Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OBM
GRDrs 57/2007
Stuttgart,
02/20/2007



Ausbau von Ganztagesschulen in Stuttgart



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
07.03.2007
08.03.2007



Beschlußantrag:

1. Von dem Bericht über den Stand das mögliche weitere Vorgehen zum Ausbau von Ganztagesschulen in Stuttgart auf der Grundlage des Landesprogramms wird zustimmend Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum nächsten Doppelhaushalt 2008/2009 jeweils bis zu sechs Schulen – insgesamt also bis zu 12 Schulen – zu benennen, für die zum 1. Dezember 2007 bzw. 2008 jeweils ein Antrag auf Umwandlung zur Ganztagesschule beim Land gestellt werden soll.

3. Bis zum Herbst 2007 sind nach Möglichkeit für die ersten sechs Schulen die Kosten für Investitionen, Erstausstattung und laufenden Betrieb zu ermitteln; für die nächsten sechs Schulen ist zumindest eine Kostenschätzung zu erstellen.

4. Für den Einstieg in die unter 2. und 3. beschriebenen Aufgaben wird ein zusätzlicher Personalbedarf, befristet bis 31. 12. 2010, im Umfang von einer Vollzeitkraft zur Kenntnis genommen.

5. Die Verwaltung wird ermächtigt, ohne Blockierung einer Planstelle eine/n Mitarbeiter/in im Beschäftigungsverhältnis bis EG 11 sofort einzustellen.

6. Über die Schaffung einer Stelle der Bes. Gr. A 12 mit KW-Vermerk „31.12.2010“ wird im Rahmen des Haushalts- und Stellenplanverfahrens 2008/2009 entschieden.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Land hat die Schulträger Ende April 2006 über ein umfangreiches Konzept zum bedarfsorientierten Ausbau von Ganztagesschulen informiert.

Es wird dabei unterschieden in

· Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung (Ganztagesschulen in gebundener bzw. teilgebundener Angebotsform), die in den nächsten fünf Jahren, und

· Ganztagesschulen in offener Angebotsform, die in den nächsten neun Jahren eingerichtet werden sollen.

Die wesentlichen Eckdaten sind der Übersicht des Ministeriums (Anlage 2) zu entnehmen

Die Stuttgarter Schulen verfügen bereits über ein umfangreiches Angebot an Ganztagesbetreuung in vielfältiger Art (verlässliche Grundschule, Hort, außerschulische Bildung und Betreuung). Der in Stufen vorgesehene Ausbau des Landes in Richtung Ganztagesschulen ist daher in der Regel nur eine andere Form von Ganztagesangebot, in das vorhandene Angebote übergeleitet bzw. umgewandelt werden müssen, soweit es sich nicht um einen weiteren bedarfsorientierten Ausbau handelt.

Gegenüber diesen vorhandenen Angeboten bietet das Land bei den Ganztagesschulen zusätzliche Lehrerstunden – je nach Schulart in unterschiedlichem Umfang – an, was einen sehr wichtigen Baustein in der qualitativen Verbesserung der unterrichtlichen Förderung von benachteiligten Kindern darstellt. Andererseits ist z.B. bei der Umwandlung von Horten die Betreuung während der Ferien nicht sichergestellt. Auch entfallen bisher gewährte Landeszuschüsse für die Hortbetreuung und die verlässliche Grundschule sowie für die flexible Nachmittagsbetreuung im Grundschulbereich. Außerdem dürfen bei gebundenen Ganztagesschulen keine Elternentgelte mehr erhoben werden. Bei offenen Ganztagesschulen ist dies weiter möglich.

Die Stadt hatte wegen der sehr engen Terminvorgabe mit Schreiben vom 29. Mai 2006 dem Regierungspräsidium Stuttgart nach Absprache mit dem Staatlichen Schulamt und dem Jugendamt nach dem Sozialdatenatlas und weiterer sozialen Kriterien alle in Frage kommenden Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung (nach Landesvorgaben auf Grund-, Haupt- und Förderschulen beschränkt) benannt (vgl. Anlage 3). Das Land strebt einen flächendeckenden Ausbau von rd. 40 % aller Schulen im Land als Ganztagesschulen der gebundenen und der offenen Angebotsart an. In diesen Listen, die noch keine Ganztagesschulen der offenen Angebotsart mit berücksichtigen, wird der Anteil im Grundschulbereich bereits mit 40 % erreicht und bei den Hauptschulen mit rd. 60 % bereits deutlich überschritten.

Auch bei einem Gespräch im Regierungspräsidium am 6. Dezember 2006 konnte daher nicht abschließend geklärt werden, ob ggf. alle gemeldeten Schulen auch vom Land als Schule mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung anerkannt und genehmigt würden, da das Land selbst angesichts der vorgesehenen langen Umsetzungszeit keinen Überblick über die Antragslage aller Kommunen insgesamt hat. Es wurde aber eine Genehmigung von bis zu sechs Schulen in Aussicht gestellt.

Daher ist nur eine schrittweise Umsetzung des Programms nach vorgegebenen Kriterien/Prioritäten zu empfehlen:

1. Vorrang haben die Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung und hier vor allem die Grundschulen, ggf. in der Reihenfolge, in der sie an das Regierungspräsidium Stuttgart gemeldet wurden. Die Umwandlung, die nur mit Zustimmung der jeweiligen Schule weiterverfolgt wird, sollte in einer ersten Phase erfolgen.

2. Erst in einer zweiten Phase sollten Anträge auf Einrichtung einer offenen Ganztagesschule von Grund-, Haupt- und Förderschulen, die nicht auf der Liste stehen, sowie von Realschulen und Gymnasien weiterverfolgt werden, vor allem wenn die baulichen Voraussetzungen durch das IZBB-Programm erfolgt bzw. durch das Nachfolgeprogramm finanziert sind. Es sollte auf eine räumliche Verteilung auf das Stadtgebiet geachtet werden. Besondere Zug-Angebote wie z.B. Hochbegabtenzug, bilingualer Zug, die einen besonders großen Einzugsbereich ansprechen, wären ebenfalls besonders zu berücksichtigen.

Um das Kontingent der sechs Schulen jährlich auszuschöpfen, können Anträge für Schulen der 2. Phase vorgezogen werden, wenn die aufwändigen Vorarbeiten für Schulen der 1. Phase bis zum Antragsstichtag nicht antragsreif bearbeitet werden können. Weitere Details und die hierfür notwendigen Schritte bzw. einzuleitenden Maßnahmen mit Zeitrahmen sind der ausführlichen Begründung zu entnehmen.

Wie in GRDrs 401/2006 und dem Schreiben von Referat KBS an die Mitglieder des Verwaltungsausschusses vom 1. Dezember 2006 dargelegt, stehen hierfür die notwendigen personellen Ressourcen beim Schulverwaltungsamt nicht zur Verfügung. Das in der ausführlichen Begründung dargestellte Umsetzungsziel ist vom Umfang her sehr ehrgeizig und würde aufgrund der Erfahrungen bei den drei derzeit laufenden Ganztagesschulen einen Stellenmehrbedarf von zwei bis drei Stellen notwendig machen. Im Blick auf die laufende Organisationsuntersuchung beim Schulverwaltungsamt ist die Schaffung einer so großen Stellenzahl zum jetzigen Zeitpunkt nicht durchsetzbar.

Um aber wenigstens eine erste Tranche von Schulen rechtzeitig zum 1. Dezember 2007 beim Land beantragen und die notwendigen Mittel im anstehenden Doppelhaushalt 2008/2009 einstellen zu können, ist die Schaffung einer zusätzlichen Stelle (A 12 bzw. vergleichbar EG 11 TVöD) beim Schulverwaltungsamt befristet auf drei Jahre unabdingbar notwendig. Mit diesem Einstieg in diese Aufgabe kann dann auch konkreter abgeschätzt werden, in welchem Umfang hierfür dauerhaft Stellen benötigt werden.

Damit die unter Beschlussantrag Ziffer 3 im Einzelfall ggf. zu erstellenden Planungen und zu ermittelnden Kosten (Lph 3) für den Ausbau von Ganztagesschulen bis Herbst vorliegen, wird dabei angestrebt, die Planungsaufträge mit konkretem Raumprogramm dem Hochbauamt bis Ende Mai 2007 zu erteilen. Die jeweiligen Planungskosten pro Maßnahme von ca. 10.000 Euro bis Lph 3 werden zunächst über die Fipo 1.6010.6200.000 (Allg. Planungsmittel HBA) finanziert.


Finanzielle Auswirkungen

Als finanzielle Auswirkungen fallen zunächst die Kosten für die Schaffung dieser zusätzlichen Stelle an. Diese betragen für eine Stelle in EG 11 rd. 84.900 Euro/Jahr.

Die weiteren Kosten für die Umwandlung von Schulen in Ganztagesschulen werden im Laufe der aufgezeigten Schritte ermittelt und im Herbst rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen in einer Gemeinderatsdrucksache dargestellt.


Beteiligte Stellen

Referate AK, SJG, T haben mitgezeichnet und WFB hat nicht mitgezeichnet.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Wolfgang Schuster

Anlagen

Ausführliche Begründung
Übersicht des Ministeriums zum Ausbau Ganztagesschulen
Schreiben an das Regierungspräsidium vom 29. 05. 2006 mit 4 Anlagen

Anlage 1 zur GRDrs 57/2007


Ausführliche Begründung:


Ganztagesschulprogramm des Landes

Das Land hat Ende April 2006 ein umfangreiches Konzept zum bedarfsorientierten Ausbau von Ganztagesschulen aufgelegt, das

· für Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung (in gebundener – ganze Schule - oder in teilgebundener – ein Teil der Züge - Angebotsform) in den nächsten fünf Jahren,

· für Ganztagesschulen in offener Angebotsform in den nächsten neun Jahren umgesetzt werden soll. Gleichzeitig wurden die für diese Angebote zusätzlich notwendigen Räume in die Schulbauförderung aufgenommen.

Der als Anlage 2 angeschlossenen Übersicht des Ministeriums sind die wesentlichen Eckdaten und Rahmenbedingungen für dieses Konzept zu entnehmen.


Derzeitige Angebote in den Stuttgarter Schulen

Im Grundschulbereich gibt es derzeit nur drei der insgesamt 72 Schulen, die als Ganztagesschule anerkannt sind oder deren Anerkennung beim Land beantragt ist. Das sind die Fasanenhofschule (traditionelle Ganztagesschule, in der die Lehrer auch die Betreuung übernehmen – die Kosten trägt insgesamt das Land), sowie seit Schuljahr 2005/06 von Klassenstufe eins an aufbauend die Heusteigschule und die Carl-Benz-Schule (letztere ist noch nicht offiziell genehmigt, aber Genehmigung ist für 2007 in Aussicht gestellt).

Dennoch wird hier mit den bisherigen Betreuungsangeboten bereits eine recht gute Versorgung gewährleistet. An allen anderen Grundschulen gibt es derzeit die Verlässliche Grundschule als Halbtagesbetreuungsangebot, das an 26 Standorten in die flexible Nachmittagsbetreuung erweitert und an 15 Standorten durch ein Hortangebot ergänzt wird. Einige Schulen bieten auch offene Angebote im Rahmen der außerschulischen Bildung und Betreuung an.

Im Hauptschulbereich sind bereits 15 der 35 Schulen als Ganztagesschule anerkannt, drei davon als voll vom Land getragene traditionelle Ganztagesschule, zwei als traditionelle Ganztagesschule gegen Kostenersatz für die Betreuung durch Lehrer und zehn als Ganztagesschule mit additiver Betreuung durch die Stadt als Schulträgerin. Eine weitere Schule, die Elise von König-Schule ist beim Land beantragt. Mit der Genehmigung wird 2007 gerechnet.

Drei der elf Förderschulen haben ein Ganztagesangebot, das vom Förderverein, von der Stadt finanziell und vom Land mit Lehrerstunden getragen wird, sind aber nicht als Ganztagesschule anerkannt.

Fast alle Realschulen und Gymnasien bieten in mehr oder weniger großem Umfang ein offenes Angebot im Rahmen der außerschulischen Bildung und Betreuung bzw. im Jugendbegleiterprogramm an.


Strukturelle Besonderheiten einer vom Land zu genehmigenden Ganztagesschule im Vergleich zu den bestehenden Angeboten

Die Betreuung im Rahmen der Ganztagesschule ist keine Einrichtung der Jugendhilfe. Unterricht und Betreuung stehen in der Verantwortung der Schulleitung. Die bisherigen städtischen Programme für die Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung sehen vor, dass die Betreuung durch Träger der Jugendhilfe als Dienstleistung (bislang freie Träger, künftig aber auch Jugendamt als Träger denkbar) für die Schule erbracht wird. Hierfür stellt die Stadt ein Budget zur Verfügung und die Schule schließt einen Vertrag mit dem betreffenden Träger, der in der Regel bereits mit der Schule zusammenarbeitet.

Vor allem im Grundschulbereich müssten teilweise bereits bestehende Betreuungsangebote wie Verlässliche Grundschule und ggf. Horte, die mit städtischem Personal oder durch freie Träger betrieben werden, in einen Ganztagesschulbetrieb umgewandelt werden. Der bisherige Hort verliert dadurch seine Selbständigkeit als anerkannte Jugendhilfeeinrichtung. Hier besteht ggf. Konfliktpotential bezüglich der neu auszurichtenden Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten zwischen der Schulleitung und dem Träger der Jugendhilfe.

Für Schulen, die einen Antrag auf Ganztagesschule der offenen Angebotsform stellen, würde weiterhin die Außerschulische Bildung und Betreuung mit den vielen verschiedenen außerschulischen Partnern und das Jugendbegleiterprogramm die organisatorische Grundlage bilden.


Vorteile bei der Umwandlung in gebundene oder teilgebundene bzw. offene Ganztagesschulen

Wie der Übersicht des Landes zu entnehmen ist, bietet das Land bei einer Umwandlung in Ganztagesschulen zusätzliche Lehrerstunden, je nach Schulart in unterschiedlicher Höhe an, die zur gezielten Förderung von Kindern mit entsprechendem Bedarf eingesetzt werden können. Diese deutliche qualitative Verbesserung im unterrichtspädagogischen Bereich ist ein großer Anreiz für die Schulen.

Gerade im Grundschulbereich könnten auf diesem Wege frühzeitig soziale und kulturelle Nachteile bei der schulischen Laufbahn von Kindern besser ausgeglichen und der Übergang auch in Realschulen und Gymnasien erleichtert werden. Bei den Hauptschulen erweist sich dieses Angebot als besonders wichtig, um den Weg zu einem Abschluss und damit den Übergang zu einer Ausbildung zu verbessern


Nachteile bei der Umwandlung in gebundene oder teilgebundene bzw. offene Ganztagesschulen

Mit der Genehmigung als Ganztagesschule entfallen alle Landesförderungen, die bis dahin für die Verlässliche Grundschule, die flexible Nachmittagsbetreuung und die Horte geleistet wurden. Ausnahme: Die Betreuungsstunden der Hauptschulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung werden weiterhin mit 275,08 Euro je Stunde und Jahr gefördert. Dass diese Regelung nicht auch auf die Grundschulen übertragen wurde, wurde innerhalb des Kultusministeriums bereits als Hemmschuh für Anträge der Kommunen erkannt. Ob sich hieran etwas ändert, ist allerdings noch offen. Nur das Jugendbegleiterprogramm läuft parallel weiter.

Außerdem dürfen bei Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung für die Betreuungsstunden keine Elternentgelte bzw. -gebühren erhoben werden. Bei offenen Ganztagesschulen ist dies weiterhin möglich.

Die Betreuung im Rahmen einer Ganztagesschule ist zeitlich nicht so umfassend wie im Hort, da hier der Ganztagesbetrieb nur an vier Tagen in der Woche vorgesehen ist und die Ferien nicht abgedeckt werden.


Bisheriges Vorgehen der Stadtverwaltung

Wegen der sehr kurzfristigen Terminstellung hat die Stadt mit Schreiben vom 29. Mai 2006 nach Absprache mit dem Staatlichen Schulamt und dem Jugendamt alle nach dem Sozialdatenatlas in Frage kommenden Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung (begrenzt im Landesprogramm auf Grundschulen, Hauptschulen und vereinzelt Förderschulen) dem Regierungspräsidium mitgeteilt (Anlage 3). Dabei handelt es sich um 16 Grundschulen*), die mit einer Hauptschule verbunden sind, 11 reine Grundschulen, 5 Hauptschulen und vorsorglich als Option 5 Förderschulen. Daneben laufen die noch offenen Anträge für die Carl-Benz-Schule und die Elise von König-Schule, deren Genehmigung zum Schuljahr 2007/2008 erwartet wird.

Das Land strebt einen flächenmäßigen Ausbau von rd. 40 % aller Schulen im Land als Ganztagesschulen der gebundenen bzw. teilgebundenen und der offenen Angebotsart an. Bei den Grundschulen würde die vom Land vorgegebene 40 %-Grenze damit bereits leicht, bei den Hauptschulen mit rd. 60 % deutlich überschritten.

Es ist daher nicht klar, ob ggf. alle gemeldeten Schulen vom Land auch als Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung anerkannt werden. Dies konnte auch nicht in einem Gespräch beim Regierungspräsidium am 06. Dezember 2006 abschließend geklärt werden, da das Land die Nachfrage für die kommenden fünf bzw. neun Jahre nicht übersehen kann. Hier wurde in Aussicht gestellt, dass die Stadt jährlich die Umwandlung von sechs Schulen beantragen könnte.

Das Regierungspräsidium hat im Juni 2006 die Realschulen und Gymnasien angeschrieben und seinerseits aufgefordert, Anträge auf Umwandlung in Ganztagesschulen der offenen Angebotsart zu stellen. Hierzu liegen Anträge vor vom Eschbach-Gymnasium zusammen mit der Berta von Suttner-Realschule, vom Elly Heuss-Knapp-Gymnasium, vom Wagenburg-Gymnasium und von der Robert-Koch-Realschule. Der Antrag der Römerschule lautet auf teilgebundene Ganztagesschule, ein Gespräch mit der Schulleitung hat jedoch ergeben, dass die Schulleitung von den Rahmenbedingungen her eher eine offene Ganztagesschule anstrebt. Auch von der Wolfbuschschule liegt ein Antrag auf offene Ganztagesschule vor.


*) Anmerkung: Die GHS Gablenberg war aus Versehen doppelt gemeldet worden, richtig ist der Rang 4 in der Liste


Weiteres Vorgehen

Prioritäten/Kriterienkatalog

Vor allem bei den Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung sind die zusätzlichen Lehrerstunden zur besseren schulischen Förderung besonders wichtig.

Aber auch bei den Ganztagesschulen in offener Angebotsform gibt es zusätzliche Lehrerstunden, allerdings in etwas geringerem Umfang, als bei den gebundenen oder teilgebundenen Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung. Es sollte nach den Vorgaben des Landes zumindest ein Zug der betreffenden Schule als Ganztagesschule geführt werden. Bis auf das Wagenburg-Gymnasium und die Robert-Koch-Realschule erfüllen die anderen Anträge diese Voraussetzungen nicht.

Die finanziellen Auswirkungen sind erst nach Vorliegen eines pädagogischen Konzepts näher einzugrenzen. Da die meisten Schulen sich erst in der Aufbauphase befinden, kann sich die derzeitige bzw. absehbare Situation noch weiter verändern.

Entsprechend der Vorgaben des Landes kann der Ausbau des Angebots nur schrittweise in den nächsten fünf bis neun Jahren erfolgen. Es kann mit Genehmigungen für bis zu sechs Schulen pro Jahr gerechnet werden. Angesichts des bereits umfänglich vorhandenen Betreuungsangebots an den Schulen und um die Schulen herum sollten daher Prioritäten für den Ausbau des Ganztagesschulangebots im wesentlichen nach folgenden Kriterien festgelegt werden:

1. Vorrang haben die Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung und hier vor allem die Grundschulen, ggf. in der Reihenfolge, in der sie an das Regierungspräsidium Stuttgart gemeldet wurden. Die Umwandlung, die nur mit Zustimmung der jeweiligen Schule weiterverfolgt wird, sollte in einer ersten Phase erfolgen.

2. Erst in einer zweiten Phase sollten Anträge auf Einrichtung einer offenen Ganztagesschule von Grund-, Haupt- und Förderschulen, die nicht auf der Liste stehen, sowie von Realschulen und Gymnasien weiterverfolgt werden, vor allem wenn die baulichen Voraussetzungen durch das IZBB-Programm erfolgt bzw. durch das Nachfolgeprogramm finanziert sind. Es sollte auf eine räumliche Verteilung auf das Stadtgebiet geachtet werden. Besondere Zug-Angebote wie z.B. Hochbegabtenzug, bilingualer Zug, die einen besonders großen Einzugsbereich ansprechen, wären ebenfalls besonders zu berücksichtigen.

Bei allen Anträgen müssen die Voraussetzungen des Landes, dass mindestens ein Zug geschlossen an dem Angebot teilnimmt, erfüllt sein. Schulen, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, können die bisherigen Angebote wie Verlässliche Grundschule, Hort oder das Angebot der außerschulischen Bildung und Betreuung ohne die Einhaltung der vom Land vorgegebenen Rahmenbedingungen fortführen.

Notwendige Schritte

Um die Kosten für die möglicherweise in Frage kommenden Schulen rechtzeitig zu den Beratungen zum Doppelhaushalt 2008/2009 wenigstens grob ermitteln zu können, bedarf es folgender Schritte

1. Nach dem Gemeinderatsbeschluss sollte zusammen mit dem Staatlichen Schulamt eine Infoveranstaltung für die Schulen stattfinden, in der das weitere Vorgehen erläutert wird.

2. Dann wird die erste Tranche der Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung aufgefordert, zurückzumelden, ob sie Ganztagesschule werden wollen oder nicht; ggf. wäre ein pädagogisches Konzept (möglichst innerhalb von drei Monaten) zu erstellen und die Beschlüsse der Schulgremien herbeizuführen.

3. Parallel sind die derzeitigen Betreuungsangebote und die räumlichen Gegebenheiten dieser Schulen zu prüfen.

4. Es sind die baulichen Maßnahmen abzustimmen und entsprechende Planungsaufträge ans Hochbauamt möglichst bis Ende Mai 2007 zu geben.

5. Die vorzulegenden Konzepte müssen nach Durchsicht durch das Staatliche Schulamt (Lehrerstunden) darauf hin geprüft werden, in welchem Umfang Betreuungsstunden durch die Stadt einzubringen sind.

6. Ermittlung der einmaligen und laufenden Kosten für den Ganztagesschulbetrieb und Gegenüberstellung entfallender Einnahmen und Ausgaben für vorhandene Betreuungsangebote.

7. Frühestens nach der Sommerpause voraussichtlich im Oktober können die Daten gesammelt dem GR zur Beschlussfassung vorgelegt und zu den Haushaltsberatungen eingebracht werden.

8. Wenn die Mittelbereitstellung politisch absehbar ist, würden für die ersten sechs Schulen zum 1. Dezember 2007 Anträge beim Land gestellt.

9. Aufnahme der Umsetzungsgespräche mit den Schulen, den Beschäftigten und beteiligten Ämtern (Überleitung der klassenstufenweisen Umsetzung), Klären der Fragen zur Organisation des Mittagstisches, ggf. Aushandeln und Abschließen von Verträgen mit den Trägern der Jugendhilfe.

10. Umsetzung der baulichen Maßnahmen.

11. Aufnahme des Ganztagesbetriebs zum Schuljahr 2008/2009 durch die ersten sechs Schulen.

12. Parallel dazu Vorbereitung der nächsten Tranche von Schulen in den gleichen Schritten über fünf bis neun Jahre.

Die vorliegenden Anträge von Realschulen und Gymnasien auf offene Ganztagesschule wären parallel zu prüfen, ob sie die Kriterien des Landes erfüllen. Wenn eine Umwandlung ohne großen zusätzlichen Aufwand möglich ist, kann die Antragstellung beim Land ebenfalls in Erwägung gezogen werden, sollte das Kontingent von jährlich sechs Schulen mit Schulen der 1. Phase nicht erfüllt werden können.

Die vorliegenden Anträge stellen jedoch nicht das Gesamtinteresse aller Schulen dar, das sich sicher noch weiterentwickeln wird. Da sich bei den offenen Ganztagesschulen der zeitliche Rahmen vom Land über neun Jahre erstreckt, sollte auch mit Rücksicht auf den enormen Arbeitsaufwand, der für die Schulen mit besonderer pädagogischer und sozialer Aufgabenstellung entsteht, die Umwandlung weiterer Schulen in Ganztagesschulen nicht forciert, sondern zunächst klar zurückgestellt werden.


Personalbedarf für die Umsetzung dieser Maßnahmen

Wie der GRDrs 401/2006 und dem Schreiben von Referat KBS an die Mitglieder des Verwaltungsausschusses über alle laufenden und derzeit nicht zu bewältigenden Aufgaben und Projekte zu entnehmen ist, sind die personellen Voraussetzungen zur Umsetzung dieser Maßnahmen beim Schulverwaltungsamt in absehbarer Zeit nicht gegeben.

Um im vorgegebenen engen Terminplan die Maßnahmen bearbeiten zu können, wären nach den vorliegenden Erfahrungen bei der Carl-Benz- und der Heusteigschule angesichts der vielen parallel zu bearbeitenden Fälle mindestens zwei zusätzliche Stellen im vorgesehenen Umsetzungszeitraum notwendig. Vor allem auch die Begleitung der Schulen in den verschiedenen Stufen der Umsetzung erfordert einen wachsenden Arbeitsaufwand. Je mehr Schulen dieses Angebot umsetzen, umso intensiver und aufwändiger wird diese Begleitung mit allen Fragenstellungen (Abstimmungen mit der Staatlichen Unterrichtsverwaltung, Vertragsvorbereitungen, Koordinierungsgespräche mit den Schulen und freien Trägern, Klärung der personellen Fragen, Abrechnungen, Berichtswesen, Zuschussbearbeitung, Konfliktmanagement usw.). In welchem Umfang daher dauerhaft für diese Aufgabe Stellen notwendig sind, ist derzeit noch nicht absehbar.

Dabei wird unterstellt, dass für die Schulen mit offenen Angeboten, deren Betreuungsteil im Rahmen der Außerschulischen Bildung und Betreuung organisatorisch auch künftig sichergestellt werden muss, mit den jetzt vorhandenen Stellen beim Referat KBS weiter bearbeitet wird. Dies wird unabhängig davon, ob die Schulen dieses Angebot mit oder ohne Anerkennung als offene Ganztagesschulen weiter betreiben, eine Daueraufgabe werden.

Im Blick auf die laufende Organisationsuntersuchung beim Schulverwaltungsamt, die auch eine Stellenbemessung im Blick auf die gewachsenen Aufgabenstellungen in allen Bereichen umfasst, ist aber aktuell nur die Schaffung einer zusätzlichen Stelle (A 12 bzw. vergleichbar TVöD) befristet auf drei Jahre realistisch durchsetzbar, aber zur Sicherstellung einer ersten Tranche von Anträgen zum 1. Dezember 2007 und zur Feststellung des längerfristigen Bedarfs in diesem Bereich unabdingbar notwendig.

Ohne diese zusätzliche Stelle können die aufgezeigten Schritte nicht eingeleitet und umgesetzt werden. Sie ist daher sofort zu besetzen.


Finanzielle Auswirkungen

Als finanzielle Auswirkungen fallen zunächst die Kosten für die Schaffung dieser zusätzlichen Stelle an. Diese betragen für eine Stelle in EG 11 rd. 84.900 Euro/Jahr.

Die weiteren Kosten für die Umwandlung von Schulen in Ganztagesschulen werden im Laufe der aufgezeigten Schritte ermittelt und im Herbst rechtzeitig zu den Haushaltsberatungen in einer Gemeinderatsdrucksache dargestellt.


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