Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
1410-00
GRDrs
786/2001
Stuttgart,
01/07/2002
Neufassung der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (FwS)
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beratung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
23.01.2002
24.01.2002
Beschlußantrag:
Die Neufassung der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (FwS) vom 7. Februar 1991 - Stadtrecht 7/11 - wird entsprechend dem beiliegenden Entwurf - Anlage 3 - beschlossen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die Neufassung der Feuerwehrsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart ist im wesentlichen aus folgenden Gründen erforderlich:
Organisatorische Eingliederung früherer Regie-Einheiten des Katastrophenschutzes als Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr in die Feuerwehr Stuttgart
Die Gliederung der Feuerwehr Stuttgart wird um zwei Spezialabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr erweitert, die aus früheren Regieeinheiten des Zivil- und Katastrophenschutzes entstammen. Zum einen handelt es sich um das Personal zum Betreiben der Fernmeldezentrale des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse (SAE) und des Katastrophenschutzstabes (KatS-Stab), zum anderen um den Katastrophenschutz-Versorgungsdienst sowie Teile der früheren ABC-Züge. Die beiden Spezialabteilungen Kommunikation und Logistik werden im gesamten Stadtgebiet eingesetzt.
2. Aufnahme einer Bedarfsplanung der Feuerwehr Stuttgart
Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Feuerwehr ist eine gemeindespezifische, risikoorientierte Bedarfsplanung unumgänglich, die eine Analyse allgemeiner und besonderen Gefahren und Risiken, Bemessungswerte zur Festlegung von Schutzzielen und daraus resultierend die erforderlichen personellen und sächlichen Ressourcen beinhaltet.
3. Ausgliederung der Entschädigungsregelungen in eine eigene Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Feuerwehr Stuttgart - Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)
In Anlehnung an eine mit dem Innenministerium, den kommunalen Landesverbänden und dem Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg erarbeiteten Mustersatzung werden die Entschädigungsregelungen aus der Feuerwehrsatzung ausgegliedert und in einer Feuerwehr-Entschädigungssatzung neu gefasst und den allgemeinen Entwicklungen angepaßt. Insbesondere wird der Bereich der Einsatz-Entschädigung für ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige von einer in der Höhe begrenzten Spitzabrechnung (12,00 DM/Stunde), die im materiellen Sinne nicht der allgemeinen Rechtslage entspricht, auf ein pauschaliertes Abrechnungssystem mit einheitlichen Durchschnittssätzen (10,00 €/Stunde) umgestellt. Dadurch werden die Probleme zwischen den Feuerwehrangehörigen und ihren Arbeitgebern zielgerichtet einer Lösung zugeführt.
4. Aufnahme von Zuwendungen der Landeshauptstadt zur Unterstützung der
Kameradschaftspflege
Seit dem 11. Dezember 1996 erhalten die ehrenamtlich tätigen Feuerwehr- angehörigen einen pro Kopf Betrag zur Kameradschaftspflege, der dem Sondervermögen (Kameradschaftkasse) der Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr zugeführt wird. Da es sich hierbei nicht um eine Entschädigungsregelung im Sinne des § 15 Feuerwehrgesetz (FwG) handelt, sondern um eine Zuwendung der Landeshaupstadt, wird die Regelung in der Feuerwehrsatzung verankert. Die Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr sowie der Stadtfeuerwehrverband Stuttgart e.V. haben vorgeschlagen, die bisherigen Beträge der jährlich gewährten Aufwandsentschädigung für den Auslagenersatz zu Gunsten eines höheren pro Kopf Betrages für die Kameradschaftskasse zu senken. Die reduzierten Beträge wurden in der Feuerwehr-Entschädi- gungssatzung berücksichtigt. Insofern ist die Erhöhung der Beträge zur Kameradschaftspflege kostenneutral!
Finanzielle Auswirkungen
Einmalige Kosten
Laufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
Euro
Laufende Aufwendungen
97,000.00
Euro
Objektbezogene Einnahmen
Euro
Laufende Erträge
Euro
Von der Stadt zu tragen
Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan/
Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
0.00
Euro
Beteiligte Stellen
Die Referate A, F und R, der Feuerwehrausschuss sowie der Stadtfeuerwehrverband Stuttgart e.V. wurden beteiligt.
Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister
Anlagen