Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
873/2003
GZ:
OB
Sitzungstermin: 25.09.2003
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann
Betreff:
Bebauungsplan Stuttgart 21 - Teilgebiet A 1 in den
Stadtbezirken Stuttgart-Mitte und Stuttgart-Nord
(Stgt. 977 A) ... (vollständiger Betreff siehe unten)

Da aus technischen Gründen der Betreff nicht in ganzer Länge im oberen Feld wiedergegeben werden kann, wird er hier vollständig aufgeführt:

Betreff: Bebauungsplan Stuttgart 21 – Teilgebiet A 1 in den Stadtbezirken

Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 16.09.2003, nichtöffentl., Nr. 542
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 10.09.2003, GRDrs 873/2003, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Den Maßgaben des Regierungspräsidiums Stuttgart (Anlage 2) zur Genehmigung des Bebauungsplans Stuttgart 21 - Teilgebiet A1 in den Stadtbezirken Stuttgart-Mitte und Stuttgart-Nord (Stgt. 977 A) wird beigetreten und die redaktionellen Änderungen im Bebauungsplan werden zur Kenntnis genommen.

2. Der Ergänzungsvereinbarung (Anlage 3) zwischen der Deutschen Bahn und der Stadt zum Städtebauprojekt Stuttgart 21 - Teilgebiet A1 - wird zugestimmt.

3. Der Städtebaulichen Vereinbarung (Anlage 4) zur Teilerhaltung des Bahndirektionsgebäudes wird zugestimmt.

4. Der Bebauungsplan Stuttgart 21 / Teilgebiet A1 (Stgt. 977 A) nördlich Osloer Straße ist in Kraft zu setzen.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Bibliothek 21 eine vertiefte Projektanalyse mit Teilen einer Vorplanung durchzuführen. Ziel ist, den Kosten- und Terminrahmen des Vorhabens zu konkretisieren. Hierfür werden 400.000 € bereitgestellt. Die Aufwendungen sind im Vermögenshaushalt bei Finanzposition 2.3520.9400.000-0100 (Bibliothek 21) gedeckt.


Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.


Mit dem Bebauungsplan, so OB Dr. Schuster, werde festgelegt, dass das Gebiet A 1 als ein Stück Innenstadt betrachtet werden soll. Sobald die Gleise entfernt seien, werde man ein Kerngebiet erhalten, in dem vielfältige Nutzungsmöglichkeiten denkbar sein würden. Unter Vorbehalt habe man lediglich die Nutzung für Kinos gestellt. Beschlossen werde also nicht die Galeria Ventuno, sondern lediglich eine äußere Form, nämlich eine Blockrandbebauung mit hochwertiger Architektur entsprechend dem Ergebnis des Wettbewerbs. Wie die Ausgestaltung im Inneren aussehen werde, sei noch nicht entschieden. Letztlich hänge dies vom Bedarf ab. Sollte sich die Nachfrage im Einzelhandel weiter abschwächen, so gehe er davon aus, dass etwas anderes als großflächiger Einzelhandel realisiert wird.
Es wäre nicht sinnvoll, den jetzt vorgesehenen Beschluss zum Baurecht noch einmal zu verschieben, da das Gelände andernfalls auf längere Zeit eine Brache bleiben würde.

StR Lieberwirth (REP) erinnert daran, dass in der Vergangenheit immer ganz klar und deutlich gesagt wurde, ein Bebauungsplan über das A 1-Gelände solle erst dann verabschiedet werden, wenn ein endgültiger Beschluss zu Stuttgart 21 vorliegt. Dies werde aber erst im Frühjahr 2005 der Fall sein. Damit erbringe die Stadt gegenüber der Bahn eine Vorleistung. Nutzung und Verwertung des Gebietes hingen jedoch davon ab, ob Stuttgart 21 überhaupt verwirklicht wird.

Seine Fraktion sei aber auch aus grundsätzlichen Erwägungen gegen die Vorlage: Sie wolle keine Hochhäuser in diesem Gebiet, für die Bibliothek 21 halte sie einen anderen Standort für sinnvoller, und sie plädiere für eine vollständige Erhaltung der ehemaligen Bahndirektion.

StR Dr. Kienzle (90/GRÜNE) verweist auf den Antrag Nr. 260/2003 zur Neufassung der Beschlussantragsziffer 5 und bittet, ihn vor dem Beschlussantrag der Vorlage zur Abstimmung zu stellen. Seine Fraktion werde aber auch bei einer Ablehnung des Antrags der Vorlage insgesamt zustimmen, weil sie eine städtebauliche Entwicklung des Geländes ermöglichen wolle.

StRin Küstler (PDS) erklärt, dass die Mängel des vorliegenden Bebauungsplans aus der insgesamt verfehlten Planung von Stuttgart 21 herrührten. Eine Anbindung des Gebiets A 1 an die Innenstadt gestalte sich schwierig, die Funktion des Gebiets sei seit Beginn der Planung umstritten und dem Einzelhandel in der Innenstadt entstehe Konkurrenz. Auch die neue Bibliothek werde unter der Lage leiden. Sie unterstütze deshalb den oben genannten Antrag Nr. 260/2003. Positiv sei in der Vorlage die teilweise Erhaltung der ehemaligen Bundesbahndirektion; sie wäre aber auch ohne eine Inkraftsetzung des Bebauungsplanes möglich.

Seit Beginn der Planungen im Jahr 1995 hätten sich die Bedingungen stark verändert, die Realisierung von Stuttgart 21 sei unsicherer denn je. Sie beantrage daher eine Aussetzung der Beschlussfassung und eine rasche Überarbeitung der Pläne.

Es würde jedem betriebswirtschaftlichen Denken widersprechen, so StR J. Zeeb (FW), das Grundstück länger als notwendig brachliegen zu lassen. Wichtig sei, dass nun die künftige Stadtbahnlinie U 12 gesichert ist und der für sie benötigte Korridor freigehalten wird. Die aufgeworfenen Probleme des Einzelhandels würden ernst genommen. Er bitte die City-Initiative, ihre Aktivitäten - wenn möglich - auch auf die neue City mit auszudehnen.

Zu den von StR Lieberwirth geäußerten Bedenken in Bezug auf die Haltung der Bahn bemerkt OB Dr. Schuster, Herr Mehdorn habe ihm mitgeteilt, dass die festgelegte Zeitplanung weiterhin gelte.

Der Vorsitzende stellt die verschiedenen Anträge zur Abstimmung und hält fest:

1. Antrag von StRin Küstler (PDS), die Beschlussfassung auszusetzen und die Pläne rasch zu überarbeiten:

Der Antrag wird bei 3 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
2. Antrag Nr. 260/2003 der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN:

3. Beschlussanträge der GRDrs 873/2003: