Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
26
5
VerhandlungDrucksache:
88/2004
GZ:
WFB 0606
Sitzungstermin: 04.03.2004
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann kr
Betreff: Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl und Frist
für die Einreichung von Bewerbungen

Vorgang:
Verwaltungsausschuss vom 03.03.2004, nichtöffentlich, Nr. 63

Ergebnis:
einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 19.02.2004, GRDrs 88/2004, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl wird auf Sonntag, 10. Oktober 2004, festgesetzt.

2. Der Wahltag für eine eventuell erforderliche Neuwahl wird auf Sonntag, 24. Oktober 2004, festgesetzt.

3. Für die Oberbürgermeisterwahl am 10. Oktober 2004 endet die Frist für die Einreichung von Bewerbungen am Montag, 13. September 2004, 18 Uhr.

4. Für eine Neuwahl endet die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen und die Zurücknahme der zur ersten Wahl zugelassenen Bewerbungen am Donnerstag, 14. Oktober 2004, 18 Uhr.

5. Zur Wahrung der Frist für die amtliche Bekanntmachung der zugelassenen Bewerbungen für eine eventuell erforderliche Neuwahl wird der Erscheinungstermin des Amtsblatts der Stadt Stuttgart von Donnerstag, 14. Oktober, auf Samstag, 16. Oktober 2004, verlegt.

6. In der Stellenanzeige wird der Hinweis aufgenommen, dass sich der Amtsinhaber wieder bewirbt oder nicht wieder bewirbt.

7. Die Vorstellung der zugelassenen Bewerber nach § 47 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in einer öffentlichen Versammlung erfolgt am 28. September 2004 in der Liederhalle, Hegelsaal.


Zur Bitte von StR Prof. Dr. Kußmaul (SPD) um Erläuterung der Ziffer 6 des Beschlussantrags erklärt EBM Föll, dass der Amtsinhaber in einer offiziellen Form wie in der Verwaltung üblich um eine schriftliche Erklärung gebeten werde, ob er sich für die Stelle wieder bewirbt oder nicht. Dieser Verwaltungsvorgang sei die Voraussetzung für die entsprechende Formulierung der Stellenanzeige.


Der Vorsitzende stellt fest: