Alle in die Gebührenberechnung eingeflossenen Zahlen, die nicht tatsächlich angefallen sind, sondern im Laufe des Jahres anfallen, werden geschätzt und im darauffolgenden Jahr berechnet. Differenzen, die aufgrund der Schätzung entstehen, werden bei der Berechnung mitberücksichtigt.
Bei den Schönheitsreparaturen werden die Fristen der Mietverträge zu Grunde gelegt. Kautionen sind in den Gebühren nicht enthalten.
Die Kapitalkosten werden noch bis zur vollständigen Abschreibung der jeweiligen Wohnung zugerechnet. Künftig werden diese überwiegend entfallen, da die Geräte und Ausstattung von den Mietern selbst bzw. dem Sozialamt angeschafft werden. Beteiligte Stellen Die Referate AK und WFB haben die Vorlage mitgezeichnet. Gabriele Müller-Trimbusch Bürgermeisterin Anlagen Anlage 1: Satzung über die Betreuungsplätze in der Verwaltung des Gesundheitsamtes