Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
51
3
Verhandlung
Drucksache:
268/2004
GZ:
OB
Sitzungstermin:
01.04.2004
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
der Vorsitzende
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
pö
Betreff:
Betreuen, Erziehen und Bilden von Schulkindern in Stuttgart
- Anträge auf Fördermittel nach dem IZBB-Programm,
zweite Tranche
Vorgang: Verwaltungsausschuss vom 31.03.2004, nichtöffentlich, Nr. 119
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 23.03.04, GRDrs 268/2004, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Verwaltung wird ermächtigt, für die in der Begründung aufgeführten 17 Schulen (Albschule, Ameisenbergschule, Berger Schule, Bodelschwingh-Schule, Eberhard-Ludwigs-Gymnasium, Friedrich-Eugens-Gymnasium, Hasenbergschule, Heilbrunnenschule, Grundschule Kaltental, Leibniz-Gymnasium, Martin-Luther-Schule, Pragschule, Schule für Körperbehinderte, Schwabschule, Uhlandschule, Wilhelmsschule Wangen, Wilhelm-Hauff-Schule) Fördergelder aus dem Bundesinvestitionsförderprogramm "Zukunft Bildung und Betreuung" (IZBB) beim Oberschulamt Stuttgart zu beantragen.
2. Die Verwaltung wird ferner ermächtigt, aus den für den Ausbau der schulischen Ganztagesangebote zur Verfügung gestellten Haushaltsmitteln (AHSt. 2.2912.9499.000-0900 - Baupauschale) die erforderlichen Mittel (Komplementärmittel und rein städt. Mittel) einzusetzen, sobald die jeweils beantragte Förderung bewilligt wurde.
3. Zur Deckung der Betriebs- und Betreuungskosten wird die Verwaltung ermächtigt, die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel im Rahmen der bei den Haushaltsberatungen beschlossenen 3 Mio. € aus AHSt. 1.2912.6299.000 einzusetzen. Ein Gesamtbetrag von rund 1,6 Mio. € gliedert sich wie folgt auf:
ٱ
Horte an Grundschulen: 891.000 €
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Förderschulen: 108.000 €
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Formelle Ganztagesschulen: 600.000 €
OB
Dr. Schuster
verweist auf die umfangreiche Vorlage und betont, dass die Stadt Stuttgart die im Bund-Länder-Programm enthaltenen maßgeblichen Kriterien befürworte: Nötig sei ein gesamtpädagogisches Ganztageskonzept, es müsse eine dauerhafte Nachfrage vorhanden sein, und in aller Regel müssten sich in dieses pädagogische Konzept auch dritte Partner einbringen wie z. B. Eltern, Vereine oder die Musikschule. Beim nächsten Schritt wolle man den Nachholbedarf der Realschulen berücksichtigen und auch darauf achten, dass es Angebote im gesamten Stadtgebiet gibt.
Mit dem Beschluss sei die Schaffung von 275 weiteren Hortplätzen an Schulen verbunden, sodass mit dem Geld aus dem Bundesprogramm und den Komplementärmitteln der Stadt eine erhebliche Verbesserung der ganztägigen Bildungsangebote erreicht werde.
Ihre Fraktion, so StRin
A. Schmid
(CDU), sehe die Stadt mit dieser Beschlussvorlage auf dem richtigen Weg bei der Kinderbetreuung. Durch die Schaffung von Hortplätzen an Schulen würden im großen Umfang Plätze in anderen Horten freigemacht, die dann wiederum kleineren Kindern zur Verfügung stehen würden.
Sie begrüße auch, dass in der Beschlussvorlage die Schaffung der formellen Ganztagsschulen sowie die Förderung der Förderschulen angesprochen wird. Man wolle sich nicht nur auf Grundschulen und Gymnasien beschränken, sondern künftig vermehrt auch die Realschulen und die Förderschulen mit einbeziehen. Sie danke der Verwaltung für ihre qualifizierte Arbeit.
StRin
Gröger
(SPD) legt Wert auf die Feststellung, dass es erst mit den IZBB-Mitteln des Bundes möglich geworden sei, in diesem Umfang Betreuungsplätze an den Schulen zu schaffen und nebenbei auch noch Bauliches zu verbessern. Aus Sicht ihrer Fraktion hätte man allerdings noch schneller auf das Angebot reagieren können.
Handlungsbedarf bestehe bezüglich der Kriterien, die der Verwaltungsausschuss bei der ersten Beschlussvorlage einvernehmlich angemahnt habe und die sich der Gemeinderat selber geben müsse, und zwar in Bezug auf die gleichmäßige Verteilung von Ganztagesschulangeboten in der Stadt und die Art der Ganztagesschulen an den jeweiligen Orten. Die Datenlage sei hierfür ausreichend. Wichtig sei ihrer Fraktion, dass die angekündigten Termine für die formellen Ganztagesschulen eingehalten werden. Dabei sollte man auch das Land Baden-Württemberg nicht aus der Pflicht nehmen, mehr Lehrerstunden in besonderen Bedarfsgebieten einzusetzen.
Eingehalten werden müsse auch der angekündigte Beschlusstermin (28.04.2004) für die Betreuungsangebote an Förderschulen. Die zugesagten Einzelvorlagen sollten in der Folge möglichst rasch beschlossen werden.
Ein weiteres wichtiges Anliegen sei ihr, dass die Schulleiterinnen und Schulleiter stärker mit einbezogen werden, denn sie seien unverzichtbare Partner und müssten alle Informationen detailliert erhalten.
Zum Verfahrensablauf: Derartige Vorlagen sollten nicht zunächst öffentlich im Schulbeirat behandelt werden und dann wieder nichtöffentlich im Verwaltungsausschuss.
StR
Wölfle
(90/GRÜNE) sieht die Zuständigkeit für die Schulleiterinnen und Schulleiter hauptsächlich beim Land, und so habe er gehofft, dass es dem Land gelingen würde, in seinem Bereich die Vorteile des IZBB-Programms zu verdeutlichen und auch zu vermitteln, wie man ein pädagogisches Konzept für eine Ganztagesschule schreibt.
Während Bund und Kommunen ihren Teil zum Ausbau des Ganztagesbereiches leisten, fehle das entsprechende Engagement des Landes. Ohne zusätzliche Personalressourcen sei es für die Schulen schwierig, einen Ganztagesbetrieb einzurichten. So seien sie vielfach auf ehrenamtliches Engagement angewiesen, was es aber nicht überall gebe. Seine Fraktion warte auf die Zusagen des Landes für die formell verbindlichen Ganztagesschulen. Das Land könnte sich ein Beispiel am Verhalten der Stadt Stuttgart nehmen, ganz pragmatisch dort zu handeln, wo der Wille, der Platz und ein Konzept vorhanden ist. Er könne noch andere Kriterien nennen, die aber nichts nützen würden, wenn die drei genannten nicht erfüllt sind. Von daher sei das Vorgehen der Stadt richtig.
StR
J. Zeeb
(FW) weist darauf hin, dass jedes Programm nur so gut sein könne wie die Menschen, die es umsetzen sollen. Es wäre sicher falsch, Zwang auszuüben. Aber Stadt und Gemeinderat sollten durchaus noch einmal alle Anstrengungen unternehmen, um den Lehrern, Rektoren und Schulvereinen klarzumachen, dass dieses Programm in den Schulen ernst genommen werden sollte und nicht aus Bequemlichkeit oder aus anderen Gründen nicht angegangen wird.
StR
Lieberwirth
(REP) signalisiert die Zustimmung zur Vorlage.
StRin
Küstler
(PDS) hält die Meldung von 17 Schulen für das Programm zwar für erfreulich, erneuert aber ihre Kritik, dass anders als beim Programmtitel des Bundes nicht Bildung, sondern Betreuung an erster Stelle stehe. Das habe insofern Auswirkungen, als hierfür keine zusätzlichen Lehrerstellen gewährt werden.
Bedauerlich sei, dass auch mit den jetzt angebotenen Plätzen die Zahl bei weitem nicht ausreicht und die Betreuungszeiten nicht lang genug sind. Diese müssten sich den veränderten Lebensverhältnissen und -bedingungen in Stuttgart anpassen. Dazu gehöre, dass jedes Kind optimal gefördert wird. Ganztagesbetreuung sei auch an Gymnasien wichtig, um dort Kinder zu fördern, die zu Hause nicht ausreichend Unterstützung erhalten können. Sie hoffe, dass Eltern und Lehrer in Stuttgart darauf drängen, dass alle Schularten flächendeckend einbezogen und die neuen Konzepte umgesetzt werden. Die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf sei ein dringendes Anliegen sowohl für Eltern wie für die Wirtschaft. Sie nehme diese Vorlage als einen Schritt, dem sie zustimme, und hoffe, dass weitere folgen.
Abschließend stellt OB
Dr. Schuster
fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt
.