Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 896/2005
Stuttgart,
10/17/2005



Renaturierung Oberes Ramsbachtal
- Antrag auf Einleitung eines Flurbereinigungsverfahrens für Naturschutzzwecke -




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
08.11.2005
09.11.2005
10.11.2005



Beschlußantrag:

Das Stadtmessungsamt wird beauftragt, beim Regierungspräsidium Stuttgart, Landesamt für Flurneuordnung eine Flurbereinigung für Naturschutzzwecke für den Bereich Oberlauf Ramsbach im Stadtteil Hoffeld zu beantragen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Der im Sohlbereich weitgehend hart verbaute Ramsbach östlich von Hoffeld im Stadtbezirk Degerloch soll im Abschnitt zwischen den Einmündungen von Tränkebach und Weidach auf einer Länge von ca. 1,5 km renaturiert werden. Diese Maßnahme ist mit Bescheid der Stiftung Naturschutzfonds des Landes Baden-Württemberg vom 05. Oktober 2001 als förderfähig aus Mitteln der Flughafen-Ausgleichsabgabe anerkannt worden.

Aufgrund der Schwierigkeiten, die notwendigen Maßnahmeflächen freihändig zu erwerben, bevor die Mittel aus dem Naturschutzfond verfallen, hat das Amt für Liegenschaften und Wohnen empfohlen, dazu das Instrument einer Flurbereinigung einzusetzen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Rechtstitels in Form einer Wasserrechtlichen Genehmigung gem. § 31 Wasserhaushaltsgesetz i.V.m. § 96 Wassergesetz BW; eine entsprechende Entscheidung ist vom Tiefbauamt beantragt worden und liegt vor.


Finanzielle Auswirkungen

Ohne Durchführung einer Flurneuordnung kann die Stadt Stuttgart die Grundstücke für die Renaturierungsmaßnahme nicht erwerben.
Von den Gesamtaufwendungen für Herstellung, Grunderwerb und Ausführung in Höhe von ca. 978.000.- € verbleiben bei der Stadt nach Abzug der Zuschüsse vom Naturschutzfond und dem Land noch ca. 103.000.- € zuzüglich 10.000.-€ nichtzuschussfähiger Kosten.


Beteiligte Stellen

Referate St, USO und WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

1. Ausführliche Begründung
2. und 3. Karten mit vorgeschlagener Flurbereinigungsgebietsgrenze