Damit bietet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart weiterhin ein sehr gutes Preisniveau.
Folgende wesentliche Aspekte wurden dabei in der Gebührenkalkulation berücksichtigt: · Die in der Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation für 2010 angesetzten Werte entsprechen den Ansätzen des Wirtschaftsplans für 2010 (GRDrs 881/2009). · Die Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation enthält eine kalkulatorische Verzinsung des Eigenkapitals in Höhe von 24,17 Mio. EUR. Dies entspricht einem kalkulatorischen Zinssatz in Höhe von 5,50%. · Im Jahresabschluss 2010 ist eine Zuführung zur Eigenkapitalrücklage in Höhe von 4,37 Mio. EUR eingeplant. · Für 2010 wird von einer Schmutzwassermenge in Höhe von 36,00 Mio. m³ ausgegangen (Kalkulation 2009: 36,50 Mio. m³). Die angeschlossene Gesamtfläche zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr wird mit 29,50 Mio. m² angesetzt (Kalkulation 2009: 30,00 Mio. m²). · Zum Substanzerhalt und zur Sicherung der geltenden Umweltvorschriften und betrieblichen Standards sind im Kalkulationsjahr Investitionen der SES in Höhe von 41,80 Mio. EUR eingeplant. · Aus den Kostenunterdeckungen der Jahre 2007 und 2008 sind im Bereich der Schmutzwasserentgelte für 2010 Nachholungen von 1,70 Mio. EUR berücksichtigt. · Im Bereich der Niederschlagswassergebühren können in 2010 aus der Gebührenausgleichsrückstellung für Niederschlagswasser 1,35 Mio. EUR zugeführt werden. Insgesamt ergibt sich in 2010 ein entgelt- bzw. gebührenfähiger Aufwand in Höhe von 78,13 Mio. EUR (Kalkulation 2009: 77,85 Mio. EUR).
Finanzielle Auswirkungen Insgesamt werden das Schmutzwasserentgelt mit einer Höhe von 1,42 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,61 EUR/m² für das Wirtschaftsjahr 2010 kostendeckend sein. Beteiligte Stellen Die Referate AK, WFB und R haben der Vorlage zugestimmt. Vorliegende Anträge/Anfragen Antrag Nr. 243/2009 vom 2. Juni 2009, Gießwasser und Bagatellgrenze. Erledigte Anträge/Anfragen --- Dirk Thürnau Wolfgang Schanz Bürgermeister Erster Betriebsleiter Anlagen Ausführliche Begründung (Anlage 1) Erfolgsplan 2010 (Anlage 2) Zusammenfassung Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation 2010 (Anlage 3) Schematische Darstellung Entgelt- bzw. Gebührenkalkulation 2010 (Anlage 4) Änderung der Entgeltbestimmungen (Anlage 5) Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Niederschlags- wassergebühr (Anlage 6) Satzung zur Änderung der Betriebssatzung (Anlage 7) Bundesweiter Gebührenvergleich der Großstädte 2008/2009 (Anlage 8)