Landeshauptstadt Stuttgart
Finanz- und Beteiligungsreferat
Gz: F
GRDrs 165/2002
Stuttgart,
02/20/2002



Vorbereitung der Bundestagswahl am 22. September 2002



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuß
Gemeinderat
Beratung
Beschlußfassung
nichtöffentlich
öffentlich
06.03.2002
07.03.2002



Beschlußantrag:
  1. An die Mitglieder der Wahlvorstände und Briefwahlvorstände sowie an die erforderlichen Hilfskräfte nach § 6 Abs. 10 Bundeswahlordnung (BWO) werden zum Ersatz ihrer Auslagen die in § 6 Abs. 2 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vorgesehenen Pauschalentschädigungen gezahlt.
  2. Die Verwaltung wird ermächtigt, rund 32 Aushilfskräfte für insgesamt ca. 240 Wochen außerhalb des Stellenplans einzustellen.
  3. Bei der Herstellung der Wahlbenachrichtigungskarten wird auf das landeseinheitliche Verfahren umgestellt (Postkartenformat). Die Zustellung der etwa 360 000 Wahlbenachrichtigungen erfolgt per Infopost über die Deutsche Post AG.
  4. In bis zu fünf ausgewählten Wahllokalen wird der Einsatz von elektronischen Wahlgeräten unter Echt-Bedingungen durchgeführt, soweit der Landeswahlleiter zustimmt.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Wahlhelfer wird analog zu Kommunalwahlen angewandt.

Zur Bewältigung der umfangreichen Vorarbeiten vor allem in den letzten vier Wochen vor der Wahl werden rund 32 Aushilfsangestellte benötigt.

Mit der Umstellung der Wahlbenachrichtigung auf das landeseinheitliche Postkartenformat wird eine Infopost-Zustellung durch die Deutsche Post AG ermöglicht, die eine spürbare organisatorische Entlastung in der Wahlvorbereitung bedeutet.

Das elektronische Wahlgerät der Fa. INDRA wird durch einen Echteinsatz auf seine Eignung und Akzeptanz getestet.

Finanzielle Auswirkungen
Einmalige KostenLaufende Folge- kosten jährlich
Gesamtkosten der Maßnahme
627,000.00 Euro
Laufende Aufwendungen
Euro
Objektbezogene Einnahmen
400,000.00 Euro
Laufende Erträge
Euro
Von der Stadt zu tragen
227,000.00 Euro
Folgelasten
Euro
Mittel im Haushaltsplan/ Finanzplanung
veranschlagt
Ja
Noch zu veranschlagen
Euro




Beteiligte Stellen






Dr. Klaus Lang

Anlagen


Anlage zur GRDrs 165/2002



Ausführliche Begründung:

1.
      § 6 Abs. 2 der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sieht für die Wahlhelfer eine Entschädigung von 9,20 EUR je angefangene Stunde, höchstens jedoch 55,20 EUR pro Tag vor. Diese Satzungsregelung ist nur für Kommunalwahlen bindend, sie sollte jedoch auch für die Bundestagswahl angewandt werden. Für ca. 2600 Wahlhelfer wären insgesamt ca. 164 000 EUR aufzuwenden.
2.
      Bei der Bundestagswahl ist mit bis zu 80 000 Wahlscheinanträgen zu rechnen. Daneben müssen u.a. 2600 Wahlhelfer geworben und verpflichtet, 349 Wahllokale eingerichtet und mit allen Unterlagen versorgt, etwa 200 verschiedene Vordrucke erstellt und verwaltet werden. Für diese und andere termingebundenen Massenarbeiten, die überwiegend in den letzten vier Wochen vor der Wahl anfallen, ist der Einsatz von Aushilfskräften erforderlich.
      Es sind vorgesehen

      22 Mitarbeiter/innen für die Wahlscheinausstellung und Briefwahl,
      6 Mitarbeiter für das Wahlurnenlager und Transportarbeiten und
      4 Mitarbeiter/innen für Schreibtätigkeiten und Verwaltungsarbeiten

      einzustellen.
      Ergänzend wird die Arbeitszeit von fünf Mitarbeiterinnen des Statistischen Amtes auf 100 Prozent für die Dauer von max. 12 Wochen erhöht.
      Da der Umfang und die zeitliche Verteilung des Eingangs der Wahlscheinanträge nicht vorausgesehen werden können, müssen bei entsprechendem Bedarf zusätzlich bis zu sechs weitere Aushilfskräfte für kurze Zeit eingesetzt werden.

      Eine Aushilfskraft wird für die Dauer von 9 Monaten für die Durchführung und Auswertung einer Befragung der Nebenwohnsitzbevölkerung benötigt. Wahlberechtigt sind volljährige deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in Stuttgart. Aus der Zusammensetzung der Nebenwohnsitz-Bevölkerung sollen Erkenntnisse über das Meldeverhalten gewonnen werden. Ein künftiger Zensus soll aus den Daten der Melderegister abgeleitet werden.
      Die Kosten in Höhe von insgesamt 627 000 EUR gliedern sich wie folgt:
    Wahlhelferentschädigung
164 000 EUR
    Aushilfskräfte und sonstige Personalkosten
125 000 EUR
    Porto und Zustellkosten
240 000 EUR
    Drucksachen und Bürobedarf
32 000 EUR
    Wahllokale (Miete, Reinigung, Transport)
38 000 EUR
    luK-Technik
15 000 EUR
    Sonstige Kosten
13 000 EUR

3.
      Mit der Umstellung des Formats der Wahlbenachrichtigungskarte (bisher Doppelkarte: eine Karte Wahlbenachrichtigung und, durch Perforation trennbar, eine Karte zur Wahlscheinbeantragung) wird auf das bewährte landeseinheitliche Verfahren zurückgegriffen, mit entsprechenden logistischen und organisatorischen Vorteilen.
      Die Wahlberechtigten, die einen Wahlscheinantrag stellen (Briefwähler), müssen bei diesem Verfahren den Wahlscheinantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) in einem Umschlag einkuvertiert zurücksenden oder direkt einwerfen; bisher war die Rücksendung des Wahlscheinantrags im Postkartenformat möglich. Die Umstellung auf das bewährte landeseinheitliche Verfahren ist auch zweckmäßig, weil seit der Landtagswahl 2001 die Online-Beantragung von Briefwahlunterlagen (Internet) nach landeseinheitlichem Verfahren eingeführt ist (300 Anträge wurden gestellt) und mittelfristig dieser Antragsweg stark an Bedeutung gewinnen dürfte.
      Im Zuge dieser Umstellung erfolgt kostenneutral die Zustellung der Wahlbenachrichtigungskarten als Infopost durch die Deutsche Post AG. Bisher wurden die Wahlbenachrichtigungskarten durch freiwillige städtische Bedienstete in ihrer Freizeit auf der Basis einer Aufwandsentschädigung (0,20 EUR/St.) zugestellt. Der Verwaltungsaufwand für die Gewinnung, Information und Entschädigung der ca. 250 Austräger entfällt.
4.
      Als Alternative zum bereits zugelassenen und in der Landeshauptstadt bei der Europawahl getesteten Wahlgeräts des niederländischen Herstellers NEDAP zeichnet sich ein Marktauftritt des spanischen Technologieunternehmens INDRA als Anbieter elektronischer Wahlgeräte ab. In einem vom Städtetag Baden-Württemberg unterstützten Einsatz sollen die Wahlgeräte bei der Bundestagswahl 2002 getestet werden. Die Landeshauptstadt würde sich an dem Testeinsatz mit bis zu fünf Wahlbezirken beteiligen, sofern der Landeswahlleiter einem Echtbetrieb in diesen Wahlbezirken zustimmt. Dabei würde die Stimmenzählung mittels maschinenlesbarer Stimmzettel, die durch einen Scanner eingegeben werden, erfolgen und das Ergebnis elektronisch ermittelt. Ein Erfahrungsbericht zur Eignung sowie eine Begleituntersuchung zur Akzeptanz der Wahlgeräte schließt sich ggf. an.