Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
OB
GRDrs
529/2002
Stuttgart,
06/19/2002
Neubau der Galerie der Stadt Stuttgart
hier: Oberlichtstreifen auf dem Kleinen Schlossplatz
und in der Königstraße
- Baubeschluss -
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuß für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Ausschuss für Kultur und Medien
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
Kenntnisnahme
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
öffentlich
02.07.2002
03.07.2002
04.07.2002
09.07.2002
Beschlußantrag:
1. Baubeschluss
Dem Oberlichtstreifen auf dem Kleinen Schlossplatz und in der Königstraße am Neubau der Galerie der Stadt Stuttgart
nach den Plänen des Architekten
Hascher, Jehle und Assoziierten GmbH, Berlin vom 22. April 2002
der Baubeschreibung der Architekten vom 27. Mai 2002
und dem vom Büro Drees + Sommer
geprüften Kostenschätzung vom 25. April 2002
mit Gesamtkosten von
ca. 500.000 € brutto
wird zugestimmt.
2. Finanzierung
Der Gesamtaufwand wird aus Mitteln des Vermögenshaushalts
HH Jahr (2000 bis 2005) AHSt. 2.32.00.9400.000 - Bau
gedeckt und ist in der Gesamtsumme von 66,98 Mio. € brutto enthalten.
Begründung:
1. Beschlüsse
- Gemeinderat am 21.02.2002 GRDrs 105/2002
Bauvorhaben Galerie der Stadt Stuttgart,
Kleiner Schlossplatz im Stadtbezirk Stuttgart-Mitte
- Baubeschluss
2. Städtebauliche Situation und Objektplanung
Nachdem die neue Gestaltung des Kleinen Schlossplatzes mit dem ursprünglichen Konzept eines Glas-Licht-Sees wegen zu hoher Kosten nicht umgesetzt werden konnte und auch das Konzept eines leuchtenden Steinteppichs mit vielen Punktleuchten durch die Forderung eines Teils des Gemeinderates, die Gesamtenergiekosten der Galerie nochmals deutlich zu senken, nicht realisierbar wegen des zusätzlichen Energieverbrauchs erschien, sehen nun die neuen Vorstellungen der Architekten Hascher, Jehle und Assoziierte GmbH vor, die unter dem Platz liegende Galerie durch Oberlichter auch auf dem Platz präsent erscheinen zu lassen, sowohl tagsüber als auch in der Nacht, um den Kleinen Schlossplatz nicht "gesichtslos" werden zu lassen und um ihm eine eigene stadträumliche Identität zu geben.
Um eine deutliche Verbesserung sowohl der Platzgestaltung als auch im Innern der Galerie zu bewirken, soll ein in der Platzfläche des Kleinen Schlossplatzes eingelassener Glasstreifen, parallel zu den Längswänden der darunter liegenden Galerie- und Erschließungsbereiche der Ebene 0 aus ca. 6 m2 großen Oberlichtöffnungen bestehen. Der Wechsel von glasklaren Scheibenfeldern, die Tageslicht in das Innere der Galerieerschließungsräume bringen und mattierten Glasscheibenfeldern, die eine Befahrbarkeit sicherstellen, jedoch nicht Tageslicht durchlässig sind und daher innenräumlich durch ein Kunstlichtfeld ersetzt werden, soll zum dominanten Element der Platzgestaltung und des Eingangsbereichs in der Königstraße werden. Zur Nachtzeit wäre der Glasstreifen vor dem erleuchteten Glaskubus durchgängig als Lichtstreifen erlebbar.
Im Schnittpunkt Oberlichtstreifen mit dem Glaskubus erfolgt der Zugang zum Nottreppenhaus in Form einer geringfügig angehobenen Platzfläche, flankiert von Quellfontänen.
Im Bereich der Treppenanlage Fürstenstraße sowie des Übergangs zum Stilwerkgebäude sind größere, geschlossene Bereiche zur Überquerung (Fahren und Gehen) vorgesehen.
Die Glasfelder der Oberlichter sind bodengleich oder leicht abgesenkt vorgesehen und durch die Aufstellung von Sitzbänken oder Sitzpollern flankiert, so dass dort das Überfahren ausgeschlossen und die Herstellung in Klarglas möglich wird. Um den Anforderungen der Galerie an das Tageslicht nachkommen zu können, werden die Oberlichter mit transluzenten Rollos tageslichtfilternd oder opaken Rollos tageslichtausblendend ausgestattet, so dass unterschiedliche Lichtatmosphären erzeugt werden können.
Eine Nutzung von Tageslicht wird auch von der Galerie-Leitung befürwortet. Darüber hinaus können durch die Oberlichter Energieeinsparungen von bis zu
3 % (entspricht ca. 10.000 €) bezogen auf den Strombedarf für die Beleuchtung der Ausstellungsbereiche erreicht werden, sofern tagsüber keine Verdunkelung erfolgt.
Die fachtechnische Machbarkeit dieser Planungsänderung innerhalb der Galerieräume wurde nachgewiesen.
Planungsinhalte sind in beiliegendem Situationsplan und Modellfotos (siehe Anlage 3) dargestellt.
Aus städtebaulicher Sicht wird der Kleine Schlossplatz durch diesen Vorschlag deutlich aufgewertet.
Die nachbarrechtlichen Abstimmungen, vor allem mit der BW-Bank und der LBBW, werden nach dem Beschluss aufgenommen.
3. Finanzierung
Aus heutiger Sicht können die Kosten für die zusätzliche Maßnahme Oberlichtschlitz aus Reserven aufgebracht werden. Die Reserven ergeben sich dadurch, dass ein Teil der Submissionsergebnisse ein günstigeres Ergebnis erbracht hat, als im Kostenanschlag des Baubeschlusses berücksichtigt war. Wenn diese aber aufgebraucht wären, was erst nach weiterem Baufortschritt absehbar ist, so müssten die Kosten für den Lichtschlitz zusätzlich finanziert und durch eine gesonderte Budgeterhöhung genehmigt werden.
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat über den Kostenstand im Projekt Galerie.
4. Terminrahmen
Unter der Voraussetzung des rechtzeitigen Baubeschlusses ist aus technischer und terminlicher Sicht nach derzeitigem Stand die Realisierung noch möglich.
Beteiligte Stellen
Dr. Wolfgang Schuster
Anlagen
Anlage 1: Kostenschätzung
Anlage 2: Baubeschreibung
Anlage 3: Situationsplan mit Modellfotos