1. |
§ 6 Abs. 2 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht für die Wahlhelfer eine Entschädigung von 9,20 EUR je angefangene Stunde, höchstens jedoch 55,20 EUR pro Tag vor. Diese Satzungsregelung ist nur für Kommunalwahlen bindend, sie sollte jedoch auch für die Bundestagswahl angewandt werden. Für ca. 2600 Wahlhelfer wären insgesamt ca. 164 000 EUR aufzuwenden.
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2. |
Bei der Bundestagswahl ist mit bis zu 80 000 Wahlscheinanträgen zu rechnen. Daneben müssen u.a. 2600 Wahlhelfer geworben und verpflichtet, 349 Wahllokale eingerichtet und mit allen Unterlagen versorgt, etwa 200 verschiedene Vordrucke erstellt und verwaltet werden. Für diese und andere termingebundenen Massenarbeiten, die überwiegend in den letzten vier Wochen vor der Wahl anfallen, ist der Einsatz von Aushilfskräften erforderlich.
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Es sind vorgesehen
22 Mitarbeiter/innen für die Wahlscheinausstellung und Briefwahl,
6 Mitarbeiter für das Wahlurnenlager und Transportarbeiten und
4 Mitarbeiter/innen für Schreibtätigkeiten und Verwaltungsarbeiten
einzustellen.
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Ergänzend wird die Arbeitszeit von fünf Mitarbeiterinnen des Statistischen Amtes auf 100 Prozent für die Dauer von max. 12 Wochen erhöht.
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Da der Umfang und die zeitliche Verteilung des Eingangs der Wahlscheinanträge nicht vorausgesehen werden können, müssen bei entsprechendem Bedarf zusätzlich bis zu sechs weitere Aushilfskräfte für kurze Zeit eingesetzt werden.
Eine Aushilfskraft wird für die Dauer von 9 Monaten für die Durchführung und Auswertung einer Befragung der Nebenwohnsitzbevölkerung benötigt. Wahlberechtigt sind volljährige deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in Stuttgart. Aus der Zusammensetzung der Nebenwohnsitz-Bevölkerung sollen Erkenntnisse über das Meldeverhalten gewonnen werden. Ein künftiger Zensus soll aus den Daten der Melderegister abgeleitet werden.
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Die Kosten in Höhe von insgesamt 627 000 EUR gliedern sich wie folgt:
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3. |
Mit der Umstellung des Formats der Wahlbenachrichtigungskarte (bisher Doppelkarte: eine Karte Wahlbenachrichtigung und, durch Perforation trennbar, eine Karte zur Wahlscheinbeantragung) wird auf das bewährte landeseinheitliche Verfahren zurückgegriffen, mit entsprechenden logistischen und organisatorischen Vorteilen.
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Die Wahlberechtigten, die einen Wahlscheinantrag stellen (Briefwähler), müssen bei diesem Verfahren den Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) in einem Umschlag einkuvertiert zurücksenden oder direkt einwerfen; bisher war die Rücksendung des Wahlscheinantrags im Postkartenformat möglich. Die Umstellung auf das bewährte landeseinheitliche Verfahren ist auch zweckmäßig, weil seit der Landtagswahl 2001 die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen (Internet) nach landeseinheitlichem Verfahren eingeführt ist (300 Anträge wurden gestellt) und mittelfristig dieser Antragsweg stark an Bedeutung gewinnen dürfte.
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Im Zuge dieser Umstellung erfolgt kostenneutral die Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten als Infopost durch die Deutsche Post AG. Bisher wurden die Wahlbenachrichtigungskarten durch freiwillige städtische Bedienstete in ihrer Freizeit auf der Basis einer Aufwandsentschädigung (0,20 EUR/St.) zugestellt. Der Verwaltungsaufwand für die Gewinnung, Information und Entschädigung der ca. 250 Austräger entfällt.
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4. |
Als Alternative zum bereits zugelassenen und in der Landeshauptstadt bei der Europawahl getesteten Wahlgeräts des niederländischen Herstellers NEDAP zeichnet sich ein Marktauftritt des spanischen Technologieunternehmens INDRA als Anbieter elektronischer Wahlgeräte ab. In einem vom Städtetag Baden-Württemberg unterstützten Einsatz sollen die Wahlgeräte bei der Bundestagswahl 2002 getestet werden. Die Landeshauptstadt würde sich an dem Testeinsatz mit bis zu fünf Wahlbezirken beteiligen, sofern der Landeswahlleiter einem Echtbetrieb in diesen Wahlbezirken zustimmt. Dabei würde die Stimmenzählung mittels maschinenlesbarer Stimmzettel, die durch einen Scanner eingegeben werden, erfolgen und das Ergebnis elektronisch ermittelt. Ein Erfahrungsbericht zur Eignung sowie eine Begleituntersuchung zur Akzeptanz der Wahlgeräte schließt sich ggf. an.
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