Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Gz: A
GRDrs 931/2002
Stuttgart,
11/04/2002



Förderung von Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Vorberatung
Beschlußfassung
Kenntnisnahme
nichtöffentlich
öffentlich
öffentlich
13.11.2002
14.11.2002
03.12.2002



Beschlußantrag:

1. Die in Anlage 2 aufgeführte Satzung zur Förderung von Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine wird beschlossen.

2. Der Erhöhung des Förderbudgets von jährlich 100.000 € um rund 30.000 € auf 130.000 € wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt 2003 durch die Übertragung der für das Jahr 2002 bereitgestellten, jedoch noch nicht in vollem Umfang abgeflossenen Haushaltsmittel der Finanzposition 1.0200.7175.000 “Gebührenbefreiung für Veranstaltungen”. Ab 2004 ist der zusätzliche Bedarf von 30.000 € im Haushalt zu berücksichtigen.

3. Vor Ablauf eines Jahres nach In-Kraft-Treten der Satzung ist dem Gemeinderat über die gewonnenen Erfahrungen zu berichten.

4. Die Förderung der Veranstaltungen wird stellenneutral bzw. ohne zusätzliche Personalkosten durchgeführt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die vom Haupt- und Personalamt erstellte Vorlage (GRDrs 1371/2001) wurde in der 3. Lesung des Haushaltsplans 2002/2003 im Gemeinderat am 20. Dezember 2001 (Niederschrift-Nr. 353) abgelehnt. Gleichzeitig erging der Beschluss, 100.000 € pro Haushaltsjahr für die in einem Konzept auszuarbeitende Förderung einzustellen. Diese Mittel wurden auf der Finanzposition 1.0200.7175.000 “Gebührenbefreiung für Veranstaltungen” eingestellt. In dieser Finanzposition sind ebenfalls die Mittel für das “Dankeschön-Ticket” enthalten (weitere Erläuterungen siehe Anlage 1, Ziffer 4).

In Folge dieses gemeinderätlichen Beschlusses legt die Verwaltung nun die in dieser Vorlage dargestellte Konzeption und die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Beschlussfassung vor.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
116,000.00 Euro
Laufende Aufwendungen
131,000.00 Euro
Objektbezogene Einnahmen
Euro
Laufende Erträge
Euro
Von der Stadt zu tragen
116,000.00 Euro
Folgelasten
131,000.00 Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
31,000.00 Euro
100.000,00 Euro sind veranschlagt.


Beteiligte Stellen

Referate F, KBS, SJG, USO, WK

Referat WK hat im Mitzeichnungsverfahren wie folgt Stellung genommen:

Für das Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle soll die bisherige Regelung beibehalten werden (bisherige Regelung: Ermäßigung in Höhe von 50 % der Saalmiete bei kulturellen Veranstaltungen; der Einnahmeausfall wird mit dem Kulturamt verrechnet).
-> siehe hierzu Anlage 1, Seite 7 f., lit. h)


Referat F hat im Mitzeichnungsverfahren wie folgt Stellung genommen:

Die Regelung sprengt den vorhandenen Finanzrahmen von 100.000,00 € dauerhaft um rund 30.000,00 € jährlich. Dabei ist noch nicht einkalkuliert, dass die verbesserte Subventionierung zu einer erhöhten Inanspruchnahme und somit zu einer weiteren Finanzierungslücke führen dürfte. Ich bitte deshalb, die Regelung auf den Planansatz zurückzuführen, z.B. durch Verzicht auf die Subventionierung der Sondernutzungsgebühren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Heranziehung von Haushaltsresten nicht hilft, den Fehlbedarf dauerhaft aufzufangen.
-> siehe hierzu Anlage 1, Seite 10 f., Nr. 3 und Anlage 1, Seite 5 f., lit. d)

Die Kostenkalkulation auf Seite 9 der Vorlage setzt voraus, dass das Kulturamt ab 2003 aus seinem Budget 5.000,00 € zu Finanzposition 1.0200.7175.000 umschichtet. Dies sollte noch geklärt werden, andernfalls müsste die Kostendarstellung in der Vorlage um 5.000,00 € erhöht werden.
-> siehe hierzu Anlage 1, Seite 10 f., Nr. 3

Die "Generalklausel" in I A. 3 der Satzung (Seite 12) öffnet einer beliebigen Handhabung Tür und Tor. Deshalb sollten wenigstens allgemeine Förderkritierien und / oder konkrete Beispiele (z.B. Weihnachtsmärkte) eingefügt werden.
-> siehe hierzu Anlage 1, Seite 4 f., Nr. 2, lit. a) und Anlage 2, Seite 14, I A. 3

Insbesondere bei I A. 3, aber auch in den anderen Fällen empfiehlt sich eine ergänzende Regelung, dass Subventionen nach der Satzung nur gewährt werden, soweit die Veranstaltungen nicht bereits aus anderen Förderangeboten der Stadt mit direkten finanziellen Zuwendungen subventioniert werden.
-> siehe hierzu Anlage 1, Seite 4 f., Nr. 2, lit a) und Anlage 2, Seite 17, Nr. 5


Vorliegende Anträge/Anfragen

Zum Haushalt 2002/2003 wurden folgende Anträge gestellt:
387/2001 der CDU-Gemeinderatsfraktion, 463/2001 der CDU-Gemeinderatsfraktion,
575/2001 der Gemeinderatsfraktion Freie Wähler und der FDP/DVP-Gemeinderatsfraktion
Ferner aktuell: Anfrage Nr. 358/2002 der Stadträte Willmann (FDP/DVP), J. Zeeb (Freie Wähler) und R. Zeeb (FDP/DVP)





Klaus-Peter Murawski

Anlagen

2
Anlage 1 zur GRDrs 931/2002


Ausführliche Begründung:

1. Allgemeines

Unter Beteiligung von im Bereich der Vereinsförderung tätigen sowie gebäudeverwaltenden Ämtern, des Amts für öffentliche Ordnung und Vertretern aus der Mitte der Bezirksvorsteher wurde in den vergangenen Monaten die nachstehende Konzeption/Satzung erarbeitet. Bei weiteren Gesprächen mit Vertretern des Beraterkreises Ehrenamt wurde immer deutlicher, dass nicht allein ein finanzielles Entgegenkommen der Landeshauptstadt Stuttgart bei Vereinsveranstaltungen im Interesse der ehrenamtlich Tätigen steht.

Es ist beabsichtigt, die Satzung in den Bezirksrathäusern, bei der Infothek im Rathaus, den gebäudeverwaltenden Ämtern sowie beim Bürgerservice Veranstaltungen des Amts für öffentliche Ordnung und der fr
EE-Akademie auszulegen.


2. Satzung zur Förderung gemeinnütziger Vereine

Die beiliegende Satzung (Anlage 2) hat zum Ziel, die gemeinderätlichen Vorgaben mit den Wünschen der ehrenamtlich Tätigen in Einklang zu bringen.
3. Finanzielle Auswirkungen der Satzung / Budget
Bereich
Summe in €
ohne KKL
(1. Variante)*
Summe in €
mit KKL
(2. Variante)*
Summe in €
mit KKL
(3. Variante)*
Schulverwaltungsamt
35.000,00
35.000,00
35.000,00
Sportamt **
4.500,00
4.500,00
4.500,00
KKL**
0,00
50.000,00
15.000,00
Haupt- und Personalamt
13.000,00
13.000,00
13.000,00
Gustav-Siegle-Haus**
1.800,00
1.800,00
1.800,00
Kursaal**
8.500,00
8.500,00
8.500,00
Sängerhalle Untertürkheim
5.200,00
5.200,00
5.200,00
Sonstige ***
8.000,00
8.000,00
8.000,00
Zwischensumme I
76.000,00
126.000,00
91.000,00
abzüglich
Minderausgaben bei Verrechnungs-
leistungen KultA - Schulverw.A ****
5.000,00
5.000,00
5.000,00
Zwischensumme II
71.000,00
121.000,00
86.000,00
zuzüglich
Sondernutzungs-/Verwaltungs-
gebühren AföO-Straßenraum
30.000,00
30.000,00
30.000,00
Gesamtsumme
101.000,00
151.000,00
116.000,00

* Die Erläuterung der Varianten 1 – 3 finden Sie in der ausführlichen Begründung Nr. 2 lit. h).
** inkl. des umsatzsteuerrechtlichen Leistungseigenverbrauchs
*** Garten- und Friedhofsamt mit Freiflächen sowie Bereich der Kur- und Bäderbetriebe.
**** Im Kulturetat sind Verrechnungsleistungen an das Schulverwaltungsamt veranschlagt, die im Falle der Gewährung einer Freiveranstaltung nicht geleistet werden müssen.
Jahr
erforderl. HH-Mittel
(Var. 3) für Satzungsum-
setzung in €
erforderl.
HH-Mittel
für das
Dankeschön-
Ticket in €
Gesamt-
aufwand
in €
bereitgestellte
Haushaltsmittel
in €
erforderliche überplanmäßige
Haushaltsmittel
in €
2002
116.000
15.000
131.000
100.000
31.000
2003
116.000
12.000
128.000
100.000
28.000


4. Dankeschön-Ticket

Grundlage für die künftige Umsetzung des Dankeschön-Tickets sind der Haushaltsbeschluss vom 20. Dezember 2001 und die Bereitstellung der Mittel (siehe Ziffer 3 der Anlage 1.) sowie die Stellungnahme zum Antrag Nr. 327/2001 der Stadträte Barg, Stradinger und List (alle CDU) vom 10. Juli 2001. Die Erstellung des Dankeschön-Tickets sowie die organisatorische Abwicklung ist Aufgabe der jeweils daran interessierten Bezirksvorsteher/-innen mit Unterstützung des Haupt- und Personalamtes und des Presse- und Informationsamtes.



5. Änderung von bestehenden städtischen Regelungen

Die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Stuttgart (Stadtrecht 6/7) soll noch bis zum Ende des Jahres 2002 angepasst werden. Bis dahin können die in dieser Satzung vorgesehenen Förderungen von Veranstaltungen im öffentlich gewidmeten Straßenraum unter § 3 Absatz 2 Nr. 5 der Sondernutzungsgebührensatzung (öffentliches Interesse/gemeinnützige Zwecke) subsumiert werden.
6. Einrichtung einer zentralen Beratungsstelle für Vereine und Organisationen

Wie richtig die Aussage “die Verwaltung lässt die Vorgänge und nicht den Bürger laufen” ist, wurde in den Gesprächen im Vorfeld der Entstehung dieser Vorlage deutlich. Die Komplexität der Genehmigungen macht es den ehrenamtlich Tätigen immer schwerer, im Vorfeld einer Veranstaltung alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen. Häufig kommen bei einmaligen komplexen Veranstaltungen mangelnde Kenntnis der Erfordernisse und Auskunftsmöglichkeiten hinzu. So sind viele Anrufe bei verschiedenen Ämtern und Sachbearbeitern notwendig, um entsprechende Informationen zu erhalten.

Die beim Amt für öffentliche Ordnung geschaffene Anlaufstelle “Bürgerservice Veranstaltungen” (Gemeinderats-Drucksache Nr. 329/2002) soll gerade dieser Entwicklung im Bereich der Veranstaltungen im öffentlich gewidmeten Straßenraum entgegenwirken.

Regelveranstaltungen, bei denen der Ablauf schon seit Jahren nahezu unverändert ist, werden in direktem Kontakt mit dem Amt schon jetzt problemlos abgewickelt, was auch in Zukunft unverändert so bleiben soll. Dies gilt auch für Veranstaltungen, bei denen lediglich ein Amt tätig werden muss (z.B. viele Veranstaltungen der in den Zuständigkeitsbereich des Sportamts fallenden Vereine).

Ob darüber hinaus für die ehrenamtlich Tätigen noch ein weiterer Beratungsbedarf besteht, kann erst nach Vorliegen der Erfahrungen des Bürgerservice Veranstaltungen beurteilt werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass der Großteil des Beratungsbedarfs der Vereine gerade im Bereich der Veranstaltungen im öffentlich gewidmeten Straßenraum entsteht. Aus diesem Grund wird die ursprünglich von der Verwaltung beabsichtigte Einrichtung einer Zentralen Anlaufstelle für Vereine zu
allen veranstaltungsbezogenen Fragen bis nach Berichterstattung über die gewonnenen Erfahrungen des Bürgerservice Veranstaltungen unter Einbeziehung der Erkenntnisse der/des Ehrenamtsberaterin/-beraters zurückgestellt.

Um einen Überblick zu erhalten, sollen die betroffenen Ämter nach In-Kraft-Treten der Satzung zur Förderung von Vereinen eine Statistik führen, die Auskunft darüber gibt, in welchem Umfang welche Vereine für welche Veranstaltungen Freiveranstaltungen im Sinne dieser Vorlage durchgeführt haben. Am Ende eines Jahres wird dann von der Verwaltung über die Inanspruchnahme der Freiveranstaltungsregelungen und die dafür eingesetzten Finanzmittel berichtet.



Anlage 2 zur GRDrs 931/2002

Satzung zur Förderung von Veranstaltungen
gemeinnütziger Vereine
vom ....................

bekannt gemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart
vom .......................... Nr. ......


Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg am ........................ die nachfolgende Satzung beschlossen:

Gemeinnützige Vereine mit Sitz in Stuttgart sind als wichtiger Bestandteil des städtischen Lebens auf die Unterstützung der Landeshauptstadt Stuttgart angewiesen und sollen aufgrund ihrer Bedeutung für das Gemeinwesen über die bereits bestehenden Förderungen hinaus in der Durchführung von Veranstaltungen unterstützt werden.
Ungeachtet dieser Aussage besteht auf die Gewährung der in dieser Satzung festgeschriebenen Förderungen kein Rechtsanspruch, weil freiwillige Leistungen in diesem Sinne nur möglich sind, soweit Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Ferner behält sich die Landeshauptstadt Stuttgart vor, diese Mittel entsprechend den haushaltspolitischen Vorgaben des Gemeinderats einzusetzen.

Die Förderung setzt sich aus den nachfolgenden Punkten zusammen:

I. Kreis der Geförderten


II. Gegenstände der Förderung