Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
175
5
Verhandlung
Drucksache:
639/2001
GZ:
St 61-11.1 Bos
Sitzungstermin:
07/19/2001
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Haasis
pö
Betreff:
Bebauungsplan "Unter dem Birkenkopf-West-
bahnhof" im Stadtbezirk Stuttgart-West (Stgt. 985)
- Satzungsbeschluss für den Teilbereich B gemäß
§ 10 BauGB und § 74 LBO ohne Anregungen -
Vorgang: Ausschuss für Umwelt und Technik vom 10.07.2001,
nichtöffentlich, Nr. 412
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau vom 27.06.2001, GRDrs 639/2001, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Der Bebauungsplanentwurf vom 25.07.1997 / 12.03.1998 für den Teilbereich B wird hinsichtlich der Abgrenzung des planfestgestellten Bereichs der Deutschen Bahn AG, wie im Lageplan des Eisenbahnbundesamts vom 22.02.2001 zum Bescheid über die bahnrechtliche Entwidmung dargestellt, redaktionell angepasst.
Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf des Stadtplanungsamts für den Teilbereich B vom 25.07.1997 / 12.03.1998 / 28.05.2001.
2. Vom Inhalt des städtebaulichen Vertrags gem. § 11 BauGB zwischen der Deutschen Bahn AG und der Stadt wird zustimmend Kenntnis genommen (Anlage 3).
3. Der Bebauungsplan “Unter dem Birkenkopf-Westbahnhof” – Teilbereich B – im Stadtbezirk West wird in der Fassung des Bebauungsplanentwurfs des Stadtplanungsamts vom 25.07.1997 / 12.03.1998 / 28.05.2001 gem. § 10 BauGB und § 74 LBO als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 2.500 dargestellt (siehe Anlage 5).
Es gilt die Begründung gem. § 9 (8) BauGB vom 25.07.1997 / 12.03. / 15.07.1998, die sich weiterhin auf die beiden Teilbereiche erstreckt (Anlage 2).
Pläne zu der im Betreff genannten Angelegenheit sind im Sitzungssaal ausgehängt.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt
.