwischen dem Persönlichen Ansprechpartner und dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zu treffende Eingliederungsvereinbarung. Der Persönliche Ansprechpartner ermittelt in jedem Einzelfall die Potentiale, den Qualifizierungsbedarf und mögliche Vermittlungshemmnisse. Er wird zunächst die direkte Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt anstreben. Ist eine Vermittlung unmittelbar nicht zu erreichen, sind im Rahmen des Budgets individuelle Fördermaßnahmen vorzusehen und zu bewilligen, die ausgehend von den Arbeitsmarkterfordernissen und der persönlichen Situation inhaltlich und fachlich differenziert zu gestalten sind. Dabei sollen sich die Erfahrungen und Anforderungen des Fallmanagements auf die Angebote gestaltend auswirken. Dem Persönlichen Ansprechpartner obliegt auch die kontinuierliche Kontrolle und Fortschreibung der Maßnahmen. Die konzeptionelle Weiterentwicklung der Angebote und Maßnahmen wird in 2005 wesentlich von den regelmäßigen Auswertungen der Persönlichen Ansprechpartner abhängig sein.

Zur Ausgestaltung der Eingliederungspläne stehen grundsätzlich die Instrumente des SGB III, wie z. B. Förderung der beruflichen Weiterbildung, Eingliederungszuschüsse, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Rehamaßnahmen und die Leistungen des SGB II, die im Wesentlichen den bisherigen kommunalen Förderangeboten im Rahmen der Hilfe zur Arbeit entsprechen, zur Verfügung. Hierzu zählt auch die Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, die sog. Ein-Euro-Jobs bzw. Zusatzjobs nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II.

Hinsichtlich der Umsetzungsziele gibt es unter Beachtung der individuellen Fähigkeiten und Lebenssituation der Arbeitssuchenden folgende Schwerpunkte:

· Schulausbildung, Berufsorientierung, Berufsausbildung
· Erwerb von Zusatzqualifikationen, Zertifikate
· Arbeitserprobung, Trainingsmaßnahmen
· Erhalt von Beschäftigungsfähigkeit und soziale Integration
· Assistierte Vermittlung

Mit den öffentlich geförderten zusätzliche Arbeitsgelegenheiten wird eine Steigerung der Dienstleistungsqualität sozialer und öffentlicher Einrichtungen angestrebt.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sind unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen in eine Arbeit, eine Ausbildung oder in eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln.

Die Ausgestaltung der Angebote für unter 25jährige Leistungsbezieher hat deshalb bei den Planungen für das I. Quartal 2005 oberste Priorität. Es ist davon auszugehen, dass für die ca. 1.800 – 2.000 arbeitssuchenden jungen Menschen zum 1. Januar 2005 ca. 500 Plätze zur Verfügung stehen und bis Ende April 2005 nochmals ca. 500 zusätzliche Angebote erschlossen werden können. Damit wäre die von der Bundesagentur für Arbeit angestrebte Integrationsquote von 53% für diesen Personenkreis erfüllt.

Zur Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheiten und der Integrationsleistungen finden derzeit Gespräche mit den Stuttgarter Sozialhilfeunternehmen, mit Bildungsträgern und weiteren sozialen und öffentlichen Einrichtungen statt. Angestrebt werden Vereinbarungen, bei denen die tatsächliche Vermittlungs-, Qualifizierungs- und Beratungsleistung im Einzelfall bezahlt wird.

Eine Expertengruppe unter der Leitung der Geschäftsführung der ARGE und unter Beteiligung von OB/82, der Jugendhilfeplanung und der Agentur für Arbeit, wird noch im Laufe des Dezembers eine Grobkonzeption entwickeln und mit den Arbeitshilfeträgern, die regelmäßig in die Überlegungen einbezogen werden, reflektieren. Dabei werden auch die Schnittstellen zur kommunalen Arbeitsförderung und zu Sonderprogrammen für nicht SGB II-Berechtigte berücksichtigt. Sie wird ebenfalls noch im Dezember 2004 zusammen mit einem entsprechenden Kapazitäts- und Finanzierungsplan der Projektlenkung und der Trägerversammlung der ARGE vorgelegt.


4. Finanzen

Vorlaufkosten

Für die Ersterfassung der von der Landeshauptstadt erfassten A2LL – Fälle gewährt der Bund eine Pauschale von 35 €. Bei etwa 10.300 Fällen beläuft sich der Erstattungsbetrag somit auf 360.500 €. Es wird davon ausgegangen, dass die Kosten für die anfallenden Überstunden und die sonstigen sächlichen Aufwendungen damit gedeckt werden können.

Für bauliche Maßnahmen in den von der Landeshauptstadt bereitgestellten ARGE-Dienststellen und die damit zusammenhängenden Auslagerungen von anderen Dienststellen ist mit Kosten in Höhe von 250.000 € zu rechnen. Daneben fallen Kosten für die zusätzlich erforderliche Möblierung der Dienststellen sowie für Umzüge und Telefonumstellungen an. Damit die ARGE rechtzeitig ihre Aufgaben wahrnehmen kann, ist es erforderlich, diese Kosten über den städtischen Haushalt vorzufinanzieren. Soweit diese Aufwendungen nicht aus den laufenden Budgets der Ämter finanziert werden können, wird die Finanzverwaltung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten entsprechende Mittelbewilligungen zulassen. Nach dem Kooperationsvertrag sind die Kosten anteilig von der Arbeitsagentur und von der Landeshauptstadt zu übernehmen. Die Kostenverteilung richtet sich nach § 19 Abs. 1 des Kooperationsvertrags. Demnach tragen die ARGE-Träger die Aufwendungen entsprechend den jeweils für die Aufgaben des SGB II in die ARGE einzubringenden Personalkapazitäten. Sofern sich die Arbeitsagentur nicht durch einen einmaligen Finanzierungsbeitrag an den Kosten für die baulichen Maßnahmen und die Einrichtungskosten der ARGE-Zweigstellen beteiligt, werden diese über die zu verrechnenden Mieten bzw. Sachkostenpauschalen zu Lasten des Verwaltungskostenbudgets der ARGE abgerechnet.

Laufende Kosten im Haushalt 2005

Wie bereits in der GRDrs 752/2004 dargestellt, sind die Einnahmen und Ausgaben der ARGE über die Haushalte des Bundes bzw. der Landeshauptstadt abzuwickeln.

Die Auszahlung der Arbeitslosengeld II – Leistungen, der Kosten für die Unterkunft und der Eingliederungsleistungen erfolgt über die Systeme der Arbeitsagentur. Der Haushalt der Stadt (neuer Haushaltsunterabschnitt 4820) wird täglich mit den nach dem
SGB II von der Stadt zu übernehmenden Kosten für die Unterkunft, für einmalige Leistungen und für Beratungs- und Betreuungsleistungen belastet.

Die Personal- und Sachkosten für die städtischen Mitarbeiter/-innen in der ARGE sowie die Sachkosten für die Mitarbeiter/-innen der Arbeitsagentur in den ARGE-Zweigstellen (städtische Liegenschaften) werden in dem neuen Haushaltsunterabschnitt 4040 abgebildet. Im Rahmen der im Kooperationsvertrag festgelegten Kostenverteilung erhält die Stadt aus dem Verwaltungskostenbudget der ARGE eine entsprechende Kostenerstattung. Aus dem Stadthaushalt zu finanzieren ist der Personal- und Sachkostenanteil für die Aufgabe “Gewährung der Kosten der Unterkunft”.

Derzeit kann noch keine konkrete Aussage darüber gemacht werden, inwieweit außerhalb des SGB II in Zukunft noch Arbeitsprojekte und Maßnahmen für nicht arbeitsfähige Menschen benötigt werden und diese ggf. von der Stadt mitzufinanzieren sind.

Eine detaillierte Abbildung der Auswirkungen auf den Haushalt 2005 ist leider noch nicht möglich. Die Parameter und das Verfahren für die Weitergabe der Nettoentlastung des Landes beim Wohngeld und der Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft stehen noch nicht fest. Weiterhin sind die Veränderungen der Personal- und Sachkosten durch die neue Personalzuordnung zur ARGE noch detailliert zu ermitteln und die Details der Kostenerstattung aus dem Verwaltungsbudget der ARGE mit der Arbeitsagentur entsprechend dem Kooperationsvertrag festzulegen.

Ob der städtische Haushalt 2005 durch die Hartz IV – Reform tatsächlich entlastet wird, ist weiterhin unsicher. Die erste Überprüfung der Kostenbeteiligung des Bundes (Revisionsklausel) wird zum 01.03.2005 erfolgen.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

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