1. |
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1.1 |
Dem Bau des 24. Streckenabschnitts der Stadtbahn vom Hauptfriedhof nach Neugereut auf Grundlage der Planfeststellungsunterlagen und des Kostenanschlags des Tiefbauamts vom 29.01.2002 mit einem Aufwand in Höhe von 43.500.000 € (netto) einschließlich ca. 5% Unvorhergesehenes wird zugestimmt.
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1.2 |
Abzüglich der Kostenanteile die von Dritten im Rahmen des Vorteilsausgleichs getragen werden, werden die Kosten in Höhe von 43.135.000 € (netto) von der SSB getragen und in deren Wirtschaftsplänen 2002 - 2005 berücksichtigt.
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2. |
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2.1 |
Die Ausführung der Rohbauarbeiten für den Stadtbahntunnel zwischen Hauptfriedhof und Steinhaldenfeld mit der Haltestelle Steinhaldenfeld sowie für Straßenbauarbeiten in Steinhaldenfeld werden der Bietergemeinschaft Züblin / STRABAG aufgrund ihres Angebots vom 18.12.2001 mit einer Auftragssumme von 19.406.162,65 ■ (netto) übertragen.
Unter Berücksichtigung der besonderen geologischen Verhältnisse und der Schwierigkeiten beim Tunnelbau werden für Unvorhergesehenes ca. 10% der Auftragssumme vorgesehen.
Insgesamt sind somit für die Rohbauarbeiten 21.300.000 ■ (netto) erforderlich.
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2.2 |
Die Kosten in Höhe von 21.300.000 ■ (netto) für die zuwendungsfähigen Rohbauarbeiten werden nach dem Vertrag zwischen der Landeshauptstadt Stuttgart und der Stuttgarter Straßenbahnen AG über den U-Bahnbau in Stuttgart vom 27./30.12.1974 von der SSB getragen und in deren Wirtschaftsplänen 2002 – 2005 berücksichtigt.
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3. |
Vergabe von Ingenieurleistungen
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3.1 |
Die Bauoberleitung und die örtliche Bauüberwachung sowie gutachterliche Leistungen für den Tunnelvortrieb werden dem Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. Wittke in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Dr.-Ing. J. Necas übertragen. Das Ingenieurbüro erhält ein Honorar in Höhe von 847.896 ■ (netto).
Für Unvorhergesehenes werden ca. 5% des Honorars vorgesehen.
Die Kosten in Höhe von 890.000 € (netto) werden von der SSB getragen und in deren Wirtschaftsplänen 2002 - 2005 berücksichtigt.
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3.2 |
Die Prüfung der statischen Berechnungen für den bergmännischen Tunnel wird Herrn Dr.-Ing. C. Erichsen übertragen. Der Ingenieur erhält ein Honorar von 93.394,10 ■ (netto).
Für Unvorhergesehenes werden ca. 5% des Honorars vorgesehen.
Die Kosten in Höhe von 98.100 € (netto) werden von der SSB getragen und in deren Wirtschaftsplänen 2002 - 2005 berücksichtigt.
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3.3 |
Die Prüfung der statischen Berechnungen für die Bauwerke in offener Bauweise und den Baugrubenverbau wird Herrn Dipl.-Ing. E. Rauschning übertragen. Der Ingenieur erhält ein Honorar von 45.047,20 ■ (netto).
Für Unvorhergesehenes werden ca. 5% des Honorars vorgesehen.
Die Kosten in Höhe von 47.300 € (netto) werden von der SSB getragen und in deren Wirtschaftsplänen 2002 - 2005 berrücksichtigt.
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