Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB 7512-06.00
GRDrs 173/2006
Stuttgart,
03/09/2006



Namensrecht am Bürgersaal im Bürgerhaus Stuttgart-Möhringen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
15.03.2006
16.03.2006



Beschlußantrag:

1. Der Annahme der Sponsoringleistung der Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) in Höhe von 600.000,00 EUR zuzüglich eventuell anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer für die dauerhafte Überlassung des Namensrechts am Bürgersaal des geplanten Bürgerhauses Möhringen in Stuttgart-Möhringen wird zugestimmt.

2. Die Stadt wird diesen Betrag als Investitionskostenzuschuss für die Finanzierung des Bauvorhabens Bürgerhaus Möhringen einsetzen.

3. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

In der Gemeinderatsdrucksache 997/2005 wird ausgeführt, dass für das Bauvorhaben Bürgerhaus Möhringen Mehrkosten in Höhe von 531.600,00 EUR entstehen. Vorbehaltlich der Akquirierung von Sponsorengeldern für die Vergabe von Namensrechten am Bürgersaal bzw. am gesamten Gebäude oder einzelnen weiteren Vereinsräumlichkeiten im 1. OG hat der Gemeinderat am 16.12.2005 die noch nicht finanzierten Geldmittel von 531.600,00 EUR vorsorglich bereitgestellt.

Zwischenzeitlich hat sich die Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) bereiterklärt, das Namensrecht an dem Bürgersaal des Bürgerhauses Möhringen zu erwerben und hierfür den Betrag von 600.000,00 EUR zuzüglich eventuell anfallender Mehrwertsteuer zu bezahlen.

Im einzelnen gelten hierfür folgende weitere Bedingungen:

- Die Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) erwirbt das Namensrecht am Bürgersaal auf Dauer, d. h. solange dieses Haus als Bürgerhaus dient.

- Das Entgelt für das Namensrecht in Höhe von 600.000,00 EUR zuzüglich eventuell anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer ist zahlbar in drei Jahresraten 2006 bis 2008.

- Sollte die Stadt dem Bürgerhaus Möhringen einen von einem Sponsor bezahlten Namen geben, so ermäßigt sich diese Summe auf 500.000,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer.

- Die Stadt verpflichtet sich, den von der Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) gewählten Namen in allen Publikationen, die das Bürgerhaus betreffen, zu verwenden. Die Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) hat das Recht, in angemessener Weise diesen Namen im Gebäude und im Saal anzubringen und auf die Namensgebung hinzuweisen.

- Sämtliche öffentlichkeitswirksame Termine, vor allem der Baggerbiss, die Grundsteinlegung und die Eröffnungsfeier werden mit der Firma N. N. (Name wurde aus Datenschutzgründen gelöscht) abgestimmt und auf die Namensgebung hingewiesen.

Finanzielle Auswirkungen

Die Einnahmen der Stadt in Höhe von 600.000,00 EUR zuzüglich eventuell anfallender gesetzlicher Mehrwertsteuer erfolgt in drei Jahresraten zu jeweils 200.00,00 EUR zuzüglich eventueller gesetzlicher Mehrwertsteuer 2006, 2007 und 2008. Diese Beträge werden zur Finanzierung des Bauvorhabens Bürgerhaus Möhringen verwendet.


Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat mitgezeichnet.




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

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