Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 922/2009
Stuttgart,
11/17/2009



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation des Schmutzwasserentgelts und der Niederschlags-
wassergebühr ab 1. Januar 2010




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
01.12.2009
02.12.2009
03.12.2009



Beschlußantrag:

1. Die Höhe des Schmutzwasserentgelts wird ab 1. Januar 2010 auf 1,42 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge festgesetzt.
2. Die Änderung der Entgeltbestimmungen für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung vom 26. Oktober 2006 wird in der Fassung der Anlage 5 beschlossen.
3. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2010 auf 0,61 EUR/m² Berechnungsfläche festgesetzt.
4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren vom 8. Dezember 2005 wird in der Fassung der Anlage 6 beschlossen.
5. Die Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart vom 26. Januar 1995 wird in der Fassung der Anlage 7 beschlossen.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zum 01. Januar 2010 ist eine Anhebung des Schmutzwasserentgelts um 5,97% auf 1,42 EUR/m³ bezogenes Frischwasser erforderlich. Die Niederschlagswassergebühr wird gleichzeitig um 6,15% auf 0,61 EUR/m² Berechnungsfläche reduziert. Insgesamt erhöht sich die jährliche Belastung für einen durchschnittlichen Stuttgarter 3-Personenhaushalt (bei 100 m³ Frischwasserverbrauch und einer angeschlossenen Fläche von 100 m²) um 4,00 EUR.

Damit bietet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart weiterhin ein sehr gutes Preisniveau.

Folgende wesentliche Aspekte wurden dabei in der Gebührenkalkulation berücksichtigt:
· Die in der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation für 2010 angesetzten Werte entsprechen den Ansätzen des Wirtschaftsplans für 2010 (GRDrs 881/2009).
· Die Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation enthält eine kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals in Höhe von 24,17 Mio. EUR. Dies entspricht einem kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 5,50%.
· Im Jahresabschluss 2010 ist eine Zuführung zur Eigenkapitalrücklage in Höhe von 4,37 Mio. EUR eingeplant.
· Für 2010 wird von einer Schmutzwassermenge in Höhe von 36,00 Mio. m³ ausgegangen (Kalkulation 2009: 36,50 Mio. m³). Die angeschlossene Gesamtfläche zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr wird mit 29,50 Mio. m² angesetzt (Kalkulation 2009: 30,00 Mio. m²).
· Zum Substanzerhalt und zur Sicherung der geltenden Umweltvorschriften und betrieblichen Standards sind im Kalkulationsjahr Investitionen der SES in Höhe von 41,80 Mio. EUR eingeplant.
· Aus den Kostenunterdeckungen der Jahre 2007 und 2008 sind im Bereich der Schmutzwasserentgelte für 2010 Nachholungen von 1,70 Mio. EUR berücksichtigt.
· Im Bereich der Niederschlagswassergebühren können in 2010 aus der Gebührenausgleichsrückstellung für Niederschlagswasser 1,35 Mio. EUR zugeführt werden.
Insgesamt ergibt sich in 2010 ein entgelt- bzw. gebührenfähiger Aufwand in Höhe von 78,13 Mio. EUR (Kalkulation 2009: 77,85 Mio. EUR).


Finanzielle Auswirkungen

Insgesamt werden das Schmutzwasserentgelt mit einer Höhe von 1,42 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,61 EUR/m² für das Wirtschaftsjahr 2010 kostendeckend sein.



Beteiligte Stellen

Die Referate AK, WFB und R haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

Antrag Nr. 243/2009 vom 2. Juni 2009, Gießwasser und Bagatellgrenze.

Erledigte Anträge/Anfragen

---



Dirk Thürnau Wolfgang Schanz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter     


Anlagen

Ausführliche Begründung (Anlage 1)
Erfolgsplan 2010 (Anlage 2)
Zusammenfassung Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation 2010 (Anlage 3)
Schematische Darstellung Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation 2010 (Anlage 4)
Änderung der Entgeltbestimmungen (Anlage 5)
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Niederschlags-
wassergebühr (Anlage 6)
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung (Anlage 7)
Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte 2008/2009 (Anlage 8)





File Attachment Icon
Vorlage9222009.pdf