Es gilt die Begründung vom 28.10.2005/20.02.2006. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Kartenausschnitt auf dem Deckblatt der Begründung (Anlage 2) dargestellt. Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Ausführliche Begründung siehe Anlage 1
Die Grundstücke sind bisher als gemischtes Gebiet, Baustaffel 3, nach OBS ausgewiesen. Nun sollen auf den städtischen Grundstücken auf der Teilfläche des Baublocks entlang der Möhringer Straße zwei Wohngebäude und eine erdüberdeckte Parkierungsanlage errichtet werden. Zur Realisierung des Bauvorhabens ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Die Beteiligung der Bürger erfolgte u.a. durch die öffentliche Auslegung des o.g. Bebauungsplanentwurfs in der Fassung vom 28.10.2005/13.12.2005 und Begründung mit Datum vom 28.10.2005. Hierzu wurden keine Anregungen von Beteiligten vorgebracht. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange (TöB) wurden von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Finanzielle Auswirkungen Durch die Veräußerung der städtischen Grundstücke sind Einnahmen zu erwarten. Sie können erst zu einem späteren Zeitpunkt beziffert werden. Beteiligte Stellen Referate WFB und USO Vorliegende Anträge/Anfragen keine Erledigte Anträge/Anfragen keine Matthias Hahn Bürgermeister Anlagen 1. Ausführliche Begründung 2. Begründung gemäß § 9 (8) BauGB vom 28.10.2005/20.02.2006 3. Anlage 3 zur GRDrs 1001/2005 4. Bebauungsplanentwurf vom 28.10.2005/13.12.2005 5. Textteil des Bebauungsplanentwurfs