- die bisher schon sehr engen medizinischen Verflechtungen zwischen Katharinenhospital und Olgahospital mit Frauenklinik intensiviert werden können,
- die medizinische und pflegerische Versorgung der kranken Kinder wesentlich verbessert werden kann, vor allem weil alle bisher im Katharinenhospital behandelten kranken Kinder künftig in der Kinderklinik untergebracht werden können (ca. 470 Kinder pro Jahr), während die erwachsenen Patienten nicht mehr in der Kinderklinik behandelt werden müssen (ca. 1 500 Erwachsene pro Jahr),
- die Betriebsabläufe und -organisationen wirtschaftlicher gestaltet werden können. Voraussetzungen für die Realisierung des vom Gutachter vorgeschlagenen Vorhabens sind insbesondere
- die Errichtung eines Neubaues für Olgahospital und Frauenklinik in der Verlängerung der Jägerstraße nördlich der Katharinenhospital-Gebäude 5, 6 und 7,
- die ober- und unterirdische Verbindung dieses Neubaues mit dem Hauptgebäude des Katharinenhospitals,
- die Nutzung der Grundstücke an der Hegelstraße/am Herdweg für krankenhausergän-zende Funktionen,
- die Schaffung einer unterirdischen Verbindung (Transport- und Versorgungsgang) zwischen dem Katharinenhospital und der Hegelstraße als Verlängerung des bis zum Herdweg vorhandenen Tunnelsystems, Die nächsten Schritte zur Umsetzung des Projektes stellen sich wie folgt dar:
- Erarbeitung eines Raum- und Funktionsprogramms und dessen Abstimmung mit dem Sozialministerium,
- Genehmigung des Raum- und Funktionsprogramms durch den Gemeinderat,
- Durchführung eines Architektenwettbewerbs,
- Verhandlungen mit dem Land über den Förderumfang (läuft zeitlich parallel zum Architektenwettbewerb),
- Baubeschlüsse durch den Gemeinderat (für Neubauten auf dem Katharinenhospital-Gelände sowie für Bebauung der Grundstücke Hegelstraße/Herdweg). Mit der Fertigstellung der Zielklinik ist im Herbst 2007, mit deren Inbetriebnahme Anfang 2008 zu rechnen. Im Falle der Errichtung der Technikzentralen auf dem Grundstück an der Hegelstraße ist die Inbetriebnahme bereits ein Jahr früher möglich. Finanzielle Auswirkungen Nach der vom Gutachter vorgenommenen Kostenermittlung auf der Grundlage des Grobflächenprogramms sind Bruttogesamtkosten von ca. 450 Mio DM zu erwarten. Künftige Preissteigerungen sind nicht berücksichtigt. Das vorgesehene Projekt ist förderfähig nach dem Landeskrankenhausgesetz. Es wird daher von einer Vollförderung der förderfähigen Kosten ausgegangen. Die Finanzierung des nicht förderfähigen Kostenanteils, dessen Höhe noch nicht bekannt ist, wird in dem dem Gemeinderat später noch vorzulegenden Finanzierungskonzept dargestellt. Beteiligte Stellen Referate WK (Federführung), F, St und T sowie die Bezirksbeiräte Mitte, Nord, West und Ost. Dr. Wolfgang Schuster 2 (Anlage 2 nur Papierform)