Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Die Amtszeit der gegenwärtig berufenen Schöffen endet mit Ablauf diesen Jahres. Für die Geschäftsjahre 2005 bis 2008 sind die Schöffen neu zu wählen. Nach § 36 Abs. 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) sind die Vorschlagslisten von den Gemeinden aufzustellen. Dabei ist für die Aufnahme in die Listen die Zustimmung von zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderats erforderlich.
Die in den Entwürfen aufgeführten Personen wurden entweder von den Gemeinderatsfraktionen, den Bezirksvorstehern für die inneren Stadtbezirke, den Bezirksämtern sowie von gesellschaftlich relevanten Gruppen und Verbänden vorgeschlagen oder haben sich initiativ um die Aufnahme in die Vorschlagslisten beworben. Sofern Personen, die bereits im Jahr 2000 vorgeschlagen wurden, noch wählbar waren und einer erneuten Aufnahme nicht widersprachen, wurden sie ebenfalls wieder in die neuen Listen übernommen.
Alle vorgeschlagenen Personen hatten Gelegenheit, sich zu ihrer Benennung zu äußern und die beabsichtigte Aufnahme in die Vorschlagslisten gegebenenfalls abzulehnen.
Finanzielle Auswirkungen keine Beteiligte Stellen Michael Föll Erster Bürgermeister Anlagen 3