Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
116
11
Verhandlung
Drucksache:
347/2002
GZ:
St 6622-3
Sitzungstermin:
06/20/2002
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Haasis
hr
Betreff:
Sanierung Stuttgart 22
- Heslach, Teilbereich Burgstallstraße -
Satzung über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes nach § 142 BauGB
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 04.06.2002,
nichtöffentlich, Nr. 345
Ergebnis: Einbringung
Ausschuss für Umwelt und Technik vom 18.06.2002,
nichtöffentlich, Nr. 375
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit folgender Ergänzung (entsprechend der Ziff. 3 des Beschlusses des Bezirksbeirates):
"Aufnahme des Bereichs innerhalb der Begrenzung durch die Afternhalden-/Böblinger/Benckendorf-/Gebelsbergstraße in das Sanierungsgebiet."
Verwaltungsausschuss vom 19.06.2002,
nichtöffentlich, Nr. 268
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung bei 2 Gegenstimmen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 17.05.2002, GRDrs 347/2002, mit folgendem
Beschlussantrag
:
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat aufgrund von § 142 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBL. I S. 2141, ber. BGBl. 1998 I S. 137) und § 4 Abs. 1 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO), in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt S. 582, ber. S. 698) in seiner Sitzung am .......... 2002 folgende Satzung über die Festlegung eines Sanierungsgebietes Stuttgart 22 - Heslach, Teilbereich Burgstallstraße - beschlossen:
§ 1
Festlegung des Sanierungsgebietes
Im Stadtbezirk Stuttgart Süd wird das Gebiet, das im Wesentlichen abgegrenzt wird
im Süden
durch die hinteren Grundstücksgrenzen der Gebäude Burgstallstraße 1 - 33, der Burgstallstraße, des Flurstücks 5006/1, die hinteren Grundstücksgrenzen der Gebäude Bachwiesenstraße 7 - 19/1 und 19/2, die Bachwiesenstraße südliche Seite, die rückwärtige Grenze des Flurstücks 4993, die hinteren Grundstücksgrenzen der Gebäude Burgstallstraße 81 - 93, der Burgstallstraße, der östlichen und südlichen Grenze der Flurstücke 5331, 4978/1, Flurstück 5318/3 tlw., der nördlichen Grenze Flurstück 4978,
im Westen
durch die vordere Gebäudekante der Häuser Südheimer Platz 2 - 6,
im Norden
durch die nördliche Begrenzung der Böblinger Straße bis zum Gebäude Hohentwielstraße 171a, durch die hintere Grundstücksgrenze der Gebäude Böblinger Straße 212 - 200, ab hier wieder durch die nördliche Begrenzung der Böblinger Straße bis zur Einmündung der Hasenstraße, die Hasenstraße mit den Grundstücken 7 - 15 und 12 - 24, des Grundstücks Ritterstraße 4, der Gebelsbergstraße nördliche Seite einschließlich Grundstücke 70, 72 und 92 - 98,
im Osten
durch die Afternhaldenstraße, Böblinger Straße südliche Seite bis zum Bihlplatz sowie die östliche Begrenzung der Ulmenstraße, Einmündungsbereich Möhringer-/ Böheimstraße, und der rückwärtigen Grundstücksgrenze der Gebäude Burgstallstraße 1 als Sanierungsgebiet
Stuttgart 22 - Heslach, Teilbereich Burgstallstraße -
förmlich festgelegt. Maßgebend ist der Lageplan des Amts für Stadterneuerung vom 6. Mai 2002. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung und als Anlage beigefügt.
§ 2
Verfahren
Die Sanierungsmaßnahme wird im umfassenden Verfahren durchgeführt. Die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 - 156 a BauGB finden Anwendung.
§ 3
Genehmigungspflichten
Die Vorschrift des § 144 Baugesetzbuch über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge findet Anwendung.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt gemäß § 143 Abs. 1 Baugesetzbuch am Tage der Bekanntmachung in Kraft.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
in der vom Ausschuss für Umwelt und Technik verabschiedeten Fassung einstimmig
wie beantragt.