Ansatzfähige Kosten 1.653.748,17 € 87.503,42 €
Anlieger - Frontmeter 21.348,65 lfd.M. 732,80 lfd.M. Spezifische Kosten 77,46 €/ lfd.M. 119,41 €/ lfd.M. Vollkostendeckende Gebühr/Jahr 77,40 €/ lfd.M. 119,40 €/ lfd.M. (teilbar durch 12 Monate) Gebührenvorschlag für 2006/Jahr 72,84 €/ lfd.M. 106,32 €/ lfd.M. (teilbar durch 12 Monate) Bisherige Gebühr/Jahr 66,24 €/ lfd.M. 96,72 €/ lfd.M. Vorgeschlagene Anhebung zum 01.01.2006 um 9,96% 9,93% Die reduzierten laufenden Meter in der Reinigungszone II von 732,80 lfd.M. im Vergleich zum Vorjahr (751,20 lfd.M.) sind durch Änderungen des Baustellenanteils bedingt. Bei Reinigungszone I führen die Änderungen des Baustellenanteils (120,96 lfd.M.) und vor allem die Aufnahme eines ersten Teilbereichs des Gebiets Stuttgart 21 zu deutlich höheren laufenden Meter (2.200 lfd.M.) von insgesamt 21.348,65 lfd.M. im Vergleich zum Vorjahr (19.027,69 lfd.M.). Dieser erste Teilbereich des Gebiets Stuttgart 21 ist im Straßenverzeichnis bislang noch nicht enthalten. Dieser Teilbereich ist in das der Satzung über die öffentliche Gehwegreinigung in Stuttgart (ÖGS) angeschlossene Verzeichnis aufzunehmen, damit dafür städtische Reinigungsleistungen erbracht und die Gehwegreinigungsgebühren erhoben werden können. Die erforderliche Änderung der ÖGS erfolgt über eine gesonderte Vorlage (GRDrs 1234/2005).
§ 7 Nr. 2 erhält folgende Fassung: „2. Gehwegreinigung jährlich je lfd. m Gehweglänge a) in Reinigungszone I 72,84 Euro b) in Reinigungszone II 106,32 Euro“