Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1012/2001
Stuttgart,
10/25/2001



Euro-Einführung: Erforderliche Neufestsetzung von Preisgeldern der Kulturpreise der Landeshauptstadt Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.11.2001
14.11.2001
15.11.2001



Beschlußantrag:
  1. Die Bestimmungen über die Verleihung des Literaturpreises der Landeshauptstadt Stuttgart werden, wie in Anlage 1 Nr. 1 dargelegt, in § 1 Nr. 1 wie folgt neu gefasst: “Der Preis ist mit 16.000 ■ dotiert.”
  2. Die Bestimmungen über die Verleihung des Hans-Molfenter-Preises der Landeshauptstadt Stuttgart werden, wie in Anlage 1 Nr. 2 dargelegt, in § 1 Nr. 2 Satz 1 wie folgt neu gefasst: “Der Preis ist mit 16.000 ■ dotiert und wird aus dem Professor-Hans-Molfenter-Fonds bestritten.”
  3. Die Bestimmungen über die Verleihung des Kompositionspreises der Landeshauptstadt Stuttgart werden, wie in Anlage 1 Nr. 3 dargelegt, in § 1 Nr. 1 Satz 1 wie folgt neu gefasst: “Der Kompositionspreis ist mit insgesamt 12.000 ■ dotiert.”
  4. Die Preissumme des Hegel-Preises wird, wie in der Anlage 1 Nr. 4 dargelegt, auf 12.000 ■ festgelegt.
  5. Die Preissumme des Förderpreises für politische Karikatur der Landeshauptstadt Stuttgart wird, wie in Anlage 1 Nr. 5 dargelegt, auf 5.500 ■ festgelegt.
  6. Die Preissumme des Kabarettpreises “Stuttgarter Besen” im Renitenztheater wird, wie in Anlage 1 Nr. 6 dargelegt, auf 3.000 ■ festgelegt.
  7. Die Preissumme des Preises der Landeshauptstadt Stuttgart für Neue Medien wird, wie in Anlage 1 Nr. 7 dargelegt, auf 4.500 ■ festgelegt.
  8. Die einzelnen Preissummen des Josef-von-Egle-Preises der Landeshauptstadt Stuttgart werden, wie in Anlage 1 Nr. 8 dargelegt, auf jeweils 1.000 ■ festgelegt.
  9. Die Preissumme des Animationsfilmpreises der Landeshauptstadt Stuttgart wird, wie in Anlage 1 Nr. 9 dargelegt, auf 8.000 € festgelegt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Notwendigkeit der Neufestsetzung der Preisgelder für die Kulturpreise der Landeshauptstadt Stuttgart ergibt sich im Rahmen der Euro-Einführung zum 1. Januar 2002.

Anders als bei Gebühren und Entgelten ist es bei Kulturpreisen, mit denen herausragende Leistungen und Persönlichkeiten geehrt und ausgezeichnet werden, unerlässlich, dass diese mit runden Tausender- oder zumindest Hunderter-Summen dotiert sind. Dieses umso mehr, als die Mehrzahl der Stuttgarter Kulturpreise auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden.

Aufgrund der großen öffentlichen Ausstrahlung einer Preisvergabe verbietet sich bei den Kulturpreisen eine Abrundung. Aus diesen Gründen ist eine kostenneutrale Neufestsetzung der Preisgelder nicht möglich.

Übersicht über die gewünschten Neufestsetzungen

    Preis/
    Finanzposition
Vergabe
teilbar
Preis
in DM
entspricht ■
Preis ab 2002 in ■
Erhöhung
in €
    Literaturpreis
    1.3400.6200.000
alle 2 Jahre
immer
30.000
15.338,76
16.000
661,24
    Hans-Molfenter-Preis
    1.8900.7174.000
alle 3 Jahre
nein
30.000
15.338,76
16.000
661.24
    Kompositionspreis
    1.3300.6200.000
jährlich
ja
20.000
10.225,84
12.000
1.774,16
    Hegel-Preis
    1.3100.6200.000
alle 3 Jahre
nein
20.000
10.225,84
12.000
1.774,16
    Förderpreis für politische Karikatur
    1.3400.6200.000
jährlich
immer
10.000
5.112,92
5.500
387,08
    Kabarettpreis
    1.3300.7070.000
jährlich
ja
5.000
2.556,46
3.000
443,54
    Preis für Neue Medien
    1.3400.7050.000
jährlich
ja
8.000
4.090,34
4.500
409,66
    Josef-von-Egle-Preis
    1.3100.7090.000
zweimal jährlich
ja
1.500
766,94
1.000
2 X 233,06
    Animationsförderpreis
    1.3400.7095.000
alle 2 Jahre
nein
15.000
7.669,38
8.000
330,62


Finanzielle Auswirkungen
Die Erhöhungen werden angesichts der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Budgets des Kulturamtes und des Medienteams aufgefangen. Allerdings muss ausdrücklich darauf hin gewiesen werden, dass angesichts der nur sehr geringen Spielräume in diesen Budgets weitere Abstriche bei den bereits jetzt teils sehr spartanisch ausgerichteten Preisvergabeveranstaltungen erforderlich sein werden.


Beteiligte Stellen

Referate A, F und KBS (Medienteam)




Dr. Iris Jana Magdowski

Federführendes Referat/Erstellendes Amt: Referat KBS/Kulturamt


Anlagen



Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 1 zur GRDrs 1012/2001


Ausführliche Begründung:


Die Notwendigkeit der Neufestsetzung der Preisgelder für die Kulturpreise der Landeshauptstadt Stuttgart ergibt sich im Rahmen der Euro-Einführung zum 1. Januar 2002. Wie in der Gemeinderatsdrucksache 764/2001 erläutert, ergibt sich durch die durch Gesetz zwingende Euro-Umstellung, dass ab dem Stichtag 01.01.2002 sämtliche Kulturpreise der Landeshauptstadt in ungerade Euro- bzw. Cent-Beträge umzurechnen wären.

Anders als bei Gebühren und Entgelten ist es bei Kulturpreisen, mit denen herausragende Leistungen und Persönlichkeiten geehrt und ausgezeichnet werden, unerlässlich, dass diese mit runden Tausender oder zumindest Hunderter-Summen dotiert sind. Dieses umso mehr, als die Mehrzahl der Stuttgarter Kulturpreise auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Die Neufestsetzung muss sicher stellen, dass auch in diesen Fällen die geteilten Preise runde Preissummen aufweisen.

Aufgrund der großen öffentlichen Ausstrahlung einer Preisvergabe verbietet sich bei den Kulturpreisen eine Abrundung. Unabhängig von der Größenordnung der jeweiligen Abrundung würde hiermit riskiert werden, dass dies als Abwertung der Bedeutung eines Preises interpretiert werden würde. Dieses würde sowohl das Ansehen des Preises beschädigen, als auch die bisherigen Preisträger und die Landeshauptstadt Stuttgart als Auslober bzw. Stifter der Preise.

Aus diesen Gründen ist eine kostenneutrale Neufestsetzung der Preisgelder nicht möglich.

1. Literaturpreis der Landeshauptstadt Stuttgart

Der Literaturpreis der Landeshauptstadt Stuttgart wird alle zwei Jahre vergeben: jeweils zu gleichen Teilen an eine Autorin oder einen Autor und an eine Übersetzerin oder einen Übersetzer, die in Baden-Württemberg geboren und/oder mit dem Land eng verbunden sind. Über die Preisverleihung entscheidet eine Jury unter Vorsitz des Oberbürgermeisters, der neben Vertretern des Gemeinderates und des Kulturamtes sieben sachkundige Persönlichkeiten des literarischen Lebens angehören. Die Jury wird vom Oberbürgermeister für vier Jahre berufen.

Die Ausgezeichneten sollen intensiv in das Kulturleben der Stadt einbezogen werden. Dazu gehören in Absprache mit dem Kulturamt Lesungen, Vorträge und Diskussionen im Rahmen des städtischen Kulturprogramms. Die Preisverleihung findet im Rahmen eines Festaktes statt.

Der Literaturpreis ist bisher mit insgesamt 30.000 DM dotiert.

Die exakte Umrechnung der Preissumme ergäbe 15.338,76 ■.

Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Literaturpreises und im Hinblick auf die Teilung des Preises auf mehrere Preisträgerinnen oder Preisträger erscheint es angebracht, die Preissumme moderat auf 16.000 ■ anzuheben und die Satzung des Literaturpreises entsprechend zu ändern.

Durch die Euroanpassung entstünden zweijährlich Mehrausgaben in Höhe von 661,24 ■, die durch das Budget des Kulturamtes gedeckt werden.

2. Hans-Molfenter-Preis

Der Hans-Molfenter-Preis der Landeshauptstadt Stuttgart wird alle drei Jahre aus dem nachgelassenen Vermögen des Stuttgarter Malers Hans Molfenter zur Würdigung eines herausragenden künstlerischen Werkes an bildende Künstlerinnen und Künstler vergeben, die mit dem Raum Südwestdeutschland verbunden sind. Der Preis ist nicht teilbar. Über die Preisverleihung entscheidet unter Vorsitz des Oberbürgermeisters eine Jury aus Vertretern der Gemeinderatsfraktionen, dem Leiter der Galerie der Stadt Stuttgart, dem Leiter des Kulturamtes sowie acht Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die vom Ausschuss für Kultur und Medien berufen werden.

Der Hans-Molfenter-Preis ist bisher mit 30.000 DM dotiert.

Die exakte Umrechnung der Preissumme ergäbe 15.338,76 ■.

Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Hans-Molfenter-Preises erscheint es angebracht, die Preissumme moderat auf 16.000 ■ anzuheben und die Satzung des Hans-Molfenter-Preises entsprechend zu ändern.

Durch die Euroanpassung entstünden dreijährlich Mehrausgaben in Höhe von 661,24 ■, die durch den Fond gedeckt werden.

3. Kompositionspreis der Landeshauptstadt Stuttgart

Der Kompositionspreis der Landeshauptstadt Stuttgart wird jährlich an junge internationale Komponistinnen und Komponisten der zeitgenössischen Musik vergeben. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger obliegt einer vom Gemeinderat jährlich zu berufenden Jury. Der Preis kann in bis zu zwei Teilen vergeben werden.

Der Kompositionspreis ist bisher mit insgesamt 20.000 DM dotiert.

Die exakte Umrechnung der Preissumme ergäbe 10.225,84 ■.

Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Kompositionspreises und im Hinblick auf die mögliche Teilung des Preises auf mehrere Preisträgerinnen oder Preisträger erscheint es angebracht, die Preissumme auf 12.000 ■ anzuheben und die Satzung des Kompositionspreises entsprechend zu ändern.

Durch die Euroanpassung entstünden jährlich Mehrausgaben in Höhe von 1.774,16 ■, die durch das Budget des Kulturamtes gedeckt werden.

4. Hegel-Preis

Der Hegel-Preis der Landeshauptstadt Stuttgart wird seit 1970 alle drei Jahre an herausragende Wissenschaftler verliehen, die sich um die Entwicklung der Geisteswissenschaften im weiten Sinne besonders verdient gemacht haben. Über die Preisverleihung entscheidet unter Vorsitz der Kulturbürgermeisterin eine Jury aus Vertretern der Fraktionen des Gemeinderates und des Kulturamtes sowie dem Präsidenten der Internationalen Hegel-Vereinigung.

Der Hegel-Preis ist seit 1982 mit 20.000 DM dotiert.

Die exakte Umrechnung der Preissumme ergäbe 10.225,84 ■.

Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Hegel-Preises erscheint es angebracht, die Preissumme auf 12.000 ■ anzuheben.

Durch die Euroanpassung entstünden dreijährlich Mehrausgaben in Höhe von 1.774,16 ■, die durch das Budget des Kulturamtes gedeckt werden.

5. Förderpreis für politische Karikatur der Landeshauptstadt Stuttgart

Die Akademie für Kommunikation vergibt seit 1996 den Deutschen Preis für politische Karikatur. Seit 1999 wird dieser ergänzt durch den Förderpreis für politische Karikatur der Landeshauptstadt Stuttgart. Beide werden jährlich vergeben. Karikaturisten können sich mit politischen Karikaturen bewerben, die in deutschen Pressemedien veröffentlicht wurden. Über die Vergabe entscheidet eine Jury aus Vertretern der Akademie, Sachverständigen und Vertretern der Stadt. Die Jury wird von der Akademie berufen. Der Förderpreis wird in zwei Einzelpreisen zu 6.000 DM und 4.000 DM vergeben.

Der Karikaturpreis ist bisher mit 10.000,- DM dotiert.

Die exakte Umrechnung der Preissumme ergäbe 5112,92 ■.

Im Hinblick auf die Teilung des Preises auf mehrere Preisträgerinnen oder Preisträger erscheint es angebracht, die Preissumme auf 5.500 ■ anzuheben.

Durch die Euroanpassung entstünden jährlich Mehrausgaben in Höhe von 387,08 ■, die durch das Budget des Kulturamtes gedeckt werden.

6. Kabarettpreis “Stuttgarter Besen” im Renitenztheater

Das Kabarett-Festival “Stuttgarter Besen” und die in diesem Rahmen vorgenommene Verleihung des Publikumspreises “Stuttgarter Besen” findet seit 2000 jährlich statt. Der Preis wird ausschließlich an Nachwuchstalente der bundesdeutschen Kabarettszene vergeben. Ab 2002 ist vorgesehen, die Auszeichnung auf zwei Preisträger zu verteilen und an zwei Abenden zu vergeben.

Der “Stuttgarter Besen” ist bisher mit 5.000 DM dotiert.

Die exakte Umrechnung der Preissumme ergäbe 2.556,46 ■.

Im Hinblick auf die vorgesehene Teilung des Preises auf mehrere Preisträgerinnen oder Preisträger erscheint es angebracht, die Preissumme auf 3.000 ■ anzuheben.

Durch die Euroanpassung entstünden jährlich Mehrausgaben in Höhe von 443,54 ■, die durch das Budget des Kulturamtes gedeckt werden. Sofern die Erhöhung nicht aus dem bisherigen Zuschuss an das Renitenztheater gedeckt werden kann, muss dieser entsprechend erhöht werden.

7. Preis der Landeshauptstadt Stuttgart für Neue Medien

Der Preis der Landeshauptstadt Stuttgart für Neue Medien wird seit 1996 jährlich beim Stuttgarter Filmwinter als Publikumspreis vergeben. Er wird aufgeteilt in einen Preis für ein Online-Projekt und einen Preis für ein Offline-Projekt.

Der Preis der Landeshauptstadt Stuttgart für Neue Medien ist bisher mit 2 X 4.000 DM, insgesamt 8.000 DM dotiert.

Die exakte Umrechnung der Preissumme ergäbe 4.090,34 ■.

Da eine sich rein rechnerisch anbietende Abrundung auf 4.000 ■ als unangemessene Abwertung dieses wichtigen Preises interpretiert werden würde, erscheint es angebracht, die Preissumme moderat auf 4.500 ■ anzuheben.

Durch die Euroanpassung entstünden jährlich Mehrausgaben in Höhe von 409,66 ■, die durch das Budget des Medienteams gedeckt werden. Sofern die Erhöhung nicht aus dem bisherigen Zuschuss an Wand 5 e. V. gedeckt werden kann, muss dieser entsprechend erhöht werden.

8. Josef-von-Egle-Preis

Der Josef-von-Egle-Preis wird von der Landeshauptstadt Stuttgart zweimal jährlich, jeweils am Ende eines jeden Hochschulsemesters, an Absolventen der Fachhochschule für Technik für hervorragende Leistungen vergeben. Josef von Egle, 1818 – 1899, baute als Königlicher Oberbaurat am württembergischen Hof das Polytechnikum am Stadtgarten, die spätere Technische Hochschule und heutige Universität Stuttgart. Er gilt als größter Baumeister der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in Stuttgart und bedeutender Denkmalschützer. Der Preis soll Ansporn für die Studierenden sein und zugleich die Verbundenheit der Stadt Stuttgart mit ihrer Fachhochschule zum Ausdruck bringen. Die Auswahl der Preisträger trifft der Rektor nach Vorschlag der Fachbereiche gemeinsam mit den Fachbereichsleitern. Der Preis kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden.

Der Preis ist bisher mit 1.500 DM dotiert.

Die exakte Umrechnung der Preissumme ergäbe 766,94 ■.

Im Hinblick auf die mögliche Teilung des Preises auf mehrere Preisträgerinnen oder Preisträger erscheint es angebracht, die jeweilige Preissumme auf 1.000 ■ anzuheben.

Die Anhebung entspräche pro Preis 233,06 ■. Durch die Euroanpassung entstünden jährlich Mehrausgaben in Höhe von 466,12 ■, die durch das Budget des Kulturamtes gedeckt werden.

9. Animationsfilmpreis der Landeshauptstadt Stuttgart

Der Animationsfilmpreis der Landeshauptstadt Stuttgart wird alle zwei Jahre
an den künstlerisch besten Animationsfilm im Rahmen des Internationalen Trickfilm-Festivals vergeben. Die Auswahl des Preisträgers wird von einer international besetzten Jury vorgenommen.


Der Animationsfilmspreis der Landeshauptstadt Stuttgart ist bisher mit 15.000 DM dotiert.

Eine exakte Umrechnung der Preissumme ergäbe 7.669,38 €.

Aufgrund der herausragenden Bedeutung des Animationsfilms für die Medienregion Stuttgart und der Reputation des Internationalen Trickfilm-Festivals Stuttgart ­ das Internationale Trickfilm-Festival ist weltweit das zweitgrößte seiner Art ­ erscheint es angebracht, die Preissumme auf 8.000 € anzuheben.

Durch die Euroanpassung entstünden jährlich Mehrausgaben in Höhe von 330,62 ■, die aus dem Zuschuss an die Film- und Medienfestival GmbH gedeckt werden müssen.