Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
375/2007
GZ:
AK 0322-05
Sitzungstermin: 19.07.2007
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen
Jugendratswahlen 2008

Vorgang: Jugendhilfeausschuss vom 25.06.2007, öffentlich, Nr. 46

Ergebnis: Zurückstellung

Jugendhilfeausschuss vom 09.07.2007, öffentlich, Nr. 72

Verwaltungsausschuss vom 18.07.2007, öffentlich, Nr. 288

jeweiliges Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser vom 19.06.2007, GRDrs 375/2007, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Wahl von Jugendräten in allen Stadtbezirken und der Durchführung von stadtweiten Jugendhearings im zweijährigen Turnus sowie der Bildung von gemeinsamen Wahlbezirken (z. B. Wangen/Hedelfingen/Obertürkheim/Untertürkheim) wird grundsätzlich zugestimmt. Von den Rahmenbedingungen für die Beteiligung Jugendlicher am kommunalen Geschehen wird Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Für die Vorbereitung und Durchführung von Jugendratswahlen 2008 in den Stadtbezirken, in denen sich nach Ablauf der Anmeldefrist ausreichend Kandidaten beworben haben, werden maximal 105.000 Euro bei der FIPO 1.0510.6210.000 (Statistisches Amt: Wahlen, Sonderaufgaben) bereitgestellt, davon 2007 60.000 Euro (überplanmäßig) und 2008 45.000 Euro.

3. Von der Notwendigkeit, für die laufende Arbeit der bis zu 19 möglichen Jugendratsgremien jährlich 62.700 Euro bei FIPO 1.0520.6220.000 (Haupt- und Personalamt) bereitzustellen, wird Kenntnis genommen. Über die Mittelbereitstellung bzw. eine Budgetaufstockung von 25.600 Euro um 37.100 Euro auf 62.700 Euro wird abschließend im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.

4. Es wird davon Kenntnis genommen, dass für die Durchführung eines stadtweiten Jugendhearings im zweijährigen Turnus ab 2009 Kosten in Höhe von 12.000 Euro bei FIPO 1.0520.6220.000 (Haupt- und Personalamt: Jugendbeteiligung, Jugendforen) entstehen. Über die Mittelbereitstellung bzw. Budgetaufstockung wird abschließend im Rahmen der Haushaltsplanberatungen entschieden.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 14.12.1978, zuletzt geändert am 02.02.2006, wird entsprechend der Anlage 4 beschlossen.


StR Dr. Schlierer (REP) ist der Ansicht, dass die Kenntnisnahme der GRDrs 375/2007 in gewisser Weise präjudiziell für die Haushaltsplanberatungen ist. Auch wenn von der Sache her manches sinnvoll sei, wolle seine Gruppierung sich vor den Haushaltsplanberatungen in dieser Hinsicht nicht festlegen lassen und sich daher der Stimme enthalten.

StR Rockenbauch (SÖS) begrüßt die Möglichkeit, in allen Stadtbezirken einen Jugendrat zu bilden. Damit werde einer alten Forderung der Jugendräte entsprochen. Was ihm noch fehle, sei ein konkretes Mitentscheidungsrecht des Jugendrats. Die Verwaltung sollte sich Gedanken machen, an welchen Punkten ein Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht für Jugendliche sinnvoll wäre. Ein solches Recht würde die Jugendlichen am meisten motivieren und ihr Vertrauen in die Stadt stärken.

EBM Föll stellt fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 2 Enthaltungen mehrheitlich wie beantragt.
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Protokoll3752007.pdf