Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
874/2006
GZ:
SJG
Sitzungstermin: 15.02.2007
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff: Zentrale Schuldnerberatungsstelle (ZSB)
Kapazitäten für einen bevorzugten Zugang von Arbeitslosengeld-II-Empfängern


Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 12.02.2007, nicht öffentlich, Nr. 19

Ergebnis: einmütige Zustimmung zum in Ziffer 2 veränderten Beschlussantrag

Verwaltungsausschuss vom 14.02.2007, nicht öffentlich, Nr. 59

Ergebnis: mehrheitlich Zustimmung zum veränderten Beschlussantrag in der Fassung des Sozial- und Gesundheitsausschusses
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 01.02.2007, GRDrs 874/2006, mit folgendem entsprechend der Vorberatung im Sozial- und Gesundheitsausschuss - gemäß Antrag der CDU-Gemeinderatsfraktion - in Ziffer 2 geänderten und ergänzten (Änderung bzw. Ergänzung fett)

Beschlussantrag:

1. Von der Konzeption über die Zusammenarbeit der ZSB mit dem JobCenter Stuttgart wird Kenntnis genommen.

2. Ab dem Haushaltsjahr 2007 wird die Förderung von bisher 12 auf 14 Beratungsfachkräfte mit den bisherigen Modalitäten (Basisförderung und Fallpauschalen) befristet bis zu den Haushaltsplanberatungen 2010/2011 erhöht.

3. Die Beauftragung des Verbraucherinsolvenzbüros mit einem bisherigen Finanzierungsvolumen in Höhe von jährlich 65.212 € wird ab 2007 nicht mehr fortgeführt.


StRin Küstler (DIE LINKE.PDS) betont, dass bereits mit der Einrichtung des JobCenters die erweiterten Anforderungen an die Schuldnerberatung absehbar gewesen seien, denn das SGB II berücksichtige Schulden als ernsthaftes Hindernis für einen neuen Arbeitsplatz und sehe deshalb die Schuldnerberatung als Leistung ausdrücklich vor. Schulden seien aber auch eine Gefahr für bestehende Arbeitsplätze und würden zudem häufig zum Verlust der Wohnung führen.

Bedauerlicherweise habe trotz dieser Tatsachen die Mehrheit des Gemeinderats in den letzten Haushaltsplanberatungen die beantragten Mittel für zwei weitere Stellen in der Schuldnerberatung abgelehnt. Nun zeige sich, dass der Bedarf des JobCenters noch höher ist als bisher bekannt. Die jetzt vorgesehene Aufstockung der Mittel für die Schuldnerberatung im Umfang von zwei Stellen - der sie gerne zustimme - sei daher nur ein "Tropfen auf den heißen Stein". Erfreulich sei, dass CDU und Grüne sich ausdrücklich für eine Verringerung der Wartezeit in der Schuldnerberatung auf sechs Monate ausgesprochen haben. Wenn zu den Haushaltsplanberatungen die exakten Zahlen für den Beratungsbedarf vorgelegt worden sind, stehe einer sachgerechten Beschlussfassung von weiteren Mitteln für die Beratung und auch für die erforderliche Verwaltung nichts mehr im Wege.

In ihrem Antrag Nr. 64/2007 habe sie gefordert, eine Stelle für die Beratung der jungen Menschen unter 25 Jahren zu verwenden. Das sei in den Ausschüssen zwar nicht beschlossen worden; sie gehe aber davon aus, dass sowohl im JobCenter als auch in der Schuldnerberatung dieser Bedarf entsprechend berücksichtigt wird.


OB Dr. Schuster stellt den Beschlussantrag der GRDrs 874/2006 in der Fassung des Sozial- und Gesundheitsausschusses zur Abstimmung und hält fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Enthaltung mehrheitlich wie beantragt.