Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: 1410-00
GRDrs 786/2001
Stuttgart,
01/07/2002



Neufassung der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (FwS)



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beratung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
23.01.2002
24.01.2002



Beschlußantrag:

Die Neufassung der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (FwS) vom 7. Februar 1991 - Stadtrecht 7/11 - wird entsprechend dem beiliegenden Entwurf - Anlage 3 - beschlossen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Neufassung der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart ist im wesentlichen aus folgenden Gründen erforderlich:
  1. Organisatorische Eingliederung früherer Regie-Einheiten des Katastrophenschutzes als Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr in die Feuerwehr Stuttgart
2. Aufnahme einer Bedarfsplanung der Feuerwehr Stuttgart 3. Ausgliederung der Entschädigungsregelungen in eine eigene Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart - Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)

4. Aufnahme von Zuwendungen der Landeshauptstadt zur Unterstützung der
Kameradschaftspflege


Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
Euro
Laufende Aufwendungen
97,000.00 Euro
Objektbezogene Einnahmen
Euro
Laufende Erträge
Euro
Von der Stadt zu tragen
Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
0.00 Euro




Beteiligte Stellen

Die Referate A, F und R, der Feuerwehrausschuss sowie der Stadtfeuerwehrverband Stuttgart e.V. wurden beteiligt.




Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister


Anlagen