Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 883/2005
Stuttgart,
11/17/2005



Gehwegreinigungsgebührenvorlage für das Jahr 2006;
Änderung der Satzung über die Erhebung von Hausgebühren (HGS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
06.12.2005
07.12.2005
08.12.2005



Beschlußantrag:

1. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

2. Die im Jahr 2006 voraussichtlich entstehende Kostenunterdeckung von rd. 108.000 € wird vom Betriebsbereich Straßenreinigung/Winterdienst des AWS getragen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Wie bei der letzten Anpassung der Gehwegreinigungsgebühren zum 01.01.2005 bereits angekündigt (vgl. GRDrs 867/2004), führt eine weiter differenziertere Kalkulation und Betriebsdatenerfassung zu einer dreistufigen Erhöhung der Gehwegreinigungsgebühren. Die zweite Stufe führt zu einer Neufestsetzung der Gehwegreinigungsgebühren zum 01.01.2006.



Finanzielle Auswirkungen

Durch die Gebührenerhöhung ergeben sich im Jahre 2006 Mehreinnahmen von rd. 300.000 €.


Beteiligte Stellen

Referate AK, WFB und R

Vorliegende Anträge/Anfragen

Keine

Erledigte Anträge/Anfragen

Keine


Technisches Referat Betriebsleitung AWS






Dirk Thürnau Dr. Manfred Krieck
Bürgermeister Geschäftsführer






Anlagen

Anlage 1 zur GRDrs 883/2005: Ausführliche Begründung

Anlage 2 zur GRDrs 883/2005: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung -HGS-)





Die Gebühren für die Gehwegreinigung wurden letztmals zum 01.01.2005 erhöht (GRDrs 867/2004).

Wie bereits bei der letzten Anpassung der Gehwegreinigungsgebühren zum 01.01.2005 angekündigt (vgl. GRDrs 867/2004), führt eine weiter differenziertere Kalkulation und Betriebsdatenerfassung zu einer dreistufigen schrittweisen Erhöhung der Gehwegreinigungsgebühren jeweils zum 01.01.2005, 01.01.2006 und 01.01.2007.

Diese dreistufige schrittweise Erhöhung der Gehwegreinigungsgebühren wurde gewählt, da eine Gebührenerhöhung für vollkostendeckende Gebühren in einem Schritt zum 01.01.2005 unverhältnismäßig gewesen wäre. Für vollkostendeckende Gebühren zum 01.01.2006 wäre eine Anhebung der Gehwegreinigungsgebühren bei Zone I (Gehwegreinigung im City-Bereich) um 16,85%, bei Zone II (Unterführungsreinigung in der Klett- und Rotebühlpassage) um 23,45% erforderlich. Da diese Anhebung nach wie vor unverhältnismäßig wäre, soll an der dreistufigen schrittweisen Erhöhung festgehalten werden.

Danach ergibt sich - nach heutigem Kenntnisstand - die folgende, dreistufige schrittweise Gebührenerhöhung:

Zeitpunkt / Reinigungszone
Zone I
Zone II
01.01.2005 (bereits vollzogen)
10,40%
15,14%
01.01.2006
9,96%
9,93%
01.01.2007
6,26%
12,30%

Diese Gebührenerhöhungen ergeben sich auf Grundlage der Vorkalkulation für das Jahr 2006, der die im Jahr 2004 angefallenen Personal- und Sachkosten mit den im Jahr 2005 eingetretenen bzw. für das Jahr 2006 zu erwartenden Kostensteigerungen zu Grunde liegen. Eine mögliche Erhöhung der Umsatzsteuer ist hierbei noch nicht eingerechnet. Eine volle Kostendeckung wird danach erst ab dem Jahr 2007 erreicht.

Nach dieser Verfahrensweise errechnet sich unter Berücksichtigung der veränderten laufenden Meter (lfd.M.) vor allem bei Reinigungszone I für das Jahr 2006 folgender Gebührenerlös:


2006/2005 2006/2005 2006 2005
lfd.M. €/lfd.M. Summe € Summe €

Zone I 21.348,65/19.027,69 72,84/66,24 1.555.035,67 1.260.394,19

Zone II 732,80/751,20 106,32/96,72 77.911,30 72.656,06

Gesamterlöse 2006 1.632.946,97
Gesamterlöse 2005 1.333.050,25
Summe anrechenbare Kosten -1.741.251,58
Unterdeckung 2006 -108.304,61

Voraussichtliche Mehreinnahmen gegenüber 2005 299.896,72 €




Die sich ergebende Unterdeckung von 108.304,61 € ergibt sich durch die dargestellte dreistufige Verfahrensweise. Die Kostenunterdeckung soll wie im Vorjahr vom Betriebsbereich Straßenreinigung/Winterdienst des AWS im Rahmen der Planansätze des Wirtschaftsplans 2006 getragen werden, die der Stadthaushalt über sein Leistungsentgelt an den AWS ausgleicht.

Im Wirtschaftsplan 2006 sind die erwarteten Gebührenmehreinnahmen in Folge der vorgeschlagenen Gebührenerhöhung berücksichtigt. Weitere Gebührenmehreinnahmen ergeben sich durch die erstmalige Aufnahme eines Teilbereichs des Gebiets Stuttgart 21, wodurch sich die laufenden Meter bei Reinigungszone I um 2.200 lfd.M. erhöhen.

Wie dargestellt, kann die Unterdeckung voraussichtlich erst zum 01.01.2007 vollständig geschlossen werden. Die Verwaltung wird hierzu rechtzeitig die entsprechende Vorlage mit den aktualisierten Daten vorlegen.

Die angesetzten Personalkosten beruhen auf dem Basisjahr 2004 und der eingetretenen bzw. zu erwartenden Kostensteigerung im Jahr 2005 (2,56%) sowie im Jahr 2006 (1,33%). Die Sachkosten beruhen ebenso auf dem Basisjahr 2004 und der eingetretenen bzw. zu erwartenden Kostensteigerungen der Jahre 2005 und 2006 mit jeweils 1%.

Die Gebührenbedarfsberechnung 2006 für die Reinigungszone I (Gehwegreinigung im City-Bereich) und Reinigungszone II (Unterführungsreinigung in der Klett- und Rotebühlpassage) stellt sich danach wie folgt dar:



Zone I Zone II

Personalkosten 1.219.740,03 € 69.227,13 €
Umlagen Overhead 165.777,66 € 11.812,77 €
Aufwand f. bezogene Leistungen 177.496,27 € 3.953,72 €
Sonstiger betriebl. Aufwand 177.773,59 € 7.115,24 €
-5% öffentliches Interesse 87.039,38 € 4.605,44 €

Ansatzfähige Kosten 1.653.748,17 € 87.503,42 €



Anlieger -
Frontmeter 21.348,65 lfd.M. 732,80 lfd.M.

Spezifische Kosten 77,46 €/ lfd.M. 119,41 €/ lfd.M.

Vollkostendeckende
Gebühr/Jahr 77,40 €/ lfd.M. 119,40 €/ lfd.M.
(teilbar durch 12
Monate)





Gebührenvorschlag
für 2006/Jahr 72,84 €/ lfd.M. 106,32 €/ lfd.M.
(teilbar durch 12
Monate)

Bisherige Gebühr/Jahr 66,24 €/ lfd.M. 96,72 €/ lfd.M.

Vorgeschlagene Anhebung
zum 01.01.2006 um 9,96% 9,93%



Die reduzierten laufenden Meter in der Reinigungszone II von 732,80 lfd.M. im Vergleich zum Vorjahr (751,20 lfd.M.) sind durch Änderungen des Baustellenanteils bedingt. Bei Reinigungszone I führen die Änderungen des Baustellenanteils (120,96 lfd.M.) und vor allem die Aufnahme eines ersten Teilbereichs des Gebiets Stuttgart 21 zu deutlich höheren laufenden Meter (2.200 lfd.M.) von insgesamt 21.348,65 lfd.M. im Vergleich zum Vorjahr (19.027,69 lfd.M.).

Dieser erste Teilbereich des Gebiets Stuttgart 21 ist im Straßenverzeichnis bislang noch nicht enthalten. Dieser Teilbereich ist in das der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) angeschlossene Verzeichnis aufzunehmen, damit dafür städtische Reinigungsleistungen erbracht und die Gehwegreinigungsgebühren erhoben werden können. Die erforderliche Änderung der ÖGS erfolgt über eine gesonderte Vorlage (GRDrs 1234/2005).

Anlage 2 zur GRDrs 883/2005


Satzung
zur
Änderung der
Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart
über die Erhebung von Hausgebühren
(Hausgebührensatzung -HGS)



Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am 2005 aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung, des § 41 Abs. 5 und 6 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg und der §§ 2 und 13 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung beschlossen:



§ 1

Die Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren vom 30. November 1978 (Amtsblatt Nr. 49, Stadtrecht Nr. 7/9), zuletzt geändert durch Satzung vom 18. November 2004 (Amtsblatt Nr. 50/2004), wird wie folgt geändert:



§ 7 Nr. 2 erhält folgende Fassung:

„2. Gehwegreinigung jährlich je lfd. m Gehweglänge
a) in Reinigungszone I 72,84 Euro
b) in Reinigungszone II 106,32 Euro“



§ 2

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.




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