2. Zum Stellenplan 2009 werden 32,6601 Stellen gestrichen und die im Zusammenhang mit den Stellenstreichungen notwendigen Stellenvermerke angebracht bzw. gestrichen (vgl. dazu auch Anlage 3 – Stellenstreichungen 2009 -).
3. Von weiteren Verwaltungsentscheidungen zum Stellenplan 2008 (vgl. GRDrs 775/2007 – Übertragungen, Hebungen und Umwandlungen von Stellen) wird Kenntnis genommen (vgl. Anlage 6).
4. Aufgrund der §§ 57, 79 und 80 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 der Gemeindehaushaltsverordnung und nach Maßgabe der in der Sitzung des Gemeinderats am 20.12.2007 beschlossenen Änderungen werden im Rahmen der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2008 und 2009
· der Stellenplan 2008 für die Beamtinnen und Beamten und die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart im Haushaltsjahr 2008 (vgl. Anlage 4) und · der Stellenplan 2009 für die Beamtinnen und Beamten und die Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart im Haushaltsjahr 2009 (vgl. Anlage 5) festgesetzt. Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Mit dieser Vorlage werden die für die Erfüllung der Aufgaben in den Haushaltsjahren 2008 und 2009 erforderlichen Stellen in den Stellenplänen 2008 und 2009 bestimmt. Finanzielle Auswirkungen Es ergeben sich rein rechnerisch bei der Verwaltung