Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
KBS
GRDrs
764/2001
Stuttgart,
09/19/2001
Euro-Einführung: Glättung von Beträgen in kommunalen Rechtsvorschriften und der Festsetzung von Entgelten sowie sonstiger Regelungen des Kulturamts aufgrund der Einführung des Euro als gesetzliches Zahlungsmittel.
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
10.10.2001
24.10.2001
25.10.2001
Beschlußantrag:
Die Gebührenordnung (Anlage 1 zur Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei der Landeshauptstadt Stuttgart) wird, wie in Anlage 1, Nr. 1 dargestellt, geändert.
Die Benutzungsordnung für das Planetarium Stuttgart vom 17. März 1977 (Amtsblatt Nr. 13 vom 31. März 1977), zuletzt geändert am 20. März 1997 (Amtsblatt Nr. 23 vom 5. Juni 1997) wird, wie in Anlage 1, Nr. 4 dargestellt, geändert.
Die Allgemeinen Bestimmungen für die Überlassung von Veranstaltungsräumen und Einrichtungen der Stadtbücherei im Wilhelmspalais und in den Außenstellen Möhringen, Neugereut, Vaihingen und Zuffenhausen vom 27. September 1984 (Amtsblatt Nr. 41 vom 11. Oktober 1984) werden, wie in Anlage 1, Nr. 5 dargestellt, geändert.
Die Gebührenordnung (Anlage zur Archivordnung der Landeshauptstadt Stuttgart) vom 4. Februar 1999 (Amtsblatt Nr. 8 vom 25. Februar 1999) wird, wie in Anlage 1, Nr. 6 dargestellt, geändert.
Die Entgelte für Veranstaltungen sowie die sonstigen Regelungen des Kulturamts werden, wie in Anlage 2, Nr. 1 – 9 jeweils gesondert dargestellt, geändert.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 und 2
Mit dem Dritten Euro-Einführungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber den nationalen Rechtsrahmen für die Einführung des Euro fertiggestellt. Damit wird die Deutsche Mark zum Stichtag 01.01.2002 durch den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel ersetzt.
Für die Rechtsvorschriften, Satzungen, Entgeltregelungen, etc. der Landeshauptstadt Stuttgart bedeutet dies, dass anstatt der darin enthaltenen DM-Beträge kraft Gesetzes ab diesem Stichtag ungerade Euro- bzw. Cent-Beträge gelten. Insofern besteht in keinem Fall ein zwingender Regelungsbedarf. In einzelnen Bestimmungen kommunaler Rechtsvorschriften und Entgeltregelungen gibt es jedoch aus Gründen der Praktikabilität oder aufgrund technischer Anforderungen die Notwendigkeit, Glättungen vorzunehmen.
Für die Glättung bzw. Umstellung gelten die folgenden Zielvorgaben, die mit der Gemeinderatsdrucksache Nr. 123/1998 festgelegt wurden:
die Euro-Umstellung ist bürgerfreundlich zu vollziehen,
Gebühren und Entgelte sind möglichst auf die nach den EU-Umrechnungsregeln rechnerisch richtigen Beträge umzustellen und "Glättungen" nur dort vorzunehmen, wo gewichtige Gründe gegen die reine Umrechnung sprechen,
es ist darauf zu achten, dass sich notwendige "Glättungen" im Saldo möglichst haushaltsneutral auswirken.
Das Kulturamt hat sich bei vorliegender Sammelvorlage an diesen Grundsätzen orientiert und die Regelungen in der Anlage 1 und 2 ausführlich dargestellt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Euro-Umstellung keine weitergehenden Änderungen verbunden sind; diese werden ggf. in besonderen Beschlussvorlagen zur Entscheidung gebracht und sind nicht Gegenstand dieser "Euro-Glättungsvorlage".
Finanzielle Auswirkungen
Siehe Anlagen 1 + 2 zu GRDrs 764/2001
Beteiligte Stellen
Finanz- und Beteiligungsreferat
Dr. Iris Jana Magdowski
Anlagen
2 Anlagen