Protokoll: Gemeinderat der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
1076/2004
GZ:
OB 4203-01
Sitzungstermin: 16.12.2004
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Dr. Schuster
Berichterstattung:der Vorsitzende, EBM Föll, BMin Müller-Trimbusch
Protokollführung: Frau Huber-Erdtmann sp
Betreff: Umsetzung des Hartz-Konzepts
JobCenter Stuttgart

Vorgang:
Verwaltungsausschuss, Sozial- und Gesundheitsausschuss sowie Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen gemeinsam vom 15.12.2004, öffentlich, Nr. 493

Ergebnis: einmütige Zustimmung


Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 08.12.2004, GRDrs 1076/2004, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2006 werden insgesamt 17,7 Stellen geschaffen:

a) für das JobCenter Stuttgart beim Sozialamt
für die Beschäftigung der SAVe-Mitarbeiter/-innen sowie Hilfeplaner/-innen.


b) für das JobCenter Stuttgart bei den Bezirksämtern Botnang und Bad Cannstatt Stellenanteile für Zweigstellenleitungen
c) 1,35 Stellen bei den Bezirksämtern Mühlhausen (0,7 Bes.Gr. A 13 hD), Bad Cannstatt (0,3 Bes.Gr. A 13 hD) und Botnang (0,35 Bes.Gr. A 12) für die in die ARGE übergegangenen Stellenanteile der stellvertretenden Bezirksvorsteher/-innen für originäre Aufgaben des Bezirksamts.

An allen unter a) und b) genannten Stellen wird der Stellenvermerk “künftig wegfallend bei Auflösung der ARGE JobCenter Stuttgart” angebracht.

Der sofortigen Besetzung aller Stellen wird zugestimmt.

2. Die Verwaltung wird zu den Auswirkungen von Hartz IV auf das Sozialamt, die Bezirksämter und die Stabsabteilung Wirtschafts- und Arbeitsförderung spätestens im 2. Quartal 2005 berichten. Im Rahmen der Stellenplanberatungen 2006 ist über die zu treffenden Folgerungen zu entscheiden.

3. Die Verwaltung wird über die Konzeption zur Ausgestaltung der Eingliederungsleistungen und der kommunalen Arbeitsförderung im 1. Quartal 2005 berichten.

4. Für die bauliche Anpassung der ARGE-Zweigstellen wird im Verwaltungshaushalt 2004 bei FiPo. 1.8800.5010.000, Wohn- und Geschäftsanwesen, Bauunterhaltung, eine außerplanmäßige Ausgabe von 250.000 € zugelassen. Die Mehrausgabe wird bei FiPo. 1.9140.8500.000, Deckungsreserve gedeckt.

Sofern sich die Arbeitsagentur nicht durch einen einmaligen Finanzierungsbeitrag an diesen Kosten beteiligt, werden diese über die zu verrechnenden Mieten bzw. Sachkostenpauschalen abgerechnet.

5. Hinsichtlich der im Stadthaushalt 2005 in dem neuen Haushaltsunterabschnitt 4040 zu deckenden Kosten für die ARGE wird die Verwaltung ermächtigt, entsprechende Mittelumschichtungen aus den Haushaltsunterabschnitten 0520 und 4000 vorzunehmen. Darüber hinaus können die Kostenerstattungen aus dem Verwaltungskostenbudget der ARGE zur Deckung der für diesen Zweck vorgesehen Aufwendungen herangezogen werden.


Zu diesem Tagesordnungspunkt liegen vier Anträge - Nrn. 373, 374, 375 und 376 - von StRin Küstler (PDS) vom 16.12.2004 vor. Sie sind der Niederschrift angeheftet.


Für die Landeshauptstadt Stuttgart, so OB Dr. Schuster, sei es wichtig, die große Sozialreform Hartz IV für die Betroffenen konstruktiv zu gestalten und umzusetzen, dabei nach Möglichkeit Härten zu vermeiden und vor allem denjenigen, die schon seit längerem arbeitslos sind, Chancen für eine Arbeit zu eröffnen. In den letzten Monaten sei im Rahmen eines Projektteams unter Leitung von EBM Föll intensiv mit der Umsetzung des Konzepts begonnen worden. Er danke dem Ersten Bürgermeister und allen Mitwirkenden in diesem Team herzlich für ihre Arbeit, die nicht ganz einfach war, da Stuttgart in der Bundesrepublik auch Vorreiter für einen Kooperationsvertrag mit der Arbeitsagentur gewesen sei. Es sei richtig gewesen, die dezentralen Strukturen der Stadt vor Ort einzubringen, um dort auch im Bereich der Vermittlung von Arbeit oder Hilfe mitgestalten zu können.

Einen zweiten Dank wolle er all den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aussprechen, die seit Wochen die Daten nach den neuen Vorschriften aufgearbeitet und unzählige Gespräche mit Betroffenen geführt haben, um zu gewährleisten, dass am 01.01.2005 all diejenigen, die auf diese Hilfen angewiesen sind, sie auch bekommen. Er danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre Bereitschaft, diesen neuen und nicht einfachen Weg mitzugehen und mitzugestalten.

Entscheidend sei nun, dass die Arbeitslosen eine Zukunftsperspektive bekommen. Der Gemeinderat habe deshalb beschlossen, die vorhandenen gemeinnützigen Arbeitsgesellschaften und Strukturen zunächst weiterzuführen, bis dann möglichst bald neue aufgebaut sind und denjenigen, die arbeiten wollen, die Chance bieten, tatsächlich eine Arbeit zu finden. Damit werde man sich ab Januar befassen. Die Verwaltung werde den Gemeinderat auf dem Laufenden halten und ihm Vorschläge unterbreiten.


EBM Föll nimmt zu den vier oben genannten Anträgen von StRin Küstler Stellung:

- Antrag Nr. 374/2004: Dieser Antrag müsse nicht beschlossen werden, da er zum Teil bereits in der Vorlage enthalten sei, nämlich dass die Verwaltung im 1. Quartal 2005 über die Konzeption zur Ausgestaltung der Eingliederungsleistungen berichten werde und natürlich der Gemeinderat dann auch die Möglichkeit hat, auf diese Konzeption maßgeblichen Einfluss zu nehmen. Die Eingliederungsleistungen seien der Bereich, der die gestalterische Wirkung im JobCenter Stuttgart umfasst, während die Leistungsgewährung der Bereich sei, wo im Grunde genommen ausschließlich Recht und Gesetz vollzogen werden. Man sollte jetzt noch keine Grundsätze über die Anwendung der einzelnen Instrumente der Eingliederungsleistungen beschließen, sondern erst im Zusammenhang mit der Konzeption. Bei manchen der im Antrag aufgelisteten Punkte bestehe ohnehin die Absicht, sie im JobCenter Stuttgart umzusetzen.

- Antrag Nr. 375/2004: Die Verwaltung sei nicht der Meinung, dass eine solche Ombudsstelle eingerichtet werden sollte, da die Leistungsbescheide eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten und gegen die Bescheide Widerspruch eingelegt werden könne. Wenn die Widerspruchsbearbeitung für den Betroffenen nicht zufriedenstellend ausfällt, bestehe die Möglichkeit, den Klageweg zu beschreiten. Im Übrigen sei auch eine Beschwerdemöglichkeit bei der Landeshauptstadt Stuttgart gegeben. Die vorhandenen Instrumente seien also ausreichend.

- Antrag Nr. 376/2004: Bereits mit der Beschlussfassung im Oktober sei dem Gemeinderat eine regelmäßige, mindestens quartalsmäßige Berichterstattung ab dem Jahr 2005 zugesagt worden, und diese Zusage sei im Verwaltungsausschuss am 15.12. wiederholt worden.

- Antrag Nr. 373/2004: Bisherige Sozialhilfeempfänger seien von den Gebühren für die Kindertageseinrichtungen befreit worden, und das werde weitestgehend auch auf die Empfänger von ALG II übertragen. Die Verwaltung werde sich ein System überlegen, wie das unbürokratisch sichergestellt werden kann. BMin Müller-Trimbusch werde das Thema im Januar im Jugendhilfeausschuss behandeln.

StRin Küstler (PDS) dankt für die Ausführungen. Sie halte die Struktur der Umsetzung des Hartz-Konzepts tatsächlich für die beste, die ihr bekannt sei. Es komme ihr aber darauf an, dass der Gemeinderat auch bei den Inhalten und Konzepten eine aktive Rolle spielt. Mit der Vorlage werde jedoch kein Konzept beschlossen, sondern Stellen, die sie durchaus befürworte. Es sei aber nicht ausreichend, beschließen zu lassen, dass Berichte gegeben werden. Ihre Anträge seien daher sinnvoll.

Die Umsetzung des Hartz IV-Gesetzes in der Stadt halte sie für außerordentlich wichtig, denn wenn auch die Aufgaben des JobCenters durch die Gesetze vorgegeben seien, so sei es von großer Bedeutung, wie die Stadt Stuttgart mit diesem gesetzlichen Rahmen konkret umgeht und wie sie die Schwerpunkte setzt. Die Festsetzung von Prioritäten durch die Stadt sei auch deshalb wichtig, weil nun zunehmend eine Art Betreuungsindustrie entstehe. Nicht nur die freien Träger der Wohlfahrtspflege, sondern auch viele Firmen würden sich um Betreuungsaufträge bemühen. Man müsse die Gefahr ins Auge fassen, dass sich in dieser neuen Art von Wirtschaftsunternehmen auch deutlich Eigeninteressen entwickeln, die mehr an der billigen Arbeitskraft als an dem Förderungs- und Eingliederungsauftrag interessiert sind. Deswegen sei es ihr wichtig, dass die Punkte ihres Antrags Nr. 374/2004 festgehalten werden, vor allem bei den Jugendlichen unter 25 Jahren. Ähnliches gelte bei den Personen über diesem Alter. Denjenigen, die bisher Arbeitslosenhilfe bekommen haben, fehle in der Regel nichts anderes als ein Arbeitsplatz. Es sei entwürdigend, sie nun einfach als Bedürftige und zu Betreuende zu behandeln. Man müsse ihnen die Chance geben, so gut wie möglich wieder in den ersten Arbeitsmarkt zurückzukehren, und sie dürften nicht in Wirtschaftsunternehmen hineingebracht werden, die nur 1-€-Jobs anbieten, um ihre wirtschaftliche Situation auszunützen.

Die Einwände von EBM Föll, dass in der ARGE die Stadt keine Schwerpunkte setzen könne, weil es ja dort nur mit Konsens gehe, halte sie nicht für richtig, denn gerade in einem konsensuellen Verfahren müssten alle Partner auf die verschiedenen Vorschläge eingehen. Sie könne sich auch nicht vorstellen, dass die Arbeitsagentur diesen Vorschlägen widersprechen kann.

In ihrem Antrag Nr. 373/2004 fordere sie, dass der Gemeinderat möglichst schnell beschließen möge, sowohl Menschen, die Geld nach SGB II, als auch Menschen, die Geld nach SGB XII bekommen, von den Gebühren für die Kinderbetreuung freizustellen.

Den Antrag Nr. 376/2004 habe sie gestellt, um die Möglichkeit des Gemeinderats zu stärken, die Umsetzung von Hartz IV zu begleiten. Sie wünsche daher vierteljährlich einen schriftlichen Bericht.

In ihrem Antrag Nr. 375/2004 zur Einrichtung einer Ombudsstelle gehe es ihr um den Aspekt, dass Menschen, die vorher aus eigener Arbeit oder aus Versicherungsleistungen gelebt haben, zu denen sie ja in der Solidargemeinschaft selbst beigetragen haben, jetzt plötzlich als Bedürftige und Hilfeempfänger einer Institution gegenüberstehen und mit einer Person ihren Fall bearbeiten. Die Eingliederungsvereinbarung habe für sie weitreichende Wirkungen. Die Ombudsstelle sollte ein neutraler Ansprechpartner für den Fall sein, dass die Gespräche festgefahren sind.

Sie bitte, über ihre Anträge vor der Beschlussfassung über die Vorlage abzustimmen.

BMin Müller-Trimbusch geht ebenfalls auf die Anträge von StRin Küstler ein:

- Bereits in der Vorbereitungsphase von Hartz IV habe es seit zwei Jahren im Sozialausschuss sogenannte Werkstattberichte gegeben, und zwar generell auf jeder Tagesordnung, sodass die Mitglieder des Fachausschusses laufend informiert wurden und Rückfragen stellen und Hinweise geben konnten.

- Was StRin Küstler in den Anträgen vorschreiben wolle, werde in Stuttgart bereits seit dreieinhalb Jahren in Form des Hilfeplanmanagements praktiziert. Sie erinnere an den Einsatz der sechs überplanmäßigen Hilfemanager, die letztendlich genau die gleiche Aufgabenstellung hatten, wie sie jetzt bei Hartz IV besteht, sodass die Stadt Stuttgart fast die einzige sei, die das Geschäft schon kenne, das andere erst noch lernen müssen.

- Für die arbeitslosen Jugendlichen unter 25 Jahren gebe es eine eigene Dienststelle. Allein das zeige, wie ernst diese Altersgruppe genommen werde. Am Tag zuvor sei im Verwaltungsausschuss bereits ausgeführt worden, dass man ein besonderes Augenmerk auf die jungen Leute richten wolle, weil sie am Anfang ihres Berufslebens stehen und für sie eine rasche Selbstständigwerdung oder die Unabhängigwerdung von finanziellen Staatstransfers besonders wichtig ist. Dass die Voraussetzung für die Aufnahme einer Berufsausbildung ein Schulabschluss ist, sei bereits seit langem bekannt. Sie erinnere an das Projekt JobConnections, wo man in den vergangenen Jahren durch eine Kombination von Praktika und Schulabschluss in kleinen Gruppen ganz erhebliche Erfolge hatte und diese auch fortzuführen gedenke.

- Eine Freistellung genereller Art von Kinderbetreuungsgebühren sei in dem neuen Gesetz nicht mehr vorgesehen. Sie halte das auch nicht für sinnvoll, denn eine Freistellung von bestimmten Zahlungen könne nur individuell erfolgen, je nach den Möglichkeiten des jeweiligen Betroffenen.

- Dass alle drei oder vier Monate ein Bericht gegeben werden soll, sei selbstverständlich. Sie habe bereits auf die regelmäßigen mündlichen Werkstattberichte hingewiesen, bei denen ihre Aktualität besonders geschätzt wurde. Schriftliche Berichte hätten hingegen den Nachteil, dass sie mindestens zwei Wochen alt sind.

- Zum Thema Ombudsmann sei im Verwaltungsausschuss das Notwendige gesagt worden. Sie vertrete die Auffassung, dass vorhandene Systeme qualifiziert werden müssen, statt ständig weitere Sub- oder andere Systeme zu entwickeln, die dann erst mit den vorhandenen Systemen in Einklang zu bringen seien. In Stuttgart sei ein sehr gutes Widerspruchssystem eingeführt worden. Sie stelle StRin Küstler dazu gerne nähere Informationen zur Verfügung.

StR Rockenbauch (SÖS) hält die Agenda 2010 sowie Hartz IV für keine solidarische und zukunftsfähige Politik, weshalb er beides ablehne. Er könne daher auch der Umsetzung von Hartz IV in Stuttgart nicht zustimmen.

Im nächsten Jahr, so StR Lieberwirth (REP), werde es sich zeigen, wie das Hartz-IV-Konzept umgesetzt wird und welche Auswirkungen es in der Stadt Stuttgart hat. In dem angekündigten Bericht sollte zum einen gegenüberstellt werden, wie viele Personen durch Hartz IV begünstigt und wie viele benachteiligt werden. Zweitens sei wichtig, inwieweit eine Netto-Entlastung im Budget der Stadt durch die Zuschüsse der Bundesregierung erreicht wird, und drittens sollte dargestellt werden, inwieweit der Missbrauch der bisherigen Sozialleistungen zurückgefahren werden kann.

EBM Föll legt Wert auf die Feststellung, dass die Grundsatzaussprache zum Thema Hartz IV bereits vor der Sommerpause stattgefunden habe; in der aktuellen Vorlage aber gehe es im Kern um die Festlegung einiger weiterer sehr praktischer und konkreter Punkte der Umsetzung. Es könne doch keine vernünftige Vorgehensweise sein - wie es einige Mitglieder des Gemeinderats zu erwarten scheinen -, jedes Mal, wenn das Thema Hartz IV angeschnitten wird, alle Grundsatzinformationen mit auf dem Tisch zu legen.

Zu den Fragen von StR Lieberwirth könne er vorab mitteilen, dass es in Stuttgart derzeit ca. 12.000 Bedarfsgemeinschaften gibt, die Sozialhilfe beziehen, und ca. 12.000 Bedarfsgemeinschaften, die Arbeitslosenhilfe beziehen. Grundsätzlich sei zu sagen, dass alle Sozialhilfeempfänger mit Hartz IV besser dastehen werden als vorher, weil sie nun beispielsweise eigenständige Rentenansprüche erwerben können; es gebe auch noch andere Vorteile. Unter den ca. 12.000 Bedarfsgemeinschaften, die bis jetzt Arbeitslosenhilfe erhalten haben, werde es einige Fälle geben, die weniger bekommen. Die genauen Zahlen werde man aber erst nennen können, wenn alle Anträge erfasst und abschließend bearbeitet worden sind. Die Auswertung werde dem Gemeinderat dann im 1. Quartal zugänglich gemacht.

Es gebe Übergangsregelungen, die die Kürzungen für die Betroffenen abfedern, aber ein Teil der bisherigen Arbeitslosenhilfeempfänger werde künftig keinen Anspruch mehr haben, weil sie nicht materiell bedürftig sind, beispielsweise weil sie über größere Vermögenswerte verfügen, die bei der Arbeitslosenhilfe nur eingeschränkt herangezogen wurden, oder weil sie in einer Familie leben und der Ehepartner über ein eigenes Erwerbseinkommen verfügt, das so hoch ist, dass der familiäre Unterhalt gesichert ist.

Im Übrigen gehe er davon aus - aber das sei eine sehr vorsichtige Annahme -, dass es gelingen werde, bei der Umsetzung von Hartz IV zumindest eine kostenneutrale Umsetzung für den Stadthaushalt hinzubekommen. Zur Frage, ob es eine gewisse Entlastung geben könnte, wolle er sich nicht definitiv äußern. Nach dem, was seinerzeit im Vermittlungsausschuss im Dezember vergangenen Jahres festgelegt wurde, sei eigentlich mit einer Entlastung zu rechnen, aber darüber, ob sie tatsächlich eintritt, wolle er jetzt nicht auf der Basis von Prognosezahlen spekulieren, sondern man werde dem Gemeinderat dann die belastbaren Zahlen vorgelegen, nachdem man wirklich spitz rechnen konnte. Er hoffe natürlich sehr, dass die angekündigte Entlastung zumindest zum Teil eintritt oder besser noch in vollem Umfang.

Die Haltung von StR Rockenbauch halte er für wenig sozial und solidarisch, denn damit bekämen 24.000 Bedarfsgemeinschaften ab Januar 2005 kein Geld.

Zur Frage von StR Dr. Schlierer (REP), ob es richtig sei, dass die Vorlaufkosten zu etwa 90 % bei der Bundesagentur und zu 10 % bei der Landeshauptstadt liegen, erklärt EBM Föll, diese Größenordnung sei nach wie vor zutreffend.

Da StRin Küstler auf Nachfrage von OB Dr. Schuster auf ihre Anträge nicht verzichten möchte, da diese weiter gingen als die gemachten Zusagen, stellt der Vorsitzende die Anträge zur Abstimmung:

Antrag Nr. 374/2004: bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt

Antrag Nr. 375/2004: bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt

Antrag Nr. 373/2004: bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt

Antrag Nr. 376/2004: bei 2 Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt


Anschließend stellt der Vorsitzende den Beschlussantrag der GRDrs 1076/2004 mit den Ausführungen der Verwaltung zum weiteren Prozedere zur Abstimmung und hält fest:

Der Gemeinderat beschließt bei 1 Nein-Stimme mehrheitlich wie beantragt.