Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Technisches Referat

Gz: KBS
GRDrs 86/2009
Stuttgart,
09/24/2009



Schule für Körperbehinderte Stuttgart-Möhringen
Räumliche Gesamtkonzeption
konkretisierender Vorprojektbeschluss




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Bezirksbeirat Möhringen
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Einbringung
Beratung
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
öffentlich
07.10.2009
21.10.2009
03.11.2009
04.11.2009
05.11.2009



Beschlußantrag:

1. Der langfristigen Schülerentwicklung der Schule für Körperbehinderte in Stuttgart-Möhringen mit 156 Schülerinnen und Schüler in 26 Klassen wird zugestimmt.
2. Das Gesamt-Raumprogramm der Schule in Höhe von 3.756 m² Programmfläche (Anlage 3) und eines Nebenflächenanteils von 50 %, der langfristig bedarfsgerechte sowie unter medizinisch-pflegerischen als auch rechtlichen Gesichtspunkten einwandfreie Rahmenbedingungen sicherstellt, wird anerkannt. Der ergänzenden CdB-Maßnahme zur Realisierung von 3 Räumen mit insgesamt 144 m² Programmfläche für den Ganztagesbereich wird zugestimmt.
3. Dem sich aus dem Masterplan ergebenden Raumprogramm für den Ersatzneubau Hengstäcker 4 (1. BA) mit 2.351 m² Programmfläche, das auf der langfristigen Schülerentwicklung basiert, mit voraussichtlichen Gesamtkosten bis Fertigstellung von rund 15,41 Mio. € wird zugestimmt (Anlage 4).
4. Um den besonderen, funktionellen und schulorganisatorischen Erfordernissen einer Schule für Körperbehinderte innerhalb des beengten Baufensters gerecht zu werden, wird das Hochbauamt mit der Durchführung eines begrenzt offenen Architekturwettbewerbs für den Neubau beauftragt. Die Mittel für die Kosten des Architekturwettbewerbs von ca. 165.000 € stehen im Vermögenshaushalt unter der Finanzposition 2.2750.9400.000-0500 im Jahr 2009 zur Verfügung. Sofern der Gemeinderat dem Projekt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen Priorität einräumt und Planungsmittel zur Verfügung stellt, kann im Anschluss an diese Entscheidung der Architektenwettbewerb durchgeführt werden.
5. Nach der Entscheidung des Wettbewerbs wird das Hochbauamt ermächtigt, bis Leistungsphase 3 HOAI [Entwurfsplanung] weiter zu planen. Hierfür werden im Doppelhaushalt 2010/2011 Planungsmittel in Höhe von 620.000 € benötigt. Diese werden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 beantragt.
6. Aufgrund der zum Schuljahr 2009/2010 deutlich angestiegenen Schülerzahl ist die Bereitstellung weiterer 4 Interimsräume bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus Hengstäcker 4 erforderlich. Die Kosten hierfür betragen rund 450.000 €. Über die Bereitstellung der Mittel ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2010/11 zu entscheiden.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

1. Ausgangssituation - Anlass

Aufgrund des desolaten baulichen sowie des gesundheitsgefährdenden Zustandes musste im Frühjahr 2008 das Schulgebäude Hengstäcker 4 der Schule für Körperbehinderte in Stuttgart-Möhringen geschlossen werden, was zu einer dramatischen Raumnot an der Schule führte. Nach einem umfassenden Gutachten mit vergleichender Wirtschaftlichkeitsbetrachtung hat der Gemeinderat den Auftrag gegeben, den Ersatz der bereits abgeschriebenen Außenstellengebäude Möhringer Landstraße sowie Hengstäcker 4 incl. Fehlbedarfsdeckung in einer baulichen Maßnahme zu realisieren (GRDrs 331/2008).

Im Rahmen der weiteren Untersuchungen wurde deutlich, dass der erforderliche quantitative sowie qualitative Bedarf einer Sonderschule für Körperbehinderte aufgrund der Spezialsituation individuell ermittelt werden muss. Im Rahmen der Beratungen der GRDrs 331/2008 hat der Gemeinderat den Auftrag erteilt, vor dem Hintergrund des gravierenden Wandels in der Schülerschaft in Körperbehinderten-Schulen den Raumbedarf sorgfältig zu prüfen und darzulegen sowie die Planungen entsprechend weiterzuentwickeln. Dies erfolgte in sehr enger Abstimmung zwischen allen Beteiligten (Schulgemeinde, Stadt als Schulträger sowie Land).

Im Juni 2009 erfolgte die Entscheidung des Kultusministeriums und des Regierungspräsidiums Stuttgart zum Raumprogramm für die Schule für Körperbehinderte in Stuttgart, auf dessen Basis die weitere Investitionsplanung erfolgt ist.

2. Schülerentwicklung

Die fortschreitende neonatologische Forschung und medizinische Weiterentwicklung in den Bereichen der Pränatalversorgung, bei genetischen Syndromerkrankungen oder bei Unfallopfern führt dazu, dass die Überlebenschancen von Kindern- und Jugendlichen deutlich verbessert werden. Die medizinisch-pflegerischen Anforderungen für die schwerst-mehrfach behinderten Kinder und Jugendlichen sind enorm gestiegen und sehr umfangreich.

Aufgrund der besonderen Aufgabenstellung und des zu erwartenden, auf bis zu 50 % ansteigenden Anteils an Schüler/innen mit schweren Mehrfachbehinderungen, ist nunmehr eine mit dem Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmte Entwicklung von bis zu 156 Kindern in 26 Klassen zu erwarten.

Zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 ist die Schülerzahl an der Schule für deutlich angestiegen, so dass bereits jetzt die Zahl von 150 Schülerinnen und Schüler erreicht wird, obwohl aufgrund der gegebenen räumlichen Situation nur zurückhaltende Neuaufnahmen möglich sind.

3. Gesamt-Raumprogramm

Die Verwaltung hat den Auftrag des Gemeinderats aufgegriffen, und im Rahmen der weiteren Planungen gemeinsam mit der Schulgemeinde sowie Fachvertretern eine Gesamtkonzeption entwickelt, die den Erfordernissen einer Schule für Körperbehinderte ausreichend Rechnung trägt. Es fanden Workshops, Expertengespräche sowie eine Besichtigung des aktuell vom Land genehmigten Schulneubaus der Schule für Körperbehinderte (Martinsschule) in Ladenburg statt.

Basierend auf der abgestimmten Schülerentwicklung sowie unter Berücksichtigung der Anforderungen aus dem medizinisch-pflegerischen Bereich sowie der brandschutzrechtlichen Auflagen ergibt sich ein Gesamt-Raumprogramm von 3.900 m² Programmfläche für die gesamte Schule (vgl. Anlage 3), für das zwischenzeitlich eine Genehmigung vom Land vorliegt. Das Regierungspräsidium Stuttgart und das Kultusministerium haben den Bedarf für dieses Raumprogramm festgestellt.

3.1 Nebenflächenanteil in einer Körperbehindertenschule

An einer Körperbehindertenschule ist aufgrund der Vielzahl an notwendigen Hilfsmitteln sowie der hohen Anforderungen im intensivpflegerischen Bereich ein ausreichend dimensionierter Nebenflächenanteil zu berücksichtigen. Einerseits sind insbesondere für die schwerst-mehrfach behinderten Kinder und Jugendlichen ausreichend Pflege- und Wickelbereiche zusätzlich zu schaffen, die hygienischen Mindestanforderungen genügen.

Aber auch für die unterschiedlichen Lagerungselemente, Hilfsmittel sowie Rollstühle sind klassenraumnah geeignete Lager- und Abstellflächen zu schaffen, die auch brandschutzrechtlichen Mindestanforderungen genügen (Fluchtweg muss gewährleistet sein, keine Brandlasten im Fluchtwegebereich). Anhaltspunkte hierzu gab auch eine aktuelle brandschutzrechtliche Überprüfung des zu erhaltenden Gebäudes Hengstäcker 5, deren Ergebnisse in die Untersuchung eingeflossen sind.

Im untersuchten, zu erhaltenden Gebäudebestand Hengstäcker 5 beträgt der Nebenflächenanteil rd. 47 %. Beim analysierten Referenz-Neubauprojekt in Ladenburg bewegt sich der rechnerische, realisierte Nebenflächenanteil – verglichen mit der dort genehmigten Programmfläche – im Bereich von ca. 60 %. Daher wird für die Realisierung in Stuttgart ein Nebenflächenanteil von 50 % vorgeschlagen, um eine bedarfsgerechte sowie schulorganisatorisch mängelfreie Lösung zu erreichen.

4. Umsetzungsmöglichkeiten des Gesamt-Raumprogramms - Masterplan

Da nur ein Teil des Gesamt-Raumprogramms durch einen Neubau realisiert werden kann und der übrige Teil im Bestand dargestellt wird, war eine detaillierte Untersuchung erforderlich, die die mögliche Umsetzung der erforderlichen Rahmenvorgaben sowie des Raumprogramms anhand der konkreten Bestandssituation aufzeigte. Hiermit wurde ein externer Gutachter beauftragt.

Wesentliches Ergebnis des Masterplans ist eine „Neusortierung“ der gesamten Schule mit durchgängig schlüssiger und funktionsfähiger Struktur und unter Einhaltung von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten. Die Gesamtkonzeption wurde aufgrund der Komplexität der medizinisch-pflegerischen Erfordernisse sowie der sonderpädagogischen Anforderungen in sehr enger Abstimmung und in Beteiligung der Schulgemeinde erarbeitet. Ein Umsetzungsvorschlag auf bestehende und neu zu schaffende Gebäudeteile wurde erarbeitet.

Auf Grundlage des Gesamt-Raumbedarfs und nach der untersuchten Umstrukturierung der Bestandsflächen entsprechend der Zielkonzeption definiert sich ein Neubaubedarf mit 2.351 m² Programmfläche (vgl. Anlage 4).

Zunächst ist der Neubau als 1. Bauabschnitt zu realisieren. Für die anschließend erforderliche Bestandsumstrukturierung müssen die betroffenen Gebäudeteile (Hengstäcker 2, 5 und 6) sukzessive freigemacht werden. Interimsmöglichkeiten hierfür bestehen durch die mobilen Unterrichtsräume, die im Zusammenhang mit der Schließung des Gebäudes Hengstäcker 4 südlich vom Gebäude Hengstäcker 6 bereits erstellt wurden.

Konkrete Planungen mit Kostenermittlungen für die Bestandsumstrukturierungen werden im Anschluss an die Neubauplanungen zum Doppelhaushalt 2012/2013 dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt.

5. Architekturwettbewerb

Eine Weiterplanung des Neubaus in Form eines Architekturwettbewerbs wird vorgesehen, um entsprechend der komplexen Bauaufgabe die bestmögliche sowie wirtschaftlichste Lösung zu erhalten.

Der Wettbewerb erfolgt in Form eines begrenzt offenen Architekturwettbewerbs. Hierzu sollen 5 Architekturbüros eingeladen und weitere 10 Architekturbüros zugelost werden. Das Preisgericht soll im Juli 2010 stattfinden, so dass zum Herbst 2010 eine entsprechende Architektenbeauftragung zur Weiterplanung der Leistungsphasen 2/3 möglich ist.

6. Städtebau und Planungsrecht

Der Neubau kann im Rahmen des geltenden Bebauungsplanes umgesetzt werden. Eine Bauvoranfrage wurde zur Klärung durchgeführt.

7. Weitere Interimsmaßnahmen

Zum Schuljahr 2009/2010 ist die Gesamtschülerzahl der Schule auf 150 angestiegen. Aufgrund der Zusammensetzung der Schülerschaft müssen voraussichtlich im Schuljahr 2009/2010 bis zu drei Klassen mehr eingerichtet werden als im Vorjahr. Zur Sicherstellung der erforderlichen Unterrichts-, Therapie und Differenzierungsräume bis zur Fertigstellung eines vollwertigen ist die Bereitstellung weiterer 4 Interimsräume bis zur Fertigstellung des Ersatzneubaus Hengstäcker 4 erforderlich. Die umgehende Realisierung dieser Interimsmaßnahme wird daher von der Verwaltung beantragt.


Finanzielle Auswirkungen

In der Untersuchung des externen Gutachters wurde auf Grundlage von Kostenkennwerten ohne konkrete Planung anhand des vorliegenden Raum- und Funktionsprogramms ein vorläufiger Kostenrahmen (Kostenannahme) für den 1. Bauabschnitt Neubau aufgestellt.

Die Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen:

Gesamtbaukosten rund 13,8 Mio. €
(incl. Erneuerung Trafostation, EnEV -40 %)
Grundlage Voruntersuchung Nixdorf Consult von 1/2009,
Kostenbasis 233,4

Einrichtung (incl. Lehrküche) 0,85 Mio. €

EDV-Geräteausstattung, Hard- und Software, 0,35 Mio. €
Dienstleistungen, Installation incl. EDV-Möblierung

(nutzerspezifische datentechnische Erschließung ist in den

Gesamtbaukosten s.o. enthalten)

Gesamtkosten 15,0 Mio. €
Zuzüglich Prognose bis Fertigstellung (1 % p.a.) 0,41 Mio. €
(Mittlere Bauzeit) 06/2012

Kostenrahmen bis Fertigstellung - überschlägig 15,41 Mio. €

Nach Vorliegen des Architekturwettbewerbs und der Vorplanung/Entwurfsplanung können die Kosten spezifiziert werden.

Die Kosten für die bereits im Doppelhaushalt 2008/09 finanzierten Maßnahmen

· Interimsmaßnahme in Form von mobilen Unterrichtsräumen
· Verlegung der zentralen Verteilerküche ins Gebäude Hengstäcker 5 (Interim)
· Vorplanung (Machbarkeitsstudie, Architekturwettbewerb, Voruntersuchungen)
sind in den o.g. Gesamtkosten nicht enthalten.

Von den im Doppelhaushalt 2008/09 hierfür bereits zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 980.000 € werden voraussichtlich bis zum Ende des Jahres 2009 bis zu 800.000 € benötigt. Auch die Durchführung des Architekturwettbewerbs kann aus diesen Mitteln finanziert werden. Die restlichen Mittel können in den Doppelhaushalt 2010/11 und die Finanzplanung übertragen und für die Mietzeit der mobilen Unterrichtsräume Ende 2012 verwendet werden.

Für das Neubauvorhaben ist eine Schulbauförderung des Landes zu erwarten. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat den Antrag der Stadt befürwortend dem Kultusministerium zur Entscheidung vorgelegt. Der Bescheid liegt seit 17.06.2009 vor. Durch die Bedarfsanerkennung kann mit einer Förderung von bis zu 2,247 Mio. € gerechnet werden. Entsprechend des Abschreibungsbescheides vom 07.05.2009 wird die Förderung des Ersatzneubaus anteilig mit dem für das Gebäude Hengstäcker 4 gewährte Landeszuschuss verrechnet.

Für das Neubauvorhaben muss mit jährlichen Folgelasten von rd. 1,4 Mio. € gerechnet werden. Dies entspricht rd. 9,1 % der Gesamtbaukosten.


Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.

Referat StU hat die Vorlage mit folgenden Ergänzungen mitgezeichnet:
"Eine Kesselsanierung ist überfällig und im Rahmen eines Masterplans für das gesamte Gelände sollte auch hierfür ein Konzept entwickelt werden. Dabei ist auch der Einsatz von erneuerbaren Energien zu untersuchen und entsprechende Mittel sind im Haushalt anzumelden." Im Rahmen des bereits durchgeführten Masterplans wurde die Erneuerung der unter dem abzubrechenden Gebäude Hengstäcker 4 befindlichen Trafo-Station sowie EnEV 2007 - 40 % (s.o.) berücksichtigt. Die weitergehenden Anforderungen zur Untersuchung und zum Einsatz von erneuerbaren Energien sowie deren Auswirkungen können im Rahmen des folgenden Architekturwettbewerbs untersucht werden.






Dr. Susanne EisenmannDirk Thürnau
BürgermeisterinBürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. Übersicht Lageplan Hengstäcker
3. Gesamt-Raumprogramm Schule für Körperbehinderte
4. Raumprogramm Neubau





File Attachment Icon
Vorlage862009.pdf