Protokoll:
Gemeinderat
der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
87
2
Verhandlung
Drucksache:
316/2007
GZ:
WFB
Sitzungstermin:
24.05.2007
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
OB Dr. Schuster
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Frau Huber-Erdtmann
sp
Betreff:
Änderung der Förderrichtlinien zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung im Gebäudebestand (Kommunales Energiesparprogramm)
Vorgang: Ausschuss für Wirtschaft und Wohnen vom 11.05.2007, öffentlich, Nr. 89
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 02.05.2007, GRDrs 316/2007, mit folgendem
Beschlussantrag:
1.1 Die Kumulierung der Förderung aus dem Kommunalen Energiesparprogramm mit Förderprogrammen des Bundes (KfW) wird zugelassen.
1.2 Im Falle der Kumulierung mit Zuschüssen/Tilgungszuschüssen aus den CO2-Gebäudesanierungsprogrammen Nr. 130 oder 430 werden die städtischen Zuschüsse um 20 % gekürzt.
1.3 Die Mindestanforderungen in der Pauschalförderung werden verschärft und den KfW-Richtlinien angepasst.
2. Die Richtlinien über die Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und Schadstoffreduzierung (Kommunales Energiesparprogramm) werden entsprechend der Anlage geändert.
3. Die geänderten Richtlinien gelten für alle Anträge, die nach Veröffentlichung der geänderten Richtlinien beim Amt für Liegenschaften und Wohnen eingehen.
StR
Rockenbauch
(SÖS) begrüßt die Tatsache, dass die vom Gemeinderat bereitgestellten Mittel aus dem Energiesparprogramm in diesem Jahr vollständig abgerufen werden. Die Begründung für die künftige Kürzung der Zuschüsse um 20 % im Falle der Kumulierung mit anderen Zuschüssen könne er allerdings nicht ganz nachvollziehen. Er hoffe, dass in den Haushaltsplanberatungen die großen Fraktionen bereit sind, den Klimaschutz mit noch mehr Geld zu fördern.
OB
Dr. Schuster
stellt fest:
Der Gemeinderat
beschließt
einstimmig
wie beantragt
.
Protokoll3162007.pdf