Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
942/2006
GZ:
WFB
Sitzungstermin: 01.02.2007
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann fr
Betreff: Gründung einer Sportstätten-Betriebs-GmbH Stuttgart

Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 31.01.2007, nicht öffentlich, Nr. 41

Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 17.01.2007, GRDrs 942/2006, mit folgendem

Beschlussantrag:

1.1 Der Gründung einer Sportstätten-Betriebsgesellschaft Stuttgart (nachstehend Betriebs-GmbH) in der Rechtsform einer GmbH wird zugestimmt.

1.2 Die Betriebs-GmbH erhält eine Kapitaleinlage in Höhe von 50.000 EUR. Der Aufwand wird im Vermögenshaushalt 2007 bei Finanzposition 2.5600.9300000-0020 gedeckt.

Bei der genannten Finanzposition wird eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 50.000 EUR zugelassen, die durch Sperrung bei der Finanzposition 1.9140.8500000, Deckungsreserve, gedeckt wird.

1.3 Auf die Bildung eines Aufsichtsrates wird verzichtet.

1.4 Als Geschäftsführer werden Frau Heike Brettschneider (Schulverwaltungsamt) und Herr Ingo Becker (Sportamt) bestellt. Die Geschäftsführung erhält keine besondere Vergütung.

2.1 Der pachtweisen Überlassung der städtischen Sportanlagen (Bezirksportanlagen, Vereinssportanlagen einschließlich städtischer Gebäude, Ballsporthallen, Schulsportanlagen und Turn- und Versammlungshallen) an die zu gründende Betriebs-GmbH wird zugestimmt.

2.2 Die Betriebs-GmbH erhält nach Maßgabe der Begründung jährlich ein preisauffüllendes Entgelt (Entgelt von Dritter Seite). Die Verwaltung wird ermächtigt, unterjährig entsprechende Abschlagszahlungen zu leisten. Der Aufwand wird im Verwaltungshaushalt bei der Finanzposition 1.5500.7080000, Nutzungsentgelt an SBS-GmbH, gedeckt.

2.3 Bei der Finanzposition 1.5500.7080000 wird im Haushaltsjahr 2007 eine außerplanmäßige Ausgabe zugelassen, die durch Sperrung bei der Finanzposition 1.9140.8500000, Deckungsreserve, gedeckt wird. Die Verwaltung wird ermächtigt, den Betrag der außerplanmäßigen Ausgabe festsetzen, sobald die Höhe des auffüllenden Entgelts bekannt ist.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage dieser Beschlüsse die zur Umsetzung erforderlichen vertraglichen, personellen, organisatorischen und rechtlichen Maßnahmen zu treffen.


OB Dr. Schuster stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt ohne Aussprache bei 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich wie beantragt.