Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
197
12
Verhandlung
Drucksache:
600/2003
GZ:
St
Sitzungstermin:
07/17/2003
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
kr
Betreff:
Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Gröberstraße 20/22 (Stgt. 152) im Stadtbezirk Stuttgart-Ost
- Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB und
§ 74 LBO ohne Anregungen -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 08.07.2003,
nichtöffentlich, Nr. 437
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 17.06.2003, GRDrs 600/2003, mit folgendem
Beschlussantrag:
Der Bebauungsplan mit Satzung über örtliche Bauvorschriften Gröberstraße 20/22 (Stgt. 152) wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs vom 26. August 2002 gemäß § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.
Es gilt die Begründung vom 26. August 2002.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 2) dargestellt.
StR Barg (CDU) nimmt wegen der Besorgnis der Befangenheit im Sinne des § 18 GemO an der Beratung und Abstimmung des im Betreff genannten Tagesordnungspunktes nicht teil.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
bei 7 Nein-Stimmen mehrheitlich
wie beantragt.