Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 390/2001
Stuttgart,
04/24/2001



Neubau der Galerie der Stadt Stuttgart
- Entwurfsplanung -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
Kenntnisnahme
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
öffentlich
08.05.2001
09.05.2001
10.05.2001
04.07.2001



Beschlußantrag:

1. Der Entwurfsplanung für den Neubau der Galerie der Stadt Stuttgart am Kleinen Schlossplatz nach den Plänen der Architekten Hascher, Jehle und Assoziierte GmbH vom 20.03.2001/26.03.2001 und der in Anlage 2 dargestellten, vom Büro Drees & Sommer geprüften Kostenberechnung vom 12.04.2001 mit einem Kostenaufwand von 129,8 Mio. DM brutto (einschließlich Einrichtung, zuzüglich Baupreisprognose von 9,7 Mio. DM, damit Gesamtkosten von 139,5 Mio. DM) wird zugestimmt. Sie wird der weiteren Planung zu Grunde gelegt. 2. Der erweiterten Entwurfsplanung für den Neubau der Galerie der Stadt Stuttgart (Ebene -1 zwischen den Achsen 1 und 05) unter der Königstraßemit Lichthof nach den Plänen der Architekten Hascher, Jehle und Assoziierte GmbH vom 20.03.2001/26.03.2001 und der in Anlage 3 dargestellten, vom Büro Drees & Sommer geprüften Kostenberechnung vom 12. April 2001 mit einem Kostenaufwand von 4,8 Mio. DM brutto (einschließlich Baupreisprognose) wird zugestimmt. Sie wird der weiteren Planung zu Grunde gelegt. 3. Der erweiterten Entwurfsplanung für einen "Glassee" auf dem Kleinen Schlossplatz und im Eingangsbereich auf der Königstraße nach den Plänen der Architekten Hascher, Jehle und Assoziierte GmbH vom 20.03.2001/26.03.2001 und der in Anlage 4 dargestellten, vom Büro Drees & Sommer geprüften Kostenberechnung vom 12. April 2001 mit einem Kostenaufwand von 4,1 Mio. DM brutto (einschließlich Baupreisprognose) wird zugestimmt. Sie wird der weiteren Planung zu Grunde gelegt. 4. Das Hochbauamt wird ermächtigt, Projektsteuerer, Architekten und Fachingenieure auf der Grundlage der Entwurfsplanung vom 20.03.2001 / 26.03.2001 einschl. der Erweiterung entsprechend Beschlussantrag Ziff. 2 + 3 mit der Weiterplanung des Vorhabens bis Leistungsphase 6 und Teilen von 7 (vorzeitige Ausschreibung von ca. 70 % der Bauleistung) zu beauftragen. 5. Der Anmietung der in der Entwurfsplanung nicht enthaltenen Teile des Raumprogramms (Depot, Magazin, Archiv, Werkstätten und Verwaltung) mit 1.095 m² (ohne Verkehrs- und Nebenräume) in dem angrenzenden, mit dem Galeriegebäude räumlich verbundenen Kommerzbau mit noch zu verhandelnden jährlichen Miet- und Mietnebenkosten wird grundsätzlich zugestimmt. Eine Reduzierung der anzumietenden Fläche ist ohne Einschränkung der Gebäudefunktion nicht möglich. Die jährlichen Mietaufwendungen ohne Nebenkosten werden sich voraussichtlich auf ca. 300 bis 400 DM/m² belaufen.

6. Es wird Kenntnis genommen, dass das Technische Referat eine gesondere Vorlage zur Planung, Ausführung und Finanzierung der Unterhaltungs- und Neubaumaßnahmen für die Betriebs- und Sicherheitstechnik im Planietunnel zur Abstimmung vorlegen wird. Weiterhin wird Kenntnis genommen, dass aus terminlichen Gründen die für die Galerieplanung erforderlichen Planungsvorleistungen zur Klärung der Auswirkungen des Kommerzbaues auf die Planung der Galerie (vor allem statische Konzeption) erbracht werden mussten. An den Gesamtkosten der Gründung (ca. 16 Mio. DM) wird der Kommerzbau anteilig belastet. Für Planungsvorleistung werden voraussichtlich ca. 0,6 Mio. DM veranschlagt.

7. Der Planung der Gründung auf dem Dreieck zwischen Fürstenstraße/Theodor-Heuss-Straße/Friedrichstraße als städtische Vorleistung zur Bebauung durch einen Investor wird zugestimmt.


Begründung:


Ergänzende Begründung siehe Anlage 1

1) Stand der Planung

Der Gemeinderat hat am 11.05.2000 von dem überarbeiteten Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs für eine Galerie der Stadt Stuttgart am Schlossplatz Kenntnis genommen. Dieses beinhaltete eine Reduzierung des Raumprogramms von ursprünglich 10.015 m² auf 8.400 m² Gesamtprogrammfläche und eine Begrenzung der Kosten auf 120 Mio. DM brutto.

Um den engen Terminrahmen bis zur Baubeschlussfassung im November 2001 einhalten zu können, wurde der Bauantrag am 21.12.2000 eingereicht und das für die Neuordnung des Schlossplatzes notwendige Bebauungsplanverfahren (Aufstellungsbeschluss am 19.12.2000) eingeleitet.

Es hat sich herausgestellt, dass die umfangreichen Abbruch- und Bauarbeiten an den Planie-Tunneln ohne Beeinträchtigungen des laufenden Verkehrs nicht realisierbar sind. Hierzu liegt eine Planung des Ingenieurbüros Karajan vor, das von einer wechselseitigen Sperrung der Planie-Tunnel und einer zeitweiligen Verkehrsumlenkung während der Bauphase ausgeht.

Auf Grund der Ergebnisse des Bodengutachtens Smoltzcyk & Partner mit Stand 23.03.2001 musste das Gründungskonzept in weiten Teilen von einer Flach- auf eine Pfahlgründung umgestellt werden.

Nach der Aufnahme der Tunnelhöhen wurde festgestellt, dass ein Fehler in den Bestandsdaten vorlag, sodass die für Ausstellungsräume benötigte Raumhöhe in dem Richtung Theodor-Heuss-Straße liegenden Teil der Ebene 0 nicht mehr erreicht wurde. Um das Raumprogramm gleichwohl einhalten zu können, wurden bisher für eine kommerzielle Nutzung vorgesehene Räume entlang der Fürstenstraße ebenso in die Galerie einbezogen, wie ein unter der Königstraße liegender Bereich zwischen den beiden Tunnelröhren (vergl. Ziffer 2 des Beschlussantrages).

Als Ergebnis der thermischen Simulation der natürlichen Lüftung der Veranstaltungsebene E+4 sowie der Simulationsergebnisse für den Glaskubus und die darin enthaltenen Ausstellungsräume durch das Büro DS Plan (Stand 15.02.2001) musste das Gebäudetechnikkonzept angepasst werden.

Diese Ergebnisse wurden von den Architekten Hascher, Jehle und Assoziierte GmbH in die Entwurfsplanung vom 20.03.2001/ 26.03.2001 eingearbeitet und liegen dieser Vorlage zu Grunde.

Die nun vorliegende Entwurfsplanung vom 20.03.2001/ 26.03.2001 unterscheidet sich im wesentlichen von der überarbeiteten Wettbewerbsplanung vom 11.05.2000 durch:
Mit der zwischen der Stadt und dem künftigen Investor am 22.02.2001 getroffenen Vereinbarung wird der Gebäuderiegel auf der Platte "Kleiner Schlossplatz" (parallel zur Fürstenstraße) nun nicht mehr als Kaufhaus, sondern als Bürogebäude geplant. Der Grundstücksverkauf zwischen der Stadt Stuttgart und dem Investor ist noch zu verhandeln, und bleibt einer gesonderten Beschlussvorlage vorbehalten (auf der Basis von rd. 30 Mio DM).

Für die weitere Planung ist eine statische Voruntersuchung des kommerziellen Gebäudeteils auf dem Kleinen Schlossplatz und des Gebäudeteils Fürstenstraße/Theodor-Heuss-Straße/Friedrichstraße notwendig. Die hieraus entstehenden Kosten werden von der Stadt Stuttgart verauslagt und sind vom Investor zu übernehmen.

Weitere Einflüsse auf die Planung und Ausführung der Galerie aus der Neugestaltung des angrenzenden Postareals sind derzeit nicht absehbar, können aber nicht ausgeschlossen werden.


2) Raumprogramm Galerie

Durch die nicht zu verändernden besonderen örtlichen Rahmenbedingungen (Tunnelbauwerke, Platte Kleiner Schlossplatz) sowie zur Begrenzung der Gesamtkosten wurden bei der Entwurfsplanung Stand 20.03.2001/26.03.2001 im eigentlichen Galerieneubau weitere Einschränkungen bezügl. der Umsetzung des vom Gemeinderat am 11.05.2000 beschlossenen Raumprogrammes erforderlich. Diese müssen durch Anmietung im angrenzenden Kommerzbaues ausgeglichen werden. Die nachfolgende Tabelle weist inbesonders aus, dass das vom Gemeinderat beschlossenen Raumprogramm hinsichtlich der Ausstellungsflächen nur durch die Erweiterung der Ausstellungsebene -1 unter der Königstraße realisiert werden kann.


Nutzflächen (m2 netto) Soll Gemeinderat Differenz Entwurf Differenz
Wettbewerb Stand 11.05.00 (Soll Wettbew. Stand 20.03.01 (Entwurf 20.03.01
GR 11.05.00) /26.03.01 - GR 11.05.00)
______________________________________________________________________________________________________________________

1.1 Ausstellung E -1, E0,
Würfel 6.000 5.084 - 916 4.950 - 134

1.2 Ausstellungserw. E -1 190 + 190
unter Königstraße
______________________________________________________________________________________________________________________

1 Summe Ausstellung 6.000 5.084 - 916 5.140 + 56
______________________________________________________________________________________________________________________

2 Veranstaltungsebene E +4
einschl. Foyer 550 + 550 550

3 Eingangsbereich 1.100 720 - 380 792 + 72

4 Verwaltung, Depot/Lager
Werkstätten
im Galeriegebäude 2.915 1.332 - 1.583 1.186 - 146

5 Verwaltung, Depot/Lager
Werkstätten
im Kommerzgebäude 714 + 714 1.095 + 381
______________________________________________________________________________________________________________________

Summe Programmfläche
ohne Technik 10.015 8.400 - 1.615 8.763 + 363
______________________________________________________________________________________________________________________

6 Technik 520 518 - 2 1.919 + 1.401
______________________________________________________________________________________________________________________

Summe Gesamt-
Programmfläche
inkl. Technik 10.535 8.918 - 1.617 10.682 + 1.764______________________________________________________________________________________________________________________


3) Kostenstand Galerie

Dem Beschluss des Gemeinderats vom 11.05.2000 lagen eine Baukostenschätzung für den damals vorliegenden Galerie-Vorentwurf von rund 90 Mio.DM brutto sowie ein Betrag von rund 27 Mio. DM brutto für den Aufwand (Abbruch und Gründungsmaßnahmen) zur Herstellung eines baureifen Grundstücks und ein Betrag von rund 6 Mio. DM brutto für die Platzgestaltung zu Grunde. Die Gesamtkosten wurden jedoch auf 120 Mio. DM begrenzt.

Die gegenwärtige Kostenberechnung liegt bei rund 130 Mio. DM brutto, ohne die optionale Ausweisung von Ausstellungsflächen unter der Königstraße und die optionale Herstellung des "Glassees". Um das vorgegebene Kostenziel zu erreichen, wären weitere erhebliche Reduzierungen unumgänglich. Da der Ausbaustandard und die Technikflächen aus heutiger Sicht nicht weiter zu reduzieren sind, müssten vor allem die Ausstellungsflächen nochmals deutlich verkleinert werden. Die Galerie liefe damit Gefahr, dem an sie gestellten Anspruch nicht mehr gerecht werden zu können.

Die beschriebenen Kosten sind auf der Grundlage aktueller Vergleichspreise auf der Preisbasis November 2000 berechnet.

In den Beschlussanträgen sind keine Mittel für die Planung und den Bau des ab Oberkante Kleiner Schlossplatz aufgehenden kommerziellen Gebäuderiegels des Investors enthalten. Ebenso sind nicht enthalten die notwendigen städtischen Mittel für Planung und Bau der Gründung auf dem erweiterten Planungsgebiet, Dreieck zwischen Fürstenstraße/Theodor-Heuss-Straße/Friedrichstraße, als Vorleistung zur Bebauung durch einen Investor. Die entsprechenden Kosten werden im Rahmen der weiteren Planung ermittelt und sind dann zusätzlich bereitzustellen.

Nicht enthalten sind Kosten für Rückstellungen und Unvorhersehbares sowie eventuell anfallende Preissteigerungen bis zur Fertigstellung des Projektes im Jahr 2004. Zum Baubeschluss wird die Prognose überprüft und in die Gesamtkosten einbezogen.

Die Steuerrückvergütung für Gewerbeanteile, die aus heutiger Sicht rund 3,6 Mio. DM betragen wird, ist bei den Gesamtkosten bereits berücksichtigt.


4) Finanzierung

Der Gemeinderat hat am 30.07.1997 (GRDrs Nr. 311/97) zugestimmt, dass die Landeshauptstadt das in ihrem Eigentum stehende Grundstück "Kleiner Schlossplatz" in die Finanzierung einbringt. Über den möglichen Grundstückserlös aus der kommerziellen Nutzung sind noch keine konkreten Angaben möglich. Die ursprüngliche Finanzkalkulation ging von einem Finanzierungsbeitrag von 30 Mio. DM aus der Grundstücksveräußerung an der Fürstenstraße aus. Die nun neuerdings vorliegende Planung wurde auf eine Bebauung an der Friedrichstraße ausgedehnt, deren Grundstückserlös im Budget der Galerie bisher nicht berücksichtig ist. Neben dem unterstellten Grundstücksveräußerungserlös von 30 Mio. DM sind derzeit 50 Mio. DM städtische Mittel in der Finanzplanung veranschlagt. Die Mehrkosten von 68,4 Mio. DM zuzüglich Prognose von 10,3 Mio. DM sind eine Vorbelastung für den Doppelhaushalt 2002/2003 und die mittelfristige Finanzplanung, die bei den kommenden Haushaltsplanberatungen vorrangig zu berücksichtigen sind und den finanziellen Spielraum für andere Maßnahmen entsprechend verringern.

Die Verwaltung steht außerdem derzeit in Verhandlungen mit namhaften Firmen, um sie für Sponsorenleistungen zu gewinnen. Ziel ist es, durch Namengebung und Nutzungsrechte 10 Mio DM zu erlösen.


5) Terminrahmen

Ursprünglich war die Fertigstellung der Galerie im Herbst 2003 vorgesehen. Die laufenden Verhandlungen mit dem Investor führten am Kleinen Schlossplatz zu einer Änderung der Bebauung, vormals Gewerbebau, derzeit Bürobau, deren Umplanung erhebliche Auswirkungen auf Tragwerk und Gründung der Galerie hatten. Daraus resultiert eine Verschiebung des baulichen Fertigstellungstermines um 3 - 4 Monate auf März 2004. Es schliesst sich eine mehrmonatige Vorbereitungs- und Einrichtungszeit an, bis die Galerie ihren Ausstellungsbetrieb aufnehmen kann. Da wesentliche Funktionsbereiche der Galerie im angrenzenden Kommerzbaues des Investors entstehen, hängt eine zügige Aufnahme des Ausstellungsbetriebes auch von der rechtzeitigen Herstellung dieser Funktionsbereiche ab.

Um einen Baubeschluss im November 2001 herbeizuführen und den Baubeginn im Januar 2002 gewährleisten zu können, sind die Weiterplanungsaufträge zu erteilen.

Insgesamt ist die Terminschiene als sehr kritisch zu betrachten, auch weil die vorgesehene Planungs-, Genehmigungs-, Ausschreibungs- und Vergabephasen sowie die Bauausführung für den Standort Kleiner Schlossplatz äußerst knapp bemessen sind und nur bei optimalem Ablauf im vorgegebenen Zeitraum durchgeführt werden können.


6) Folgelasten

Mögliche Änderungen bei den Folgelasten werden im Zuge der Ausführungsplanung konkretisiert und in der Baubeschlussvorlage dargestellt.


7) Weiteres Vorgehen

Nach dem Weiterplanungsauftrag, der die Architektenleistungen der Leistungsphase 5 bis Teile 7 (70 % der Bauleistungen) der HOAI umfasst, sind auch Fachplanungs- und Fachberatungsleistungen nach HOAI Leistungsphase 5 bis 7 mit zu beauftragen.

Beteiligte Stellen

Die Referate St, WK, F, KBS, USO, T und OB/82 haben die Vorlage mitgezeichnet.




Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen



Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Kostenberechnung zum Beschlussantrag Ziffer 1
Anlage 3: Kostenberechnung zum Beschlussantrag Ziffer 2
Anlage 4: Kostenberechnung zum Beschlussantrag Ziffer 3
Anlage 5: Baubeschreibung, H + J vom 30.03.2001
Anlage 6: Energiedatenblatt
Anlage 7: Pläne
Anlage 8: Terminplan

    Ergänzende Begründung
Anlage 1 zur GRDrs


Stand der Planung:

Das Ergebnis der überarbeiteten Wettbewerbsplanung (siehe GRDrs 382/2000) wurde von den Architekten Hascher, Jehle und Assoziierte GmbH nach funktionalen Vorgaben in der Entwurfsplanung optimiert, das Ergebnis liegt dieser Vorlage zu Grunde.

In Abstimmung mit dem Tiefbauamt wurde eine Lösung für die Verkehrsführung während der Bauzeit erarbeitet. Diese Lösung beinhaltet, dass die Abbruch- und Neubaumaßnahmen Platte Kleiner Schlossplatz in Stufen durchgeführt werden.

Verkehrsführung während der Bauzeit / Baustelleneinrichtung

Der Galerieneubau der Stadt Stuttgart liegt in einem für den Verkehr sensiblen Bereich über der Hauptquerspange des City-Rings Stuttgart. Von der Baumaßnahme der Galerie sind die südliche und die nördliche Tunnelröhre des Planie-Tunnels betroffen. Sowohl in der südlichen wie in der nördlichen Tunnelröhre müssen zwischen der Schlossstraße und dem Charlottenplatz der Deckel und Teile der Seitenwände abgebrochen werden. Die Tunnelröhre der B 27 vom Charlottenplatz zur Friedrichstraße ist mit Einschränkung während der Baumaßnahme befahrbar. In Abstimmung mit den beteiligten Ämtern der Stadtverwaltung wurde eine Lösung für die Verkehrsführung während der Bauzeit erarbeitet, die dieser Vorlage zu Grunde liegt.

Die Realisierung des Galerieneubaus der Stadt Stuttgart hat Auswirkungen auf den Verkehr im unmittelbaren Umfeld und auf den City-Ring. Die Herstellung der Galerie wirkt sich auch auf die bedeutende hochbelastete Fußgängerachse Königstraße aus.

Bei der Festlegung der Baustufen zur Verwirklichung der Maßnahme war das wesentliche Ziel, die Einflüsse auf den motorisierten Verkehr und auf den Fußgängerverkehr mit den folgenden 2 Hauptbaustufen so gering wie möglich zu halten.
Die Planung der Baustelleneinrichtungsflächen, deren Schwerpunkte derzeit an der Fürsten- und Theodor-Heuss-Straße liegen, wurden unter Berücksichtigung der fußläufigen Verbindungen über den Kleinen Schlossplatz sowie der Zuwegungen der Nachbarbebauung erstellt.


Schaffung von Ausstellungsflächen in der Ebene E -1 unter der Königstraße

Nach der Aufnahme der Tunnelhöhen wurde festgestellt, dass ein Fehler in den Bestandsdaten vorlag, so dass die für Ausstellungsräume benötigte Raumhöhe in der Ebene 0 Richtung Theodor-Heuss-Straße nicht mehr erreicht wurde. Um das beschlossene Raumprogramm bezüglich der Ausstellungsflächen dennoch erfüllen zu können, muss der Bereich zwischen den Tunnelröhren unter der Königstraße zwischen den Achsen 1 und 05 zu Ausstellungsflächen ausgebaut werden. Die hier möglichen Ausstellungsräume sind besonders hochwertig, da hier die Lage der Tunnelröhren für einen Ausstellungsbereich ideale Raumhöhen ermöglicht. Die Ausstellungsräume, die in dieser Lage als besonders raumsparende Enfilade konzipiert werden können, führen in einen glasüberdeckten Lichthof, dessen mit Glaspaneelen bestückte Wandscheibe als Merkzeichen (Werbe-Medienträger für die Veranstaltungswerbung der Galerie) in die Fußgängerzone der Königstraße ragt.

Im Beschlussantrag ist die Schaffung unter Ziffer 2 getrennt ausgeführt und finanziell bewertet, da sie unter bautechnischen Gesichtspunkten optional behandelt werden kann. Zur Erfüllung des vom Gemeinderat am 11.05.2000 beschlossenen Raumprogrammes ist sie jedoch unverzichtbar.


Platz- und Straßengestaltung durch eine "beleuchtete Glassee"-Anlage um den Glaskubus

Der Glassee als Gestaltung und Aufwertung des Kleinen Schlossplatzes ist Wettbewerbsbestandteil und nicht nur aus Sicht der Architekten ein wesentliches gestalterisches Element, welches das Grundrissmaß des Glaskubus auf dem Kleinen Schlossplatz wiederspiegelt. Hinterleuchtete Glasplatten bilden eine Fläche, die als Skulpturengarten genutzt werden könnte.

Ausweitung der Gründungsmaßnahmen zur Investorenplanung im Bereich der Friedrichstraße

Die Gründung für den Kommerzbau des Investors im Bereich der Friedrichstraße ist als sehr aufwendig einzuschätzen, weil sowohl die Passage im Zuge der Fürstenstraße als auch die Tunnelröhre B27 (Richtung Hauptbahnhof) von allen lastabtragenden Bauteilen freizuhalten ist. Die aus dieser Anforderung resultierende notwendige Abfangekonstruktion dient dazu, die gesammelten Vertikalkräfte in den Randzonen der freizuhaltenden Bereiche konzentriert in das Erdreich abzuleiten. Das bedeutet insbesondere für den Zwickelbereich zwischen dem zum Bahnhof führenden Tunnel und der Richtung Schlossstraße verlaufenden Röhre, dass dort kräftige vertikale Tragkonstruktionen angeordnet werden müssen. Die bestehende Fußgängerunterführung unter der Theodor-Heuss-Straße wird durch die beschriebene Maßnahme erheblich gestört. Aber auch an der Friedrichstraße, also am anderen Auflagerbereich der Abfangekonstruktion, muss eine aufwendige, schwere Gründung installiert werden.


Freitreppe

Bestandteil der vorliegenden Entwurfsplanung ist die Herstellung einer die heutige Freitreppenfunktion übernehmenden Treppenanlage. Diese wird jedoch keine gesonderten Sitzstufen aufweisen.


Kosten:

Gesamtbaukosten zu Beschlussantrag Ziffer 1:

Nach der Kostenberechnung auf der Basis der Entwurfsplanung der Architekten
vom 20.03.2001/26.03.2001

      betragen die Bauwerkskosten
ca. 127,8 Mio. DM
      zuzügl. Kosten für Ausstattung
ca. 2,0 Mio. DM
      somit Gesamtbaukosten von
ca. 129,8 Mio. DM
      brutto (Preisbasis November 2000)
Eine Steuerrückvergütung ist in diesem Betrag mit 3,6 Mio. DM berücksichtigt.

Nicht enthalten sind Kosten für Unvorhersehbares wie beispielsweise für:

- Eventuelle Interimsmaßnahmen Achse 7 bis 12 für die Ladenzone an der Fürstenstraße
- Baupreisprognose

- Kosten für den Kommerzbau (ab Oberkante Rohdecke Galerie)

- Kosten für die Gründung des Kommerzbaus an der Friedrichstraße

- Schlechtwetterbau

- Begrünung und Möblierung der Außenanlagen

- Unvorhergesehene Bestandsschäden der Planie-Tunnel

- Kontaminiertes Erdreich / Schadstoffe im Abbruchmaterial

Dieses Kostenrisiko ist derzeit quantitativ nicht abschliessend zu beziffern.


Kostenprognose für Beschlussantrag Ziffer 1:

Bei den genannten Ausführungsterminen wären für die
Gesamtbaukosten Kostensteigerungen in Höhe von ca. brutto 9,7 Mio. DM
zu erwarten.

Dies entspricht einer angenommenen Baupreissteigerung von ca. 3 % pro Jahr
von November 2000 bis Mitte der Bauzeit, voraussichtlich August 2003.

Diese Prognose wird vor dem Baubeschluss im November 2001 überprüft.

Damit ergäben sich voraussichtliche Gesamtbaukosten,
inkl. Prognose von ca. brutto 139,5 Mio. DM



Mehrkosten:

Gegenüber dem Beschluss vom 11.05.2000 mit Gesamtkosten von brutto 120,0 Mio. DM ergibt sich derzeit eine Kostenerhöhung von ca. brutto 10,0 Mio. DM
Diese Mehrkosten begründen sich aus: - der Indexentwicklung von Februar 2000
bis November 2000 (1,01 %) ca. brutto 1,2 Mio. DM


Weitere Begründungen :


- Leitungsumverlegungen im öffentlichen Verkehrsraum
- Treppenanlage Friedrichstraße
- Abfangung Wittwer-Gebäude
- Verkehrsumlenkung (keine Vollsperrung der Tunnelröhren)
- Erweiterung der Technikflächen und
der dazugehörigen Technikanlagen
von ca. 500 m² auf 2.000 m²
- Technikkanal in Ebene -2
Summe ca. brutto 8,6 Mio. DM Gesamt ca. brutto 9,8 Mio. DM


Gesamtbaukosten zu Beschlussantrag Ziffer 2:
- Ausstellungsräume unter der Königstraße Ebene -1

Nach der Kostenberechnung auf der Basis der Entwurfsplanung der Architekten
vom 20.03.2001/26.03.2001

betragen die Gesamtbaukosten ca. brutto 4,5 Mio. DM
(Preisbasis November 2000)



Kostenprognose:

Bei den genannten Ausführungsterminen wären
Kostensteigerungen in Höhe von ca. brutto 337.500 DM
zu erwarten.

Dies entspricht einer angenommenen Baupreissteigerung von ca. 3 % pro Jahr
von November 2000 bis Mitte der Bauzeit, voraussichtlich August 2003.

Diese Prognose wird vor dem Baubeschluss im November 2001 überprüft.

Damit ergäben sich voraussichtliche Gesamtbaukosten,
inkl. Prognose von ca. brutto 4,8 Mio. DM



Gesamtbaukosten zu Beschlussantrag Ziffer 3:
- "Glassee"

Nach der Kostenberechnung auf der Basis der Entwurfsplanung der Architekten
vom 20.03.2001/26.03.2001

betragen die Gesamtbaukosten ca. brutto 3,8 Mio. DM
(Preisbasis November 2000)

Kostenprognose:

Bei den genannten Ausführungsterminen wären
Kostensteigerungen in Höhe von ca. brutto 285.000 DM
zu erwarten.

Dies entspricht einer angenommenen Baupreissteigerung von ca. 3 % pro Jahr
von November 2000 bis Mitte der Bauzeit, voraussichtlich August 2003.

Diese Prognose wird vor dem Baubeschluss im November 2001 überprüft.

Damit ergäben sich voraussichtliche Gesamtbaukosten,
inkl. Prognose von ca. brutto 4,1 Mio. DM



Wirtschaftlichkeit zu Ziffer 1 des Beschlussantrages:

Im Rahmen der Baumaßnahme werden gebaut: Fläche des Baugrundstücks (FBG) m² 8.691 Brutto -Rauminhalt (BRI) m³ 68.088 Netto - Grundfläche (NGF) m² 12.374 Kostenkennwerte (ohne Prognose): 1 m³ BRI bezogen auf die Bauwerkskosten DM 1.350 1 m² NGF bezogen auf die Bauwerkskosten DM 7.427 1 m³ BRI bezogen auf die Gesamtbaukosten DM 1.906 1 m²NGF bezogen auf die Gesamtbaukosten DM 10.490
Von Architekten Hascher, Jehle und Assoziierte GmbH wurde in der Investitionskostenschätzung ein Kennwert von 10.000 DM/NGF angesetzt. Der Standort des Galerieneubaus lässt keinen Vergleich zu bestehenden Projekten
zu.


Termine: Unter der Voraussetzung des rechtzeitigen Baubeschlusses ist aus technischer Sicht ein Baubeginn ab Januar 2002 möglich.

Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 27 Monate (ohne die Einrichtungsdauer Galerie).