Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 400/2007
Stuttgart,
07/03/2007



Vorhabenbezogener Bebauungsplan Kuhn-/Villastraße (SWR)
im Stadtbezirk Stuttgart-Ost (Stgt. 200)
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB mit Anregungen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
17.07.2007
19.07.2007



Beschlußantrag:

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan "Kuhn-/Villastraße (SWR)" im Stadtbezirk Stuttgart-Ost (Stgt. 200) wird in der Fassung vom 24. November 2006 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Es gilt die Begründung mit Umweltbericht, beide mit Datum vom 24.11.2006 mit Ergänzungen von 05.06.2007.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 8) dargestellt.

Die Anregungen der Beteiligten (Namensliste siehe Anlage 4) können nicht berücksichtigt werden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der SWR Südwestrundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, beabsichtigt, neben dem bestehenden Funkhaus einen Neubau zu errichten, der von der Kuhnstraße, Villastraße und Wilhelm-Camerer-Straße umgeben ist. Die Kindervilla mit zugehörendem Grundstück bleibt erhalten. Die betreffenden Flächen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Wilhelm-Camerer-Straße/Kuhnstraße Stgt.-Ost“ (1998/9). Nach dem dort festgesetzten Planungsrecht lässt sich das geplante Vorhaben nicht realisieren. Der Vorhabenträger hat daher den Antrag gestellt, ein vorhabenbezogenes Bebauungsplanverfahren einzuleiten.

Grundlage des Vorhabens ist die Plankonzeption des Büros struhkarchitekten, Braunschweig vom 07.11.2006.

Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat am 19. Dezember 2006 beschlossen, den oben genannten Bebauungsplanentwurf öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung erfolgte vom 19. Januar – 19. Februar 2007.

Während dieser Frist haben zwei Bürger ihre Stellungnahme mit gleichem Inhalt eingebracht. Die von der Planung betroffenen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (TÖB) wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Es gingen von 4 Behörden/ Trägern Stellungnahmen ein; von 2 Behörden können die Anregungen nicht berücksichtigt werden (siehe Anlage 2).

Finanzielle Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen entstehen für die Stadt Stuttgart keine. Die Planungskosten übernimmt der Vorhabenträger, mit dem die Stadt einen entsprechenden Durchführungsvertrag abgeschlossen hat.


Beteiligte Stellen

Referate T, SJG, RSO, WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Matthias Hahn
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Zusammenstellung der nicht berücksichtigten Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
3. Stellungnahme vom 18.02.2007
4. Namensliste der Beteiligten
5. Zusammenstellung der Anregungen der Beteiligten, die nicht berücksichtigt werden können
6. Bebauungsplanentwurf vom 24.11.2006
7. Legende und Textteil zum Bebauungsplan
8. Begründung zum Bebauungsplan mit Umweltbericht vom 24.11.2006
9. Lageplan, zeichnerischer Teil, zum Vorhaben- und Erschließungsplan, 17.11.2006
10. Vorhaben- und Erschließungsplan Grundrissebene 3 (1. UG), 07.11.2006
11. Vorhaben- und Erschließungsplan Grundrissebene 4 (Erdgeschoss), 07.11.2006
12. Vorhaben- und Erschließungsplan Grundrissebene 7 (Normalgeschoss), 07.11.2006
13. Vorhaben- und Erschließungsplan Schnitt durch Kuhnstraße, 07.11.2006
14. Vorhaben- und Erschließungsplan 3 Ansicht, 07.11.2006
15. Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandsplan Freianlage, 09.10.2006
16. Vorhaben- und Erschließungsplan Freiflächengestaltungsplan, 22.11.2006
17. Vorhaben- und Erschließungsplan Schnitt mit Kabelgang vom 15.01.2007
18. Verschattungsuntersuchung, Lageplan 2 (nach Neuplanung)
19. 8 Horizontogramme
20. Öffentlich-rechtlicher Durchführungsvertrag vom 20.04./25.04.2007





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