Träger öffentlicher Belange
Anregungen | Stellungnahme der Verwaltung |
Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg e. V. (LNV) |  |
1. Die Zahl von 685 Stellplätzen scheint überzogen zu sein.
2. Ein Teil der Stellplätze sollte außerhalb im öffentlichen Straßenraum untergebracht werden. | Der Investor weist die hohe Anzahl von Stellplätzen deshalb aus, um im Fall von Veranstaltungen einen “Parkraumpuffer” zu haben. Es soll kein Parkplatzsuchverkehr im Hallschlag entstehen. Diese Stellplätze können nicht im öffentlichen Straßenraum untergebracht werden. Die äußere Erschließung wird jedoch so umgestaltet, dass hier weitere öffentliche Stellplätze zur Verfügung stehen. |
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) |  |
1. Die Änderung der Nutzung von ehemals Wohnen in gewerbliche Nutzung bringt sowohl stadtklimatisch als auch städtebaulich Nachteile mit sich.
2. Es wird eine Bilanz im Vergleich zu den Planungen der Entwicklungsgesellschaft Hallschlag 2000 gefordert.
3. Bereits geplante Durchgänge bleiben verschlossen, mit Behinderung von Kaltluftströmungen ist zu rechnen. | Es ist richtig, dass sich durch das geänderte städtebauliche Nutzungskonzept vom Wohnen zur gewerblichen Nutzung sicherlich stadtklimatisch keine Vorteile verbinden, andererseits aber auch keine erheblichen Nachteile erkennbar sind. Städtebaulich und klimatisch gesehen kann der Wegfall der bisher geplanten Wohnnutzung auf einer Tiefgarage im Kernbereich von Vorteil sein.
Städtebauliches Ziel ist es jedoch, die Reiterkaserne zu einem lebendigem Zentrum nicht störender Gewerbebetriebe mit Wohnanteilen zu entwickeln. Wobei insbesondere beabsichtigt ist, die Freiflächen zu gestalten und die Hofflächen zu bepflanzen. Eine große zusammenhängende Parkfläche wird es nicht mehr geben, so wie sie das Konzept der Initiative Hallschlag 2000 vorgesehen hatte. Es wird jedoch ein zentraler Quartiersplatz entstehen, der den Bewohnern des Hallschlags ein Ort der Begegnung sein kann.
Der Investor hat sich im städtebaulichen Vertrag verpflichtet, sofort 2 Durchgänge und nach Aufgabe der derzeitigen Nutzung weitere 2 Durchgänge zur Straße Am Römerkastell herzustellen. |
Aspekte / Beteiligte / Anregungen | Stellungnahme der Verwaltung |
1. Beteiligte Nr. 1
Durchbrüche
Wegen der zentralen Bedeutung der Durchbrüche kann auf diese maximal für die Nutzungsdauerr verzichtet werden, in welcher für die gegenwärtige Produktion technische Notwenigkeiten nachgewiesen werden.
| Der Investor hat sich im städtebaulichen Vertrag verpflichtet, sofort
2 Durchbrüche und nach Aufgabe der derzeitigen Nutzung weitere
2 Durchbrüche zur Straße Am Römerkastell herzustellen. |
Lärm
Die Stadt Stuttgart muss für die angrenzenden Gebiete entsprechende Maßnahmen zur Verkehrsleitung und
-beruhigung und deren Finanzierung bei Genehmigung der Planung sicherstellen.
| Der Investor hat sich im städtebaulichen Vertrag verpflichtet, die Auflagen aus dem Lärmschutzgutachten umzusetzen und zu finanzieren.
Das Gutachten ist mit den Fachbehörden abgestimmt und kommt zu dem Ergebnis, dass durch entsprechende verkehrsregelnde Maßnahmen die Grenzwerte des Lärmschutzes eingehalten werden. |
Verkehrssicherheit
Die Stadt Stuttgart muss für die Sicherheit der Besucherkinder im Alter von 3 - 12 Jahren der angrenzenden Kindertageseinrichtung entsprechende Maßnahmen zur Verkehrsleitung und -beruhigung ergreifen.
| Bis auf die Geh- und Fahrrechte für die Allgemeinheit befindet sich das Grundstück in privater Hand. Für die Verkehrssicherheit ist hier allein der Investor zuständig.
Im Rahmen des städtebaulichen Vertrags wurde hierzu ein Anliegerverkehrsplan und ein Fußwegeplan zur Anlage des Vertrags gemacht. |
2. Beteiligter Nr. 2
Die SWSG hält es für erforderlich, dass nachgewiesen wird, dass die Immissionsschutzwerte nachts von 40 dB(A) nach der TA Lärm im benachbarten Allgemeinen Wohngebiet eingehalten werden und ihre Einhaltung überprüft und auf Dauer gewährleistet wird.
Die SWSG schlägt vor, die Nutzungsdauer der Parkplätze bei Veranstaltungen zeitlich auf 22 Uhr zu begrenzen.
Der Verkehr aus dem Kasernenbereich soll nur als Rechtsabbieger in die Rommelstraße erfolgen. Beschilderungen und bauliche Vorkehrungen sind zu treffen, die ein Linksabbiegen verhindern.
Es ist sicherzustellen, dass die Durchgänge nicht als Ein- und Ausfahrten genutzt werden.
| Im Rahmen des Lärmschutzgutachtens wurde festgestellt, dass die Immissionsschutzwerte nach TA Lärm eingehalten werden können.
Dazu werden verkehrsregelnde Maßnahmen vorgeschlagen, zu denen sich der Investor im städtebaulichen Vertrag verpflichtet.
Durch bauliche und verkehrslenkende Maßnahmen wird sichergestellt, dass nur im Rechtsverkehr zur Rommelstraße abgefahren wird. Die Durchgänge sind nicht befahrbar.
Eine zeitliche Regelung der Nutzungsdauer der Parkplätze bei Veranstaltungen bis 22 Uhr ist auf Grund des Lärmschutzgutachtens nicht erforderlich. |