Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 334/2004
Stuttgart,
09/14/2004



Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2005;
Änderungen der Satzungen:
- Hausgebührensatzung (HGS)
- Abfallwirtschaftssatzung (AfS)




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Betriebsausschuss Abfallwirtschaft
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.09.2004
29.09.2004
30.09.2004



Beschlußantrag:

1. Den folgenden Gebührenfestsetzungen bzw. -änderungen jeweils zum 1. Januar 2005 wird zugestimmt:

1.1 Die Restmüllgebühren werden um durchschnittlich 12,09% gesenkt. Der sich hieraus für den Stuttgarter Gebührenzahler ergebenden Gesamtentlastung von rd. 9,8 Mio. €/Jahr wird zugestimmt.

1.2 Die Biomüllgebühren bleiben unverändert.

1.3 Der 60-l-Restmüllbehälter mit wöchentlicher Leerung wird ab 01.01.2005 nicht mehr angeboten.

1.4 Die Gebühren für Großanfallstellen werden um durchschnittlich 23,12% gesenkt.

1.5 Die Gebühren für Direktanlieferer an der Abfallverbrennungsanlage Stuttgart-Münster werden von 266,00 €/t auf 194,00 €/t gesenkt.

1.6 Die Gebühren für die Sperrmüllannahme an den Sperrmüllannahmestellen bleiben unverändert.

1.7 Die Gebühren für Behälteränderungen bleiben bei den 1,1-m³-Behältern unverändert, bei den Kleinbehältern wird sie von 17,00 € auf 24,00 € erhöht.

1.8 Die Gebühren und Entgelte der mineralischen Deponie Einöd AII bleiben unverändert.

1.9 Den der Gebühren- und Entgeltermittlung zugrunde liegenden Abschreibungssätzen entsprechend Anhang 6 zur Anlage 1 wird zugestimmt.

2. Der Ermittlung der Abfallgebühren je Behälterart nach dem gewichteten Behälter-volumen (Behältervolumenmaßstab) unter Berücksichtigung der Abfuhrhäufigkeit wird zugestimmt.

3. In der Vorkalkulation für das Jahr 2005 ist eine zusätzliche Zuführung zum Rekultivierungsfonds i.H.v. 2.704.211 € enthalten. Soweit Kostenunterdeckungen aus Vorjahren (voraussichtlich des Jahres 2004) auszugleichen sind, erfolgt eine entsprechende Verminderung dieser Zuführung.

4. Der sich aus der Betriebsabrechnung 2000 der mineralischen Deponie ergebende Überschuss von 524.625,69 € wird in die Kalkulation des Jahres 2005 einbezogen. Davon werden 382.520,89 € zusätzlich dem Rekultivierungsfonds zugeführt.

5. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Stadtrecht Nr. 7/9) - HGS - wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

6. Die Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Stadtrecht Nr. 7/10) - AfS - wird in der Fassung der Anlage 3 beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1


1. Neufestlegung der Abfallgebühren (Beschlussantrag Nr. 1)

Mit der letzten Abfallgebührenvorlage (GRDrs 1047/2003) wurde angekündigt, bereits im Laufe des Jahres 2004 und nicht - wie üblich - erst am Jahresende 2004 die Abfallgebührenvorlage für das Jahr 2005 vorzulegen.

Im Jahr 2003 konnte die Restabfallentsorgung auf neue vertragliche Grundlagen gestellt werden, die zum 01.01.2005 wirksam werden. Der neue Entsorgungsvertrag mit der Energie Baden-Württemberg Kraftwerksgesellschaft (EnBW-KWG) - ehemals Neckarwerke Stuttgart Kraftwerke AG & Co. KG (NWS) - beinhaltet, dass die Landeshauptstadt Stuttgart ihren Müll zu garantierten Mengen und deutlich günstigeren Konditionen (Kunden-Betreiber-Modell) in der Abfallverbrennungsanlage Münster (AVA) entsorgen kann.

Zum 01.01.2005 ist hierzu ein Darlehen i.H.v. 77,3 Mio. € (Anteil Stuttgart) mit einer Laufzeit über 20 Jahre als Vorauszahlung auf diesen Verbrennungspreis aufzunehmen (vgl. GRDrs 439/2003).

Auf Grundlage der aktualisierten Parameter in der Gebührenvorkalkulation, insbesondere der Ermittlung der Abfallgebühren je Behälterart nach dem gewichteten Behältervolumen (Behältervolumenmaßstab) unter Berücksichtigung der Abfuhrhäufigkeit und im Vergleich zum Jahr 2003 höherer Behälterrückgänge bei den 1,1-m3-Behältern, ergibt sich dadurch für das Jahr 2005 eine durchschnittliche Gebührensenkung bei den Restmüllgebühren von 12,09%. Für die Stuttgarter Gebührenzahler ergibt sich dadurch eine Gesamtentlastung von rd. 9,8 Mio. €/Jahr. Bezogen auf die einzelnen Behältergrößen ergeben sich Gebührensenkungen zwischen 6,24% bzw. 62,40 €/Jahr (240-l-Behälter mit wöchentlicher Leerung) und 18,48% bzw. 30,60 €/Jahr (60-l-Behälter mit 14-täglicher Leerung). Einzelheiten hierzu vgl. Seite 12 ff.

Der 60-l-Restmüllbehälter mit wöchentlicher Leerung soll ab 01.01.2005 nicht mehr angeboten werden, da von dieser Behälterart mit wöchentlicher Abfuhr zur Zeit nur 14 Behälter im Stadtgebiet aufgestellt sind. Diese geringe Anzahl rechtfertigt die Vorhaltung sowie Bereitstellung nicht, zumal ohne Standplatzveränderung ein Wechsel auf andere geeignete Behälterarten (z.B. 120-l-Behälter mit 14-täglicher Leerung) möglich ist.

Die Biomüllgebühren sollen unverändert bleiben. Für den Wegfall der anteiligen Zurechnung von Nebenerlösen (Erlöse aus Kooperationsvertrag mit dem Landkreis Esslingen) von bisher rd. 3,68 Mio. €/Jahr zu Gunsten des Biomülls infolge einer Prüfungsbemerkung des Rechnungsprüfungsamts im Jahr 2003, ist vorgesehen, den Kostenausgleich in Form einer Quersubventionierung durch die Restmüllgebühren i.H.v. 3,8 Mio. €/Jahr vorzunehmen. Der Kostendeckungsgrad beim Biomüll beträgt damit knapp über 26%.

Die Gebühren und Entgelte der mineralischen Deponie sollen zum 1. Januar 2005 unverändert bleiben.

Durch die sinkenden Verbrennungskosten können die Gebühren für Großanfallstellen um durchschnittlich 23,12%, die Gebühren für Direktanlieferer an der Abfallver-brennungsanlage Stuttgart-Münster von 266,00 € um rd. 27% auf 194,00 €/t gesenkt werden.

Darüber hinaus können auch die Gebühren für die Sperrmüllannahme an den Sperrmüllannahmestellen - ab 2005 voraussichtlich Wertstoffhöfe - konstant gehalten werden.

Die Gebühr für Behälteränderungen bei den 1,1 m³ Behältern kann unverändert bleiben. Lediglich bei den Kleinbehältern soll sie aufgrund erfolgter Nach- bzw. Neukalkulation von 17,00 € um rd. 41% auf 24,00 € erhöht werden.


2. Ermittlung der Abfallgebühren je Behälterart nach dem gewichteten Behältervolumen - Behältervolumenmaßstab - unter Berücksichtigung der Abfuhrhäufigkeit (Beschlussantrag Nr. 2)

Zur Ermittlung der Abfallgebühren je Behälterart wurden bislang Gebührenfaktoren (Äquivalenzziffern) auf Basis der Kostenstruktur, der Füllgrade und der Schüttdichten für die verschiedenen Behälterarten ermittelt. Bei diesem aufwändigem Verfahren müssen die Gebührenfaktoren regelmäßig an die aktuelle Kostenstruktur, Füllgrade und Schüttdichten angepasst werden. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses 2001 stellte das Rechnungsprüfungsamt Ende 2003 diese Verfahrensweise in Frage. Der AWS setzt deshalb mit der vorliegenden Abfallgebührenvorlage 2005 die Prüfungsempfehlung des Rechnungsprüfungsamts zum frühestmöglichen Zeitpunkt um. Danach bemessen sich ab 2005 die Abfallgebühren je Behälterart nach dem - vom Gebührenzahler wählbaren - gewichteten Behältervolumen (Behältervolumenmaßstab) unter Berücksichtigung der Abfuhrhäufigkeit (wöchentlich bzw. 14-täglich).

Aufgrund der Neugewichtung der Behälterarten untereinander nach gewichteten Behältervolumen unter Berücksichtigung der Abfuhrhäufigkeit wirkt sich die durchschnittliche Gebührensenkung von 12,09% bei den Restmüllgebühren unterschiedlich auf die einzelnen Behälterarten aus. Für Behälterarten mit höherer Gewichtung (z.B. 240-l-Behälter mit wöchentlicher Leerung) ergeben sich geringere, für Behälterarten mit geringerer Gewichtung (z.B. 60-l-Behälter mit 14-täglicher Leerung) dagegen höhere Gebührensenkungen (Einzelheiten hierzu vgl. S. 12 ff.).


3. Zusätzliche Zuführung zum Rekultivierungsfonds soweit keine Kostenunter- deckungen aus Vorjahren (voraussichtlich des Jahres 2004) auszugleichen sind (Beschlussantrag Nr. 3)

In der Vorkalkulation für das Jahr 2005 ist eine zusätzliche Zuführung zum Rekultivierungsfonds i.H.v. 2.704.211 € enthalten. Soweit Kostenunterdeckungen aus Vorjahren (voraussichtlich des Jahres 2004) auszugleichen sind, erfolgt eine entsprechende Verminderung dieser Zuführung (vgl. Anhang 2 zur Anlage 1).


4. Einbeziehung des Gebührenüberschusses 2000 der mineralischen Deponie in die Gebührenkalkulation 2005 und Zuführung zum Rekultivierungsfonds (Beschlussantrag Nr. 4)

Der sich aus der Betriebsabrechnung 2000 der mineralischen Deponie ergebende Überschuss von 524.625,69 € soll in die Kalkulation des Jahres 2005 einbezogen werden. Davon sollen 382.520,89 € im Jahr 2005 zusätzlich dem Rekultivierungsfonds zugeführt werden.


5. Änderung der HGS (Beschlussantrag Nr. 5, Anlage 2 zur GRDrs)

Zu § 1
Aufgrund der neu kalkulierten Gebühren für die Entleerung der Abfallbehälter für Restmüll sowie des nur noch 14-täglichen Leerturnusses des 60-l-Restmüllbehälters muss der § 7 der Hausgebührensatzung neu gefasst werden.


6. Änderung der AfS (Beschlussantrag Nr. 6, Anlage 3 zur GRDrs)

Aufgrund der neu kalkulierten Gebühren für Direktanlieferer, den 70-l-Plastiksack, die Großanfallstellen sowie den Behälteränderungen bei Kleinbehältern müssen § 22 Abs. 2, 3, 4 und 6 der Abfallwirtschaftssatzung geändert werden. Da für den 60-l-Restmüllbehälter keine wöchentliche Leerung mehr angeboten werden wird, muss § 12 Abs.1 2. Halbsatz angepasst werden.


Finanzielle Auswirkungen

Die Abfallgebühren 2005 sind vollkostendeckend kalkuliert. Damit ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für den Stadthaushalt.


Beteiligte Stellen

Referate AK, WFB und R

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine




Technisches ReferatBetriebsleitung AWS
Dirk Thürnau
Bürgermeister
Dr. Manfred Krieck
Erster Betriebsleiter


Anlagen

Anlage 1 zur GRDrs 334/2004: Ausführliche Begründung
Anhang 1 zur Anlage 1 der GRDrs 334/2004: Vergleich Vorkalkulationen 2004 und 2005
Anhang 2 zur Anlage 1 der GRDrs 334/2004: Abgleich Kosten und Erlöse Vorkalkulation 2005
Anhang 3 zur Anlage 1 der GRDrs 334/2004: Leistungsbezogene Gebührenbedarfsrechnung 2004 und 2005 -Abfallentsorgung-
Anhang 4 zur Anlage 1 der GRDrs 334/2004: Leistungsbezogene Gebührenbedarfsberechnung 2005 - mineralische Deponie-
Anhang 5 zur Anlage 1 der GRDrs 334/2004: Übersicht über die Gebühren und Entgelte
Anhang 6 zur Anlage 1 der GRDrs 334/2004: Übersicht über die Abschreibungssätze nach Anlageklassen
Anlage 2 zur GRDrs 334/2004: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung -HGS-)
Anlage 3 zur GRDrs 334/2004: Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallwirtschaftssatzung für die Landeshauptstadt Stuttgart -AfS-)