Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung
Gz:
A 6002-01
GRDrs
73/2000
Ergänzung
Stuttgart,
12/22/2000
Projekt Bauen in Stuttgart
Einrichtung eines BürgerService Bauen (Teilprojekt 1)
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
17.01.2001
18.01.2001
Beschlußantrag:
Siehe GRDrs 73/2000 Nr. 1, 2, 4, 5, 8
(Die Nrn. 3 und 6 wurden vom GR am 21.9.2000 beschlossen)
Begründung:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 20.09.2000 haben die Fraktionen den Wunsch geäußert, die Konzeption
BürgerService Bauen
vor einer ausführlichen Beratung und Beschlussfassung im Gremium zusammen mit der Verwaltung abzustimmen. Dies ist am 10. und 11. Oktober 2000 erfolgt. Dabei wurden von der Verwaltung zusätzliche Informationen, insbesondere bezüglich der zu erwartenden Besucherzahlen, der Vorteile des
BürgerService Bauen
und alternative, kostengünstigere Ausführungsplanungen hierzu, angefordert:
In Stufe 1 wird ein Besucheraufkommen von ca. 3.500 - 4.000 Besuchern pro Monat erwartet. Zusätzlich ist mit ca. 2.650 Auskünften und Beratungen am Telefon zu rechnen.
Bisher ist dem/der Bürger/-in freigestellt, wo und wie er/sie sich beraten lässt. Eine vollständige Beratung erhält er/sie an keiner Stelle. Auch die Qualität ist, je nach Ansprechpartner/-in, unterschiedlich. Mit dem
BürgerService Bauen
erfolgt die Beratung an einer Stelle. Die Fallgruppenbildung bei der Sachbearbeitung der Baugesuche mit der Branddirektion und dem Stadtplanungsamt führt auch bei der Beratung zu einem einheitlichen Standard. Architektinnen und Architekten, die in der Regel in Beratungsstufe 2, direkt bei den zuständigen Sachbearbeitern/-innen, einsteigen, erhalten durch die Fallgruppenbildung umfassender als bisher Auskunft.
Zur vorgeschlagenen Ausbauvariante, die zu Baukosten in Höhe von 1,12 Mio. DM führt, gibt es eine “abgespeckte” Version mit Aufwendungen in Höhe von 800-850 TDM und eine geänderte Ausführung mit Baukosten in Höhe von 550-600 TDM. Letztgenannte Variante, die eine räumliche Trennung von Beratungs- und Wartebereich vorsieht, weist gegenüber den beiden anderen Varianten erhebliche Nachteile auf. Diese Versionen werden im Rahmen der Detaillierung noch mit dem Arbeitssicherheitstechnischen Dienst abgestimmt.
Beteiligte Stellen
Klaus-Peter Murawski Matthias Hahn
Bürgermeister Bürgermeister
Anlagen
Ergänzende Erläuterungen zur GRDrs 73