Landeshauptstadt Stuttgart
Finanz- und Beteiligungsreferat
Technisches Referat
Gz:
F/T
GRDrs
866/2002
Stuttgart,
10/15/2002
Änderung der Systematik der Abwassergebührenveranlagung
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Betriebsausschuß Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
nichtöffentlich
öffentlich
22.10.2002
23.10.2002
24.10.2002
Beschlußantrag:
1. Vom Bericht über den Stand der Änderung der Systematik der Abwassergebührenveranlagung wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Es wird beschlossen, die
- Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Abwassergebühren (Abwassergebührensatzung - AbwGS; vgl. Anlage 2)
- Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 18. Juni 1988 (vgl. Anlage 3)
- Satzung zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Hausgebührensatzung - HGS; vgl. Anlage 4)
in der aus der Anlage zu dieser Vorlage ersichtlichen Fassung zusammen mit der Festsetzung des Gebührensatzes für das Jahr 2003 im Dezember 2002 zu erlassen.
Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
In der Sitzung des Gemeinderats vom 4. Juli 2002 (Niederschrift Nr. 138) wurde beschlossen, die Verwaltung damit zu beauftragen, die Hausgebührensatzung betreffend der Erhebung der Abwassergebühr nach Frischwasserbezug so zu ändern, dass die Gebühr ab dem Wirtschaftsjahr 2003 stets dem Rhythmus der Wasserabrechnung folgt.
Die Vorlage stellt den Stand der Arbeiten zur Erfüllung dieser Vorgabe dar. Sie enthält auch die Entwürfe der Satzungen, wie sie dem Gemeinderat im Dezember 2002 zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen.
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Umstellung der Gebührenveranlagung vom bisherigen Wahrscheinlichkeitsmaßstab (=vorgreifliche Veranlagung) auf die tatsächlich bezogenen und abgerechneten Frischwassermengen (=nachträgliche Veranlagung) ergibt sich im Wirtschaftsjahr 2003 eine übergangsbedingte finanzielle Deckungslücke in der Größenordnung von 20 bis 25 Mio. EUR. Diese Deckungslücke wird im Wirtschafts- jahr 2003 durch einen zinslosen zusätzlichen Kassenkredit der Stadt an die SES gedeckt. Dazu wird ein Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2003 der SES aufgestellt.
Die Verwaltung wird im Wirtschaftsjahr 2003 prüfen, inwieweit ab 2004 Voraus- zahlungen zu erheben sind oder ob ein zusätzliches Darlehen in Höhe der Deckungslücke im Wirtschaftsjahr 2004 aufzunehmen ist.
Die beim Steueramt und bei der Stadtkämmerei zu erwartenden Veränderungen des Sach- und Personalaufwands der neuen Veranlagung und Erhebung sind noch nicht bezifferbar; etwaige Erhöhungen werden aber so gering wie möglich gehalten. Sobald Erfahrungen vorliegen, wird der Gemeinderat informiert.
Beteiligte Stellen
Referat Allgemeine Verwaltung, Rechtsreferat
Vorliegende Anträge/Anfragen
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Dr. Lang
Prof. Beiche
Anlagen
- Ausführliche Begründung (Anlage 1)
- Satzungsentwurf der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Abwassergebühren (Anlage 2)
- Satzungentwurf zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Anlage 3)
- Satzungentwurf zur Änderung der Satzung der Landeshauptstadt Stuttgart über die Erhebung von Hausgebühren (Anlage 4)